Arbeitslosmeldung, schwanger, krank

Hallo liebes Forum,

momentan bin ich nicht erwerbstätig.
Nach der Kita-Eingewöhnung meines Kindes wollte ich mich eigentlich arbeitslos melden. Nun bin ich allerdings wieder schwanger und leide zudem an Hyperemesis. In meiner letzten SS war ich bis zum 6. Monat daran erkrankt, hatte von Seite des Arbeitgebers aber auch ein BV aus anderen Gründen.

Ich bin mir nun sehr unschlüssig, ob es überhaupt Sinn macht, unter diesen Umständen bei der Agentur für Arbeit vorstellig zu werden, da ich aufgrund der Erkrankung ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe...

Freue mich über hilfreiche Ratschläge, kenne mich mit der Thematik leider garnicht aus!

LG,
Integral

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Über eine Kündigung muss man das Amt direkt informieren, sonst gibt es meistens Sanktionen beim Arbeitslosengeld.

Wenn du auf das Geld nicht angewiesen bist, dann musst du dich natürlich nicht melden. Musst dann allerdings auch für KV und PV selber aufkommen und hast auch eine Lücke in deinen Rentenversicherungsnachweisen.

Wenn du dich meldest, musst du dich wie beim AG auch beim Amt krank melden.

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Ich lese hier nichts von einer Kündigung...

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Danke für die Antwort. Mein Vertrag ist ausgelaufen, darüber hatte ich die Agentur auch informiert, allerdings stand ich wegen fehlender Kinderbetreuung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
KV läuft über meinen Mann.
Rentenversicherung wäre schon ein wichtiger Punkt. Ich war mir halt nur nicht sicher, ob ich mich im kranken Zustand überhaupt arbeitslos melden kann.

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Wenn du krank bist kannst du dich nicht arbeitssuchend melden.

Hast vor, dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen dann bekommst du auch ALG I. Schwangerschaft ist kein Hinderungsgrund.

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Okay, das wollte ich wissen.
Ich dachte, man bekäme in solch einem Fall dann vielleicht ein Krankengeld. Was machen denn Alg1-Empfänger, die krank werden?

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Wer bereits ALG I bekommt und DANN krank wird, muss dem Amt eine Krankmeldung vorlegen.
Die Zeit wird dann verlängert. Ich glaube einen halben Tag pro Krankheitstag. Grund ist wohl: wer krank im Bett liegt, hat nicht die Kraft sich zu bewerben. Wer einigermaßen was tun kann, hat trotzdem die Zeit sich gedanklich mit der Bewerbung zu befassen.

Allerdings arbeitssuchend melden, während man noch krank geschrieben ist, geht nicht. Zumindest nicht so lange man Krankengeld oder Übergangsgeld bekommt. In dem Fall muss man sich am ersten Tag direkt nach Ende der Krankmeldung sofort melden, um sich arbeitssuchend melden zu können.

Geht es einem in den letzten Tagen besser und es ist sicher, dass die Krankmeldung an Tag x endet, kann man auch schon in dieser Zeit hingehen, sich alle Unterlagen holen und dann eben sofort mit dem schon ausgefüllten Antrag melden, sobald die Krankschreibung rum ist.
Ist es noch unbekannt, ob die Krankschreibung verlängert wird oder nicht, kann man nicht als arbeitssuchend aufgenommen werden. Nach Unterlagen fragen und um Informationen bitten, geht trotzdem.

Nur muss man aufpassen, dass man nicht sofort weggeschickt wird, sondern deutlich sagt, dass man sich informieren möchte, weil absehbar ist, dass man ja wieder gesund wird.


Wer krank wird und sich deswegen nicht arbeitslos melden kann, sollte sich beim Arzt, Sozialberatung des Krankenhauses/Rehaklinik melden. Krankenkasse wäre auch ein Weg.
Dort fragen, was man tun kann, wenn man sich selbst nicht mehr versorgen kann. Wer Ansprechparnter ist. Jobcenter, Arbeitsamt, Krankenkasse, Rentenversicherung, keine Ahnung was es da so gibt.

Evtl. auch bei Caritas und co anfragen, ob sie einen beraten können, wenn es wirklich eng wird und die Krankheit die Arbeitsfähigkeit auf unbekannte Weise schädigt, bzw. nicht klar ist, ob und wenn ja, in welchem Umfang/Umfeld man danach wieder arbeiten kann.
Wie man das herausfinden kann, was man dazu an Bescheinigungen braucht usw.

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Ist der 3. Geburtstag deines bisher jüngsten Kindes schon vorbei?

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Nein. Warum denn?

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Dann bist du bisher in Kindererziehungszeit und erhältst dafür Rentenpunkte. Die Jahre fangen wieder neu an zu laufen mit der Geburt des nächsten Kindes. Also von der Rente bist du erstmal abgesichert.

Ansonsten solltest du unbedingt zusehen, dass du beim Amt arbeitslos gemeldet bist vor Beginn der Mutterschutzfristen. Dir geht sonst einfach viel Geld und auch spätere Ansprüche verloren. Nur wenn du dich arbeitslos meldest bekommst du ALG1 und später Mutterschaftsgeld. Auf das Elterngeld hat es zwar keinen Einfluss, aber durch eine längere Kindererziehungszeit sammelst du dir wieder einen neuen Anspruch auf ALG1 an. Falls du also nach der Geburt deines Kindes nicht gleich wieder einen Job findest, fällst du nicht ins bodenlose, sondern hast erstmal wieder 1 Jahr Anspruch auf ALG1. Dabei ist natürlich immer die Krankenversicherung zu beachten, die so für dich bezahlt wird.

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