Unterhalt - Selbsterhalt

Hallo... da ich Neu hier bin, ist dies mein erster Eintrag.
Folgende Fragen beschäftigen mich gerade.

Mir geht es gerade um den Kinderunterhaltvorschuss, den die Kindesmutter für meine 2 Kinder (9&8) bekommt. Laut der Regelungen, hat man einen Selbsterhalt von 1080.- Euro, darin enthalten sind 380.- Euro Warmmiete. Wie bitte soll das realistisch umgesetzt werden? Es ist unmöglich so eine Wohnung zu bekommen bzw. wieso ist der Hartz4 Satz, was die Miete angeht höher? Müsste das nicht im Sinne einer Sozialleistung auf der gleichen Ebene liegen?

Ich erwarte in den nächsten Wochen eine Festsetzung der Kosten durch das Jugendamt, rückwirkend für 3 Jahre und ich gehe davon aus, dass mir dann 400-500.- Euro plötzlich monatlich abgezogen werden. Jetzt habe ich selbst noch 2 Studentenkredite am Laufen. Schieben sich diese endlosweit nach Hinten bis ich von dem Jugendamt befreit bin nach x Jahren? Ich könnte mir denken, dass man nicht die Zeit bekommt und dann doch irgendwann doppelt zahlen muss und quasi wirklich vor dem Ruin steht, oder habe ich da einen Denkfehler?

Ich lese außerdem im Internet, dass nur ca. 19% des Vorschusses zurückgeholt werden können. Kann man jetzt davon ausgehen, dass die übrigen 81% Hartz4 Empfänger sind? Wie, wenn nicht durch Hartz4, kann man der Zahlung sonst erstmal aus dem Weg gehen, zumindest für eine gewisse Zeit schieben, um andere Kredite zu tilgen? Ich selbst benötige noch 1-2 Jahre um atmen zu können. Ich gehe davon aus, dass das das JA nicht berücksichtigen wird oder?

Gibt es die Möglichkeit der Kindsmutter den Unterhalt direkt zu überweisen? Um das JA aus dem Spiel zu nehmen? Bitte nicht falsch verstehen, aber die Kinder sind ausreichend versorgt durch einen anderen Ziehvater mit 10k im Monat und beide versuchen mich ständig zu entfremden. Ich muss nur gerade auch mal an mich denken und will wissen wie ich in Zukunft mit den Finanzen jonglieren könnte.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

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Hallo!
"Gibt es die Möglichkeit der Kindsmutter den Unterhalt direkt zu überweisen? Um das JA aus dem Spiel zu nehmen"

DAS ist der übliche Weg. Idealerweise wird das JA gar nicht involviert.

"Bitte nicht falsch verstehen, aber die Kinder sind ausreichend versorgt durch einen anderen Ziehvater mit 10k im Monat"
Und warum sollte der für DEINE Kinder aufkommen?

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Er könnte für den Unterhalt aufkommen, wenn er es ernst gemeint hätte, zumindest sagte er mir das, dass er für die Beiden nun aufkommen möchte (als ich die Affäre aufdeckte). Kurz danach wurde das Jugendamt informiert und ich musste mich seitdem nackig machen.

Eine private Abmachung stand nie im Raum. Im Gegenteil, man hat mir schon 2x versucht das ABR vor Gericht zu nehmen, ohne Erfolg aber mit Tadel für die Mutter! Da ich seiner Zeit noch Student war, hatte ich nichts zum abgeben, aber jetzt erwartet mich das, daher meine Frage.

Aktuell versucht man mich erneut zu entfremden und ich werde einfach müde. Ich will ich einfach schauen, was ich für mich in zukunft nun noch möglich ist um wieder mehr Horizont zu sehen.

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Aber er ist nicht verpflichtet, für DEINE Kinder aufzukommen.

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Du kannst dir ja eine Wohnung mieten, die mehr kostet, dann bleibt halt nur weniger für den Rest.

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Ein Anwalt bestätigte mir, dass wenn die Miete nicht 380.- beträgt, sondern 500.-, dass dann der Selbsterhalt angepasst werden würde von 1080.- auf 1200.-. Da scheint der Selbsterhalt ja doch etwas flexibel zu sein.

