Vertrag endet 1 Woche vor Mutterschutz

Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen und war evtl. schon einmal in einer ähnlichen Situation. Mein Problem ist wie folgt:
Ich bin in der 18 SSW #verliebt und momentan in einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Dieses endet mit Ablauf des Vertrags am 30.11.2018 und mein Arbeitgeber hat mir bereits mitgeteilt das er es auch auslaufen lässt. Mein Mutterschutz beginnt am 10.12.2018, das wäre ein Zeitraum von einer Woche in der ich theoretisch Anspruch auf ALG1 hätte. Nun ist es ja so das die Monate in denen ALG bezogen werden mit 0€ Einkommen für die Berechnung des Elterngelds berücksichtigt werden. Weiß jemand ob dies auch der Fall ist wenn das ALG nur für 1 Woche bezogen wird? Ab Beginn des Mutterschutz übernimmt die Krankenkasse ja sowieso das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes ist das richtig? Wäre es vielleicht sogar besser wenn ich das ALG umgehe indem ich mich kurz vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bis zum Beginn des Mutterschutz krank schreiben lasse?

So das sind einige Fragen meinerseits und ich hoffe die Situation ist soweit verständlich.

Liebe Grüße und Danke schon einmal #herzlich

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Da kann ich dir keinen zuverlässigen Rat geben, andere wissen bestimmt mehr..

Aber so gesehen sind es ja nur 10 Tage! Ich denke nicht, dass du groß Verlust machen wirst. Und bei einer Krankschreibung die über die Vertragslaufzeit geht, wirst du für die 10 Tage ja auch nicht das volle Gehalt beziehen, sondern auch nur den ALG 1 Anteil (also 60%)

Lg🌸

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Huhu💕

Wat zwar nicht in der ganz gleichen Situation, aber ich weiß das die beim Elterngeld sehr streng sind...

Bei mir war es so Das ich bis zum 24.7.2018 Anspruch auf Elterngeld für meine Tochter hatte, aber schon am 20.7.2018 wiederum Anspruch auf MuSchu-Geld für mein 2.Kind...
Als nur 4 Tage, aber die wurden angerechnet...
Weiß nicht wie das bei ALG-Bezug ist, aber könnte mir vorstellen das das auch berücksichtigt wird, da die ja immer in Monaten rechnen und Zahlen .
D.h. du hättest in dem Monat eben weniger Lohn das Berücksichtigt wird. ....

Wegen dem anderen weiß ich nicht was besser wäre, da kenne ich mich nicht aus:)

Alles Gute dir !:)

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Krank schreiben lassen? Wenn du nicht krank bist, warum sollte dich ein Arzt krank schreiben? Was ist das für eine Denkweise?
Weißt du heute schon, ob du im November arbeitsunfähig erkrankt sein wirst?

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Ich Weiss zwar nicht ob ich dir deine Frage konkret beantworten kann aber die Tage die ausser der Reihe stehen, werden angerechnet bezw. mit einbezogen. Das ALG 1 wird mit 0€ berechnet und das Krankengeld soweit ich Weiss auch. Ich war 1.5 Jahre krank davon drei Monate schon schwanger diese drei Monate werden mir jetzt mit 0€ berechnet und ab dem vierten durch ein Beschäftigungsverbot eben dann nach Gehaltsdurchschnitt. Ich weiss natürlich nicht, ob es wegen der Bemerkung - krank wegen schwanger - eine Elterngeld Berechnung gibt.

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Du musst dich arbeitssuchend mindestens 3 Monate bevor du arbeitslos wirst, melden. Und ich weiß nicht, welches Krankengeld du haben möchtest wenn du nicht mehr bei deinem Arbeitgeber beschäftigt bist. Ich glaube du hast da ein paar Denklücken.
Du bekommst auch kein Mutterschaftsgeld wenn du arbeitslos bist. Der Großteil des Geldes kommt doch vom Arbeitgeber bei dem du beschäftigt bist. Zu Beginn des Mutterschutzes bist du das aber nicht mehr. Ich bezweifle stark, dass der Arbeitgeber zahlen muss. Tut mir leid. :(
Sicher kann dir das die Elterngeldstelle oder die Krankenkasse sagen.
Ich wünsche dir, das ich nicht recht hab.. :/

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"Du bekommst auch kein Mutterschaftsgeld wenn du arbeitslos bist. Der Großteil des Geldes kommt doch vom Arbeitgeber bei dem du beschäftigt bist. Zu Beginn des Mutterschutzes bist du das aber nicht mehr. Ich bezweifle stark, dass der Arbeitgeber zahlen muss."
Sorry, aber hier steckt soviel Unwissenheit in einem Satz.!


