Befreiung Mutterschutzgesetz

Hallo ihr Lieben,

Ich stecke in einer Zwickmühle. Naja, in einem Zwickmühlchen.
Nachdem ich meine letzte Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot verbracht habe und das einfach nur schrecklich fand, läuft die jetzige Schwangerschaft bisher sehr viel besser und ich möchte so lange, wie möglich, normal weiterarbeiten. Dazu gehören auch Abendtermine nach 20.00Uhr und Arbeitstage von bis zu 14 Stunden.
Eigentlich würde ich meinem Chef einfach nur lange nix sagen, aber: ich habe eine leitende Position und muss meine Stelle für eine Elternzeitvertretung frühzeitig ausschreiben.
Jetzt habe ich gelesen, dass ich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde auch eine teilweise Befreiung vom Mutterschutzgesetz beantragen kann.
Wie geht das?
Habt ihr damit schon Erfahrungen gemacht?
Oder habt ihr andere Lösungsvorschläge?

Viele Grüße
Sonnenkind <3

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Bis 22 Uhr ginge dann bei dem Antrag (wende dich einfach direkt an die Aufsichtsbehörde, die erklären dir das), aber mehr als 8,5h und die 90 Stunden in der Doppelwoche genehmigt dir keiner!

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Eine teilweise Befreiung vom MuSchG gibts nicht.
Aber es gibt die Möglichkeit, einen Ausnahmeantrag für Nachtarbeit von 20-22 Uhr zu stellen. Das ist ziemlich einfach. Dazu brauchst du eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (dein Arzt muss das für unbedenklich halten), und dein Arbeitgeber stellt einen Antrag bei der Aufsichtsbehörde.

Für Nachtarbeit nach 22 Uhr gibt es auch die Möglichkeit einen Ausnahmeantrag zu stellen, der wird aber sehr viel strenger beurteilt werden.

Mehr als 8,5 Std. pro Tag sind nicht erlaubt, und dafür ist auch keine Ausnahme vorgesehen. Das ist ja an sich schon ein langer Arbeitstag, wie willst du schwanger 14 Std schaffen, ohne gesundheitlich Schaden zu nehmen?!

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Naja, so wie man im unschwangeren Zustand auch schafft mal 14 Std. zu arbeiten ohne Schaden zu nehmen. Kommt ja drauf an was es für ein Job ist. Wenn es ein Büro-Job ist oder z.B. ne Außendiensttätigkeit mit viel Autofahren zwischendurch geht das ja schon mal. Wenn jemand z.B. weit pendelt und dann inkl. Heimreisen auch über 10 Std. unterwegs ist fragt da ja auch keiner.

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Das ist unschwanger genauso ein Arbeitszeitverstoß. Wenn dann was passiert, gibt es ziemlichen Ärger mit der BG. Nicht umsonst stoppen normalerweise die Zeiterfassungssysteme bei 10 Arbeitsstunden. Was darüber ist, wird gar nicht gutgeschrieben.

Die Hin- und Rückfahrt zur Arbeit zählt dabei arbeitsrechtlich nicht zur Arbeitszeit.

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Bei mir war es ähnlich, ich wollte einfach normal arbeiten. Ich komme dabei dann auf etwas mehr als 45 Std. pro Woche und daher auch auf mehr als 90 Std. in der Doppelwoche. Bei uns wird aber keine Arbeitszeit erfasst, es gibt in den höheren Positionen Vertrauensarbeitszeit. Wer will das also kontrollieren?!

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Kontrolliert wird das bei der routinemäßigen Arbeitsplatzüberprüfung durch die Aufsichtsbehörde. Wenn aber die Arbeitszeit nicht erfaßt wird, dann ist der Arbeitgeber auch nicht dafür verantwortlich zu machen - dann ist man quasi selber schuld.

Das MuSchG richtet sich an den Arbeitgeber - er muss bei Bekanntgabe der Schwangerschaft drauf hinweisen, dass die betreffende Mitarbeiterin keine Mehrarbeit über 8,5 STd. leisten darf, ob Vertrauensarbeitszeit oder nicht, spielt keine Rolle. Diese Weisung zu geben, dafür ist er verantwortlich.

