erbe ausschlagen

hallo zusammen. ich habe mal eine frage. und zwar geht es darum das mein onkel ganz überraschend verstorben ist. alle angehörigen möchten das erbe ausschlagen. nun ist das problem das sich in der wohnung noch ein neues fernsehgerät befindet,welches mein onkel bei mir auf ratenzahlung bestellt hat. betrete ich nun die wohnung und hole das fernsehgerät raus habe ich somit doch automatisch die erbschaft angenommen oder täusche ich mich da?habe ich überhaupt noch die möglichkeit an den Fernseher zu kommen ohne das erbe anzunehmen?Rechnung ist übrigens vorhanden. lg

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Es wäre wichtig zu wissen, ob die Rechnung auf deinen Namen läuft und wo sich die Rechnung befindet.

Denn normalerweise darfst du weder die Wohnung betreten, noch twas entfernen aus ihr, wenn du das Erbe ausgeschlagen hast.
Und so wie ich dich Rechtslage verstanden habe damals im Unterricht, darfst du, ohne das Erbe angenommen zu haben auch eben nicht in die Wohnung und Dinge entfernen.
Machst du das, machst du dich strafbar.
Aber du nimmst daduexh

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Sorry ist schon spät 😅

Dadurch nicht automatisch das Erbe an, meine ich mich zu erinnern.

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Achso, es hängt auch noch davon ab, wie lange er schon verstorben ist.
Man darf wohl innerhalb der Ausschlagungsfrist die Wohnung betreten, um sich ein Bild zu machen, aber ob man da auch was entfernen darf, das weiß ich leider nicht mehr.
Aber da kannst du, meist kostenlos, dir eine Rechtsberatung holen 🤗

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lieben dank für deine antwort. er ist seit 8 tagen tot. ja die rechnung läuft auf meinen namen und sie befindet sich hier in meinen Unterlagen

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Dann bist du der Eigentümer des Fernsehers und er gehört dir!
Hast du zufällig auch was schriftlich mit deinem Onkel vereinbart?

Theoretisch kannst du ihn also rausholen!

Mein Beileid und viel Kraft!

Lg

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Bedenkt auch, das ihr die Beerdigung zahlen müsst, wenn der Onkel nichts hatte. Das geht dann in Eure Pflicht als Angehörige über.

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Warum? Wenn die anderen Angehörigen, je nach Verwandschaftsgrad das Erbe ausschlagen, heißt das nicht automatisch, daß sie auch von der Beerdung und deren Kosten befreit sind. Also ich meine die Anderen, nicht die TE.

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Das meinte ich doch.
Die Angehörigen sind für die Beerdigung zuständig.

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Wenn das Gerät nicht bezahlt wurde, dann ist es praktisch nur geliehen. Kein Wunder dass die Angehörigen das Erbe ausschlagen wollen. Es sieht danach aus, als habe der Mann nur Schulden aber kein Guthaben.

Ich würde das Gerät holen (wenn die Rechnung neueren Datums ist) und evtl drüber nachdenken, ob bereits bezahlte Raten dann an die verbliebenen Angehörigen zurückgezahlt werden. Hast du denn dann Verwendung für das Gerät, wenn es zwar neuwertig ist, aber doch schon in Gebrauch war?

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es ging mir nicht um die Beerdigungskosten. dies ist allen klar. es ging mir einzig und allein um das fernsehgerät da ich die raten ja weiter zahlen muss und es auf meinem namen läuft.... prinzipiell ist es doch dann mein Fernseher, dann habe ich doch auch ein recht dazu diesen zurück zu bekommen oder liege ich da falsch

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Natürlich, wenn er auf deinen Namen gekauft wurde und du die Raten bezahlst (er nicht gezahlt hat?), dann ist es dein Gerät. Dann holst du das.

Aber hat er nichts daran gezahlt? Warum schenkst du deinem Onkel ein Fernsehgerät, dass DU auf Raten abzahlst? Anscheinend bist du finanziell auch nicht gerade üppig aufgestellt, dass du das Gerät nicht auf einmal bezahlen konntest. Dann verstehe ich die ganze Konstellation nicht. War das Gerät eine Gegenleistung für irgendwas anderes, was du erhalten hast?

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