Frage: Mutterschutz / Elternzeit / Resturlaub

Hallo ihr lieben,
mir ging folgende frage durch den Kopf, wie sieht es eigentlich aus, wenn ich ab dem 18. Januar in Mutterschutz gehe und danach erstmal in Elternzeit. Was geschieht mit meinem Urlaub für das ganze Jahr? Normalerweise habe ich 30 Tage Urlaub pro Jahr. Kann ich die 30 Tage vor meinen Mutterschutz nehmen, sodass ich früher zuhause bin??

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Nein, das wirst du wahrscheinlich nicht können, denn dir steht lediglich der Urlaub zu, den du in den Monaten des Mutterschutzes erwirkst, es sei denn dein AG vergisst, dir schriftlich den Urlaub für die Elternzeit zu kürzen. Das kannst du aber jetzt ja noch nicht wissen.
Denn normalerweise steht dir während der Elternzeit kein Urlaubsanspruch zu.

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Im Normalfall nicht.

Wenn du am 18. Januar in Mutterschutz gehst, bist du bis 26. April in Mutterschutz.

Wenn ich das richtig ausgerechnet habe.

Dann stehen dir 4/12 des Jahresurlaubs zu.

Bei 30 Tagen wären das dann 10 Tage Urlaub.

Die anderen 20 Tage hast du dann, wenn du nach einem oder zwei Jahren wieder kommst.

Bei mir ist es nämlich so. Bin seit Mittwoch in Mutterschutz. Der geht bis November.

Ich habe 11/12 bekommen. D.h. 28 Tage.

Wenn ich dann aber im September / Oktober 2020 wieder arbeiten gehe, hätte ich für den Rest des Jahres nur noch 2 Tage.

Das ist mir für 3 Monate zu wenig. Daher habe ich nur 25 Tage verbraucht damit ich später noch eine Woche habe.

Ich habe aber auch fast meinen ganzen Urlaub vor dem Mutterschutz genommen. Während des Urlaubs hatte ich 3 Tage AU. Die stehen mir jetzt auch in zwei Jahren noch zu.

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Sorry, nein die anderen 20 Tage hat man eben nicht automatisch.

Die meisten Arbeitgeber, so wie ich auch, teilen der Schwangeren schriftlich mit, dass während der Elternzeit der Urlaub des Jahres um 1/12 gekürzt wird. Somit hat die TE, falls ihr AG dies auch tut eben die 20 Tage nicht.

Und falls dein AG dir das auch schriftlich mitgeteilt hat, hast du diese Tage auch nicht. Urlaub in der Elternzeit zu erwirtschaften ist "nett" vom AG oder er hat es schlichtweg vergessen mitzuteilen.

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Dein Urlaubsanspruch wird im Normalfall vom Arbeitgeber für die Zeit der Elternzeit anteilig gekürzt werden, dies ist nur für volle Monate Elternzeit möglich. Warum sollte man auch Urlaub bekommen, wenn man seine Arbeitskraft nicht zur Verfügung stellt?
Anders sieht es in der Mutterschutzfrist aus, da Du in dieser nicht verpflichtet bzw. nach der Entbindung sogar untersagt ist zu arbeiten, bleibt Dir hier der Urlaubsanspruch erhalten.

Konkret berechnen lässt sich dies erst nach der Entbindung, es zählen exakt die 8 Wochen nach der Geburt. Wenn z. B. die Mutterschutzfrist am 01.05. ausläuft, hättest Du für den Mai noch ungekürzten Anspruch.Läuft die Frist im April ab, dann nur bis April

Aber es soll wohl auch Ausnahmen geben, in welchen der Arbeitgeber vergisst der Mitarbeiterin mitzuteilen das der Anspruch gekürzt wird, dann könntest Du das durchsetzen. Ob Du dann aber nach der Elternzeit willkommen bist, diese Frage kannst nur Du und Dein Arbeitgeber beantworten. Vielleicht gibt es auch Arbeitgeber die Dir den Urlaub lassen, ich denke aber das dürfte die absolute Ausnahme sein.

LG Ana

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Man darf als AG sogar den Urlaub noch nach der Elternzeit kürzen!
Sollte manes vorher vergessen haben 😅
Allerdings nur, wenn der Vertrag noch besteht und nicht ausgelaufen ist.

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Empfinde ich als richtig, allerdings muss das glaube direkt nach Beendigung der Elternzeit sein, weiß allerdings nicht inwieweit es da Fristen gibt.
Bei uns wird es direkt mit der Zustimmung zur Elternzeit mitgeteilt, so kommen diese Fragen gar nicht erst auf, die meisten Mütter fragen schon vorher nach und sprechen sich ab. Allerdings hatte ich die Frage nach vollem Urlaub auch erst 1x in 10 Jahren, ist aber erst wenige Monate her, daher hab ich es noch so im Kopf gehabt, weil ich es doch tatsächlich recherchieren musste. :-)

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