Mutterschaftsgeld gibt es nur von der KK, das was du meintest ist der AG-ZUschuss (den AG genauso wie die KK über die Umlagekasse wieder bekommt!), den gibt es natürlich nicht, aber die KK zahlt dann einfach das Mutterschaftsgeld in Höhe des ALGI. Mutterschaftsgeld bekommt sie auf jeden Fall, wenn sie ALGI erhalten hat oder der Vertrag im Mutterschutz endet!

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Das sie ALG 1 bekommt wenn sie arbeitslos ist, ist ja klar. Aber sie bekommt eben nichts vom Arbeitgeber. Das ist ja ein Unterschied finanziell.
Und vielleicht hab ich die genauen Bezeichnungen nicht genannt, aber ich bin zum zweiten mal in Mutterschutz und weiß, dass der Großteil von meinem AG gezahlt wird. Wenn er das wiederbekommt, ist das ja super für ihn. Das ändert nichts daran, dass die Beitragserstellerin vom AG keinen Cent sieht.
Und ALG 1 ist doch deutlich weniger als wenn ihr Vertrag weiter bestand hätte.

Und Ja, Mutterschaftsgeld bekommt sie wenn der Vertrag im Mutterschutz endet. Aber das ist ja leider der Haken.. der Vertrag endet eine Woche vorher. :/ Das ist echt mies..
Sorry, wenn ich da nicht die richtigen Begriffe gefunden habe. Es kommt aber auf dasselbe heraus. Mutterschaftsgeld aus dem vorherigen Arbeitsverhältnis fällt aus, wenn der Vertrag vorm Mutterschutz endet.

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Wenn du bei Beginn des Mutterschutzes nicht mehr angestellt bist, bekommst du normalerweise nur die 13 Euro Mutterschaftsgeld.
Du musst dich ja aber eh diesen Monat beim Arbeitsamt melden, da würde ich da nochmal ganz genau nachfragen was dir zusteht.

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"Wenn du bei Beginn des Mutterschutzes nicht mehr angestellt bist, bekommst du normalerweise nur die 13 Euro Mutterschaftsgeld."
Totaler Unsinn, wenn sie ALGI erhalten hat, bekommt sie Mutterschaftsgeld in Höhe des ALGI von der KK, endet der Vertrag im Mutterschutz bekommt sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von der KK.

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Die Monate werden nicht mit 0 Euro, sondern dem EInkommen angerechnet, da ALGI selber aber eine Lohneersatzleistung ist, hat man damit keine Einkommen ;)

Aber das betrifft dich alles nicht, denn es zählen nur ganze Monate, wenn also dein Mutterschutz im Dezember beginnt, zählt der November als letztes rein (aber ganz wichtig, dass du Mutterschaftsgeld bekommst und das gibt es nur, wenn du ALGI erhalten hast!).

Und nein, die KK zahlt nur in Höhe des ALGI (was weniger als Krankengeld ist). In Höhe des Krankengeldes gäbes es nur, wenn der Vertrag im Mutterschutz ausläuft.

Krankschreibung macht nur Probleme, lass es besser!

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Super das war die wichtige Info die mir gefällt hat. Ich dachte für das Elterngeld zählen die letzten Monate vor dem ET aber wenn da sowieso der letzte volle Monat vor dem Mutterschutz ausschlaggebend ist, ist das ganze andere nicht mehr so relevant. Danke du hast mir aufjedenfall weiter geholfen.

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Hab mich jetzt nochmal etwas schlauer gemacht, da mich das Thema auch interessiert..