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Du musst aber schon schauen, das die Miete für dich angemessen ist! Du kannst dir wahllos eine Wohnung suchen!

https://www.scheidung-online.de/unterhalt/selbstbehalt/erhoehung-des-selbstbehalts/

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https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.php?seite=2

Guck mal, hier steht alles

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Hallo.

Ich denke mal eher, dass er dem Unterhalt entgehen möchte und nicht das bafoeg. Aber Unterhalt geht eben mal vor allem.

LG

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Naja, irgendwie schon. Ich will am liebsten erst die Altlasten loswerden.

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Wenn du in den letzten Jahren nicht leistungsfähig warst, musst du den UHV auch nicht zurück zahlen. Oder hast du einen Titel nicht bedient?

Außerdem muss erst mal vorrangig der laufende Regelunterhalt gezahlt werden, bevor Unterhaltsschulden abgestottert werden.

LG

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Für die ersten 3 Jahre bekam ich einen Freischein, da ich nix hatte. Jetzt wollen sie beim JA wissen was es in den letzten Jahren an Einnahmen gab. Da gabes schon etwas mehr, daher rechne ich mit Zahlungspflicht.

Wird die Summe gepfändet oder soll man das überweisen? Was ist wenn man das nicht überweisen kann? Wegen einem Notfall oder weil man keine Lust hat, grob gesagt. Ich schätze, das muss man dann einfach nachzahlen irgendwann oder???

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Wenn du leistungsfähig warst und das nicht angezeigt hast, wirst du wohl nachzahlen müssen und könntest auch ggf. wegen Unterhaltspflichtverletzung belangt werden.

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Morgen.

<<<Jetzt habe ich selbst noch 2 Studentenkredite am Laufen. Schieben sich diese endlosweit nach Hinten bis ich von dem Jugendamt befreit bin nach x Jahren? I>>>

Ich denke mal, dass sich das JA dann eben mit einreihen bzw. anstellen muss. Was aber verlangt wird ist der laufende Unterhalt. Der darf dadurch nicht eingeschränkt sein. Denn dann werden die Kredite nach hinten geschoben. Aber zurückzahlen musst du wohl alles.

LG

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Wenn die Studienkredite älter sind als die Kinder, können sie bei der Unterhaltsberechnung bei der Berechnung des Einkommens abgezogen werden. Wenn nicht, geht das halt nicht.

Üblicherweise überweist der Vater den Unterhalt direkt an die Mutter, bei dir ist halt das Jugendamt wegen dem Unterhaltsvorschuss (der niedriger ist als der Mindestunterhalt) involviert.

Das kannst du jetzt ganz einfach ändern, in dem du Unterhalt bezahlst.

Wie hoch ist denn dein Einkommen?

Von wann ist die Kreditverpflichtung?

Dann könntest du in der Düsseldorfer Tabelle bei den Zahlbeträgen nachschauen und an die Mutter überweisen.

Dazu an die UVG-Stelle schreiben, dass du ab sofort bezahlst.

Die Altlasten sind eine andere Sache, wenn du vorher studiert hast und kein Einkommen hattest, muss du das für diese Zeiträume auch nicht zurückzahlen.

Für die Altlasten kannst du auch eine Ratenzahlung vereinbaren.

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Hi,

Also Nettoeinkommen liegt bei 1600.-
Bafög wurde zeitgleich mit der Geburt des ersten Kundes gezahlt. Rückzahlung startet in ein paar Monaten mit üblichen 100.- monatlich.

Versteh ich das richtig, der Selbsterhalt liegt bei 1200.- (höhere Miete berücktichtigt), dazu kommen Gebühren für den Nahverkehr mit ca 80.- und dazu kommt der 100.- um BAföG abzahlen zu können? So hab ich das verstanden... Wäre quasi ein Selbsterhalt von 1380.-

Unterhalt liegt bei ca 400 pro Kind minus Kindergeld, also ca 200.-. Wenn ich der Mutter jetzt 200 überweise pro Kind, könnte ich das JA rausnehmen. Was ist aber wenn ich der Mutter nur 50.- überweise, weil es anders nicht geht? Dann hat die Mutter doch