Wer bezahlt Krippenplatz bei Bezug von SGB-II

Hallo ihr lieben,

kurz zu unserer Situation:

Kind 1 ist 25 Monate alt und ich bin jetzt mit Kind 2 (5 Monate alt) in Elternzeit.
Ich bekomme Elterngeld für Kind 2 und trotz Vollzeitbeschäftigung meines Mannes zusätzlich aufstockend SGBII-Leistungen.

Ursprünglich hatten wir Kind 1 zur Kita ab 3 J. Angemeldet, Kind 2 war zu der Zeit nicht geplant.

Nun kommt es mir so vor, als sei mein Kind unterfordert. Mein Sohn ist ein sehr sehr aktives Kind und gerne mit anderen Kindern zusammen.

Wir gehen fast täglich raus entweder einkaufen oder auf den Spielplatz, treffen uns mit anderen Mamis, aber sobald wir zu Hause sind dreht er durch. Ich muss mich ja auch noch um mein Baby kümmern (stillen, kochen putzen und alles was zum Haushalt gehört) mache ich alleine. Manchmal fällt mir der Alltag sehr schwer und ich weiß einfach nicht weiter.

Wie wäre es, wenn mein Sohn bald in die Krippe gehen würde? Wer bezahlt den Krippenplatz? Ich habe da leider keine Ahnung. Wo bekomme ich Infos zu meiner Situation?

Ich freue mich auf eure Antworten.

LG

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Huhu,

die Kosten für einen Krippenplatz sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Meist ist es so, dass die Beiträge einkommensabhängig erhoben werden. Dabei muss erst ab einem gewissen Mindesteinkommen überhaupt etwas für den Platz gezahlt werden. Wenn ihr Leistungen nach dem SGB bekommt, seid ihr bestimmt von den Gebühren befreit, so dass der Krippenplatz euch gar nichts kostet. Am besten wendest du dich an das Jugendamt, die können dir ganz genau sagen, wie es in eurer Stadt geregelt ist.

Es kann aber sein, dass ihr Verpflegungskosten zahlen müsst, wenn euer Kind in die Krippe geht. Das regelt jede Einrichtung selbst und der Betrag ist für alle Eltern gleich. Welche Kosten hier auf euch zukommen kann euch die Einrichtung nennen, in die euer Kind gehen soll.

Je nachdem wie gut die Versorgung mit Plätzen in euerer Stadt aussieht, kann es aber schwierig sein, einen Platz zu bekommen. Auch hier hilft das Jugendamt weiter.

Viele Grüße!

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Wie meine Vorrednerin schon erwähnt hat ist es von Bundesland zu Bundesland, teilweise sogar von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Hier in Hamburg hat jedes Kind ab 1. Jahr einen kostenlosen Anspruch auf 35 Stunden Betreuung mit Mittagessen. Das ist unabhängig von der beruflichen Situation der Eltern. Bei berufstätigen Eltern werden weitere Stunden gefördert.

Daher wird es dir wohl so pauschal keiner beantworten können. Du musst dich bei deiner Kommune erkundigen.

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Flasche Info von mir: in Hamburg sind es beitragsfrei 5 Stunden täglich mit Mittagessen, nicht 35 Stunden.

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Da musst du dich erstmal bei der zuständigen Stelle vor Ort erkundigen. In unserer Gemeinde kann man z.B. nur einen Krippenplatz bekommen, wenn beide Elternteile berufstätig sind.

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Das kann aber so auch nicht rechtens sein.

Wie soll denn eine arbeitslose Frau sich bewerben, wenn sie keinen Platz hat. Da wird sie ja zur Arbeitslosigkeit gezwungen.

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Ist richtig. Interessiert aber nicht. Man hat dann das Henne Ei Problem. Je nach Stadt kann man sich um eine Arbeitsstelle bewerben, und bekommt nach der Zusage auch einen Krippenplatz. Dort, wo die Krippenplätze knapp sind, ist man raus.

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Infos bekommst Du bei der zuständigen Stelle Deiner Kommune.

Du solltest allerdings bedenken, das es keine Kommune in ganz Deutschland gibt, die den U3-Betreuungsbedarf zu 100% erfüllen kann. Es wird also Wartelisten geben. Und wer wo auf der Warteliste landet, ist Sache des Trägers / der Gemeinde. Und da kann es durchaus so sein, das Alleinerziehende bzw. Familien, in denen beide Elternteile arbeiten, bevorzugt werden.
Ausserdem werden die meisten Plätze zum 1. August frei - Du bist also (zu) spät dran. Und im August 2019 ist Dein Grosser ja dann 3 Jahre alt und braucht gar keine U3-Betreuung mehr. Du schreibst, Du hättest Dein Kind 'ursprünglich' zur Ü3-Betreuung angemeldet. Er ist hoffentlich immer noch angemeldet. Sonst sind die Plätze da auch weg.

Die Kosten für einen Betreuungsplatz kannst Du ebenfalls bei Kommune erfragen. In sehr vielen Kommunen ist das einkommensabhängig.

Grüsse
BiDi

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Ich muss mich den anderen Beiträgen hier leider anschließen. Leider bist du für einen U3-Platz schon zu spät dran, da der Bedarf hierfür in der Regel zu einem bestimmten Stichtag angemeldet werden muss. In meiner Stadt müssen sämtliche Betreuungwünsche Anfang Februar des Vorjahres angemeldet werden, sonst hat man im nächsten Kindergartenjahr keinen Anspruch mehr auf einen Platz. Was einen Ü3-Platz angeht, stehen deine Chancen vermutlich auch nicht gut, da du gerade nicht berufstätig bist und vermutlich auch keine baldige Arbeitsaufnahme deinerseits geplant ist. Zudem bist du nicht arbeitslos und auch nicht alleinerziehend, was deine Chancen ebenfalls steigern würde. Dies gilt natürlich nur dann, wenn es in deinem Wohnort einen Mangel an Kindergartenplätzen gibt. Solltest du ländlich in einer strukturschwachen Gegend wohnen, wirst du diese Probleme aber nicht haben.

Was für dich evtl. in Frage kommen würde, wären Kleinkindgruppen, in denen Kinder nur 2 bis 3 Mal pro Woche vormittags betreut werden. Diese haben manchmal noch freie Plätze, weil sie für berufstätige Eltern eher uninteressant sind. Ansonsten gibt es ja noch betreute Spielgruppen, die ein Mal pro Woche stattfinden.

In der Regel werden die Kosten für den Kindergartenbesuch vom Jugendamt übernommen, sofern die Eltern über ein geringes Einkommen verfügen. Da müsstest du folglich einen entsprechenden Antrag stellen.