Zitat:
Besteht bei Arbeitslosen zu Beginn der Mutterschutzfrist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I, befinden sie sich automatisch in einem versicherungspflichtigen Verhältnis. Demnach haben sie auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dieses wird ihnen in Höhe des bisher bezogenen Arbeitslosengeldes ausgezahlt und ersetzt dieses somit während der Schutzfristen. Finanziell ändert sich für die Schwangere somit nichts. Lediglich der Ansprechpartner ändert sich. Da während der Schutzfristen ein Beschäftigungsverbot besteht, ist das Arbeitsamt während des Mutterschutzes nicht zuständig. Die Zahlungen des Mutterschaftsgeldes übernimmt deshalb die Krankenkasse.
https://www.netmoms.de/magazin/schwangerschaft/mutterschaftsgeld/anspruch-auf-mutterschaftsgeld/

Also du hast Anspruch auf „Mutterschaftsgeld“, allerdings wird es aus der ALG1 Leistung berechnet. Finanziell ergibt sich daraus kein Vorteil. Du erhältst dein ALG1 Geld, bloss wird es dir in dem Zeitraum nicht vom Arbeitsamt gestellt, sondern von deiner KV ! 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach lebst du wie jede andere Schwangere in einem „Beschäftigungsverbot“. Das ist jetzt alles aber eher bürokratisches Blabla.

Ich frage mich nun, ob in dem Zeitraum das ALG1 eventuell pausiert wird? Du also 3 1/2 Monate länger darauf Anspruch hast. Das würd ich an deiner Stelle mal erfragen..

Wenn dein Mutterschutz ausläuft kannst du noch in Elternzeit gehen und für 12 Monate Elterngeld beziehen! Das errechnet sich aus dem Gehalt, dass du in den letzten 12 Monaten verdient hast. Da musst du dich aber beim A.amt erkundigen, ob es parallel zum ALG1 Geld bezogen werden darf. Wahrscheinlich eher nicht.

Läuft dein ALG1 allerdings vor der Elternzeit ab, stehen dir für die restlichen Monate 300€ Elterngeld zur Verfügung, wenn du nicht bis dahin bereits arbeitest. Wenn du nicht arbeitest, können die 300€ mit dem ALG2 und noch anderen Leistungen aufgestockt werden. (denken ich?) Außerdem bist du nicht verpflichtet dir in der Zeit eine Beschäftigung zu suchen.

Kann dir das Buch „Babypedia“ empfehlen! Da steht das alles genauso drin und noch viel mehr.. zb wo du den ganzen Kram beantragst und wann! Denn da gibt es auch Fristen.

Kindergeld von 194€ steht jedem zu. Muss man aber beantragen.

Man muss alles beantragen. 😒

Lg

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"Ich frage mich nun, ob in dem Zeitraum das ALG1 eventuell pausiert wird? Du also 3 1/2 Monate länger darauf Anspruch hast. Das würd ich an deiner Stelle mal erfragen.."
Ja, auch, aber was noch besser ist, es entsteht in der Zeit sogar eine Anwartschaft für neuen Anspruch.

Sprich hat jemand nur noch 3 Tage Rest-Anspruch auf ALGI und geht dann in den Mutterschutz und bleibt ein Jahr zur Kidnerbetreuung zu Hause, so waren dies ca. 15 Monate, demnach hat er danach nicht mehr nur 3 Tage Anspruch, sondern 7,5 Monate.


"
Wenn dein Mutterschutz ausläuft kannst du noch in Elternzeit gehen und für 12 Monate Elterngeld beziehen!"
DAs ist UNsinn, Elterngeld ja, Elternzeit nein, da kein AG!

"Läuft dein ALG1 allerdings vor der Elternzeit ab, stehen dir für die restlichen Monate 300€ Elterngeld zur Verfügung, wenn du nicht bis dahin bereits arbeitest. "
DAs wird genauso nach dem Einkommen berechnet, wie sonst auch und gibt nicht nur automtausch 300 Euro!

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„Sprich hat jemand nur noch 3 Tage Rest-Anspruch auf ALGI und geht dann in den Mutterschutz und bleibt ein Jahr zur Kidnerbetreuung zu Hause, so waren dies ca. 15 Monate, demnach hat er danach nicht mehr nur 3 Tage Anspruch, sondern 7,5 Monate.“
Gut zu wissen!! 👌

Auf die 300€/Monat bin ich deshalb gekommen, weil das der Mindestanspruch ist, der sogar Studenten in Elternzeit zusteht, die nie vorher gearbeitet haben.

Lg🌸

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Der Dezember fließt so oder so nicht in die Berechnung des Elterngeldes, sondern die 12 vor Beginn des Mutterschutzes, also in deinem Fall von Dezember 17 bis November 18