Unterhalt bei Ausbildung

Hallo,
Bin neu hier und womöglich nicht richtig, aber anscheinend werden alle Anfragen bezüglich Unterhalt hierher verschoben.
Da mir ein Anwalt sehr teuer kommen würde, wende ich mich mit meinem Anliegen an euch.
Ich habe 2 Töchter. Tochter 1. ist 19, Tochter 2. ist 21. Unterhalt bezahle ich laut Düsseldorfer Tabelle 410.- Euro für Tochter 1, und 386.- Euro für Tochter 2.
Da nun Tochter 2 eine Ausbildung angefangen hat und ihren ersten Lohn von ca 760.- Euro (laut Angabe von meiner Ex Frau) bekommen hat, wissen wir beide nicht genau, ob sie noch Anspruch auf Unterhalt hat, und wenn ja wie viel!?
Das andere ist, wenn sie z.B. keinen Anspruch mehr hätte, müsste ich an Tochter 1 dann mehr bezahlen, und wenn ja wie viel?
Vielleicht ist jemand in der gleichen Situation, und kann mir da weiter helfen.
Für mich ist das sehr wichtig zu wissen wie da die Rechtslage ist. Bitte schreibt mir nur wenn ihr euch da zu 100% sicher seid.
Vielen Dank

1

Hallo

Beide Kinder sind nicht mehr privilegiert, minderjährige Kinder und Ehefrau gehen im Unterhalt vor.
Von ihrem Einkommen kann sie 90 Euro Fahrrkostnpauschale anziehen. Rest plus Kindergeld wird auf ihren Anspruch angerechnet.
Ich denke du bist raus und must für sie nicht weiter zahlen.
Der Unterhalt für das andere Kind erhöht sich dadurch nicht.

5

Hallo gitchen1965,

Danke für die genaue Antwort.
Also bleibt mir lediglich die monatliche Fahrtkostenpauschale von etwa 90€, die ich zu zahlen habe? Hab das noch nicht ganz verstanden.

10

Hallo

Nein, die wird ihr von ihrem Einkommen abgezogen. Der Rest und das Kindergeld wird auf deinen zu zahlenden Unzerhalt( nach deinem Gehalt berchnet) angerechnet.
Du wirst gar nichts mehr zahlen müssen.

2

Meine Virschreiberin hat ja schon das meiste geschrieben.
Ich möchte dazu nur anmerken, dass bei volljährigen Kindern beide Elternteile unterhalsverpflichtet sind. Der Bedarf wird dann je nach Einkommen der Elternteile gequotelt.

3

Stimmt, das kommt hinzu.

6

Ok, danke kathi.net, allerdings arbeitet meine Exfrau nur halbtags und ist demnach nicht unterhaltsverpflichtet. Ändert sich für mich dadurch irgendwas, sodass ich trotzdem weiterhin für den Unterhalt aufkomme?

4

Das Ausbildungsgehalt wird komplett angerechnet, ebenso das Kindergeld. Lediglich 90-100 Euro pauschale sind abzuziehen.

Sie wird also keinen bedarf mehr haben und du brauchst nicht mehr zahlen.

7

Alles klar, vielen Dank! Also komme ich monatlich nur noch für die Pauschale auf?

8

Diese Pauschale wird von der Ausbildungsvergütung abgezogen. Der Rest wird komplett auf den Unterhalt angerechnet, plus das volle Kindergeld (da Ü18).
Sprich: Unterhalt - Ausbildungsvergütung abzüglich Pauschale - Kindergeld = der zustehende Unterhalt oder halt auch nicht mehr 😉

weitere Kommentare laden