Eine andere Sache ist der Schadensfall. Wenn ein Arbeitsunfall in der 13. Arbeitsstunde passiert, oder auf dem Weg nach Hause nach 14 Arbeitssstunden, z.B. mit einer bleibenden Behinderung und Erwerbsminderung oder gar BU-Rente, (denkbar ist eine Frühgeburt mit einem in der Folge schwerbehinderten Kind) dann wird es die BG sehr wohl interessieren, von wann bis wann man gearbeitet hat. Und diese Fälle sind gar nicht so selten - kenne ich aus eigener Erfahrung aus meinem Umfeld. Aber auch ein Strafverfahren gegen den AG wegen schweren Verstoßes gegen das MuSchG wäre denkbar oder sogar wahrscheinlich.

Dass man 14 Std. gearbeitet hat, läßt sich aus Computerdaten, Telefonaten, Zeugenaussagen sehr wohl ermitteln, wenn es um viel Geld geht. Wenn es dem AG auffällt, dass man von morgens 7 Uhr bis abends 22 Uhr in der Firma war, macht er sich durchaus schuldig - das ist dann vorsätzlich und kann mit Geldstrafe oder Gefängnis bestraft werden.

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Richtig, man ist „selber Schuld“. Alle Gesetze sind ja dazu da den AN vor übermäßigen Forderungen des AG zu schützen, freiwillig kann man natürlich anders handeln, i.d.R. muss man ja nicht vor sich selbst geschützt werden.

Und du sieht der Alltag der meisten Akademiket wohl aus, ich kenne so gut wie niemanden, der nicht gegen irgend welche Gesetze verstößt bei dem Versuch seinen Job (gerne) richtig und verantwortungsbewusst zu machen, das ist leider in vielen Positionen gar nicht möglich unter einer 50-60 Std. Woche.

Selbständige legen sich da selbst ja auch keine Regeln auf oder werden kontrolliert.

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Hallo,

achtet denn Dein Arbeitgeber streng auf die Einhaltung der Gesetze, d. h. sobald Du von Deiner Schwangerschaft erzählst, lässt er Dich nicht mehr wie bisher arbeiten oder warum willst Du explizit eine Befreiung beantragen? Ich meine wo kein Kläger, da kein Richter. Es kommt doch keine Mutterschutzpolizei vorbei und macht bei Euch eine Razzia (auch wenn hier vermutlich das Gegenteil behauptet werden wird).

Wenn Du es Dir zutraut, arbeite einfach weiter wie bisher, solange es geht. Geht ja bei Deiner Arbeitsstelle nicht um arbeiten mit gefährlichen Stoffen oder ähnliches, sondern wohl eher um etwas längere Arbeitszeiten oder Abendtermine bei leitender Position. Ich würde mir da keine großen Gedanken drüber machen.

LG Nenea

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Ich finde deine Antwort echt frech.

Das MuSchG enthält Rechte und Pflichten für AG und Arbeitnehmerinnen. Die Rechte wißt ihr mit Nachdruck einzufordern (oftmals weit über das hinaus was euch zusteht) und die Pflichten ignoriert ihr und meint selber entscheiden zu können. Das geht nicht.

Wer 14 Stunden täglich arbeiten möchte, darf das gerne tun, dann aber auf selbstständiger Basis. Selbstständig oder im Privatleben mögt ihr tun was ihr wollt. Aber im Angestelltenverhältnis oder Beamtenverhältnis ist eben Schluß mit der Beliebigkeit.

Und da geht es eben auch um das Ungeborene, das keinen Anwalt hat, der seine Rechte vertritt.

Und ja, es gibt eine Art "Mutterschutzpolizei", die unangemeldete Kontrollen durchführt. Das nennt sich zwar nicht Polizei, sondern Behörde, hat aber durchaus weitreichende Befugnisse.

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Erstmal ich bin kein Ihr, das verbitte ich mir, wenn Du schon mit frechen Antworten anfängst. Welche Rechte ich einfordere oder auch nicht, kannst Du wohl kaum beurteilen. Meiner Antwort ist wohl eher zu entbehkeb

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Vielen Dank für die Rückmeldungen allen und die angeregte Diskussion.
Da ich, wie gesagt, in meinem Job im Blick von Presse und div. Aufsichtsbehörden stehe - und das in leitender Position - werde ich insbesondere mit Blick auf das MuSchG meinen Arbeitgeber nicht an Probleme heranführen. Mir war nicht bewusst, dass ich auch unschwanger keinesfalls so lange arbeiten darf- und es hat auch noch nie jemand aus der Personalabteilung was gesagt - aber insbesondere in dieser Situation werde ich mich die Erweiterung bis 22 Uhr beantragen und ansonsten die Füße still halten. Danke!