Resturlaub & Elternzeit

Hallo,
Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit.
Ich nehme 3 Jahre Elternzeit, wobei ich nach einem Jahr Teilzeit in Elternzeit arbeiten werde.

Nun zu meinem Problem:
Bei uns wird der Urlaub in Stunden gerechnet. Bevor ich in Mutterschutz gegangen bin wurde mir versichert, dass meine Resturlaubsstunden bestehen bleiben, auch wenn ich in Teilzeit zurück komme und sie nicht gekürzt werden, da ich sie ja in Vollzeit erarbeitet habe.

Nun habe ich heute erfahren, dass sich das geändert hat und meine Urlaubsstunden gemäß der Stundenanzahl in Teilzeit gekürzt werden.
Dh aus 100 Urlaubsstunden werden, wenn ich 50% arbeiten werde, 50 Stunden. Das Gesetz hätte sich wohl geändert 🤷🏻‍♀️

Daraufhin meinte ich ok, dann werde ich den Urlaub erst nach der Elternzeit nehmen, da kann ich dann wieder Vollzeit arbeiten und mir gehen keine Tage verloren.
Ich ging nämlich davon aus, dass der Urlaub von vor der Elternzeit danach genommen werden kann.
Daraufhin wurde mir gesagt, sobald ich Teilzeit zurück komme, kann ich den Urlaub ja einbringen und dieses Urlaub erst nach der Elternzeit nehmen geht nur, wenn man die komplette Elternzeit zuhause bleibt.

Weiß da jemand mehr zu den Thea ? Wo kann ich das nachlesen?

Danke euch schon mal!

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"Nun habe ich heute erfahren, dass sich das geändert hat und meine Urlaubsstunden gemäß der Stundenanzahl in Teilzeit gekürzt werden.
Dh aus 100 Urlaubsstunden werden, wenn ich 50% arbeiten werde, 50 Stunden. Das Gesetz hätte sich wohl geändert 🤷🏻‍♀️"
Unsinn, das Gesetz sagt, der Urlaub bleibt bis nach der Elternzeit bestehen. Steht so drin:

§17 BEEG:

(2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.

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Mein Arbeitgeber sagt, sobald ich Teilzeit in Elternzeit zurückkomme, muss ich in dem oder im folgenden Jahr den Urlaub nehmen.

Das der Urlaubsanspruch bis nach der Elternzeit bestehen bleibt würde nicht stimmen, Wenn man Teilzeit in Elternzeit arbeitet da man ihn ja da einbringen kann 🤷🏻‍♀️

Leider finde ich keine Stelle im Gesetz die das widerlegt weil von Teilzeit in Elternzeit wird da leider nicht gesprochen 😳

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Nein, weil der Satz ja schon sagt, dass es bis nach der Elternzeit bestehen bleibt. Und doch, es wird von Teilzeit in Elternzeit explizit gesprochen, dass da nicht der Urlaub gekürzt werden darf.

Dein AG soll dir zeigen, wonach er deinen Urlaub jetzt kürzen darf und was das für ein tolles Gesetz ist.

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Da hat sich noch nichts geändert, siehe auch aktuelle Urteile
https://www.bag-urteil.com/20-03-2018-9-azr-486-17/
https://efarbeitsrecht.net/vollzeit-in-teilzeit-und-urlaubsansprueche/
https://trabhardt-arbeitsrecht.de/urlaubsanspruch-bei-teilzeit/

Prinzipiell hast du erst Anspruch auf den Resturlaub nach der Elternzeit, allerdings kann der AG dir den auch vorher schon gewähren, dann darf aber für diesen Anteil keine Reduzierung des Entgelts erfolgen.
Während der Teilzeit in Elternzeit erwirbst du neuen Urlaubsanspruch, diesen allerdings nur für die Teilzeit dieser ist dann auch mit dem Teilzeitgehalt zu entlohnen...

Ist halt etwas Rechnerei für den AG.

Das neue Gesetz was der AG eventuell meint soll 2019 in Kraft treten und bezieht sich auf das Recht auf Brückenteilzeit so dass ggf häufiger Wechsel zwischen Teilzeit und Vollzeit und umgekehrt stattfindet. Hat aber meines Erachtens nichts mit deiner Fallkonstellation zu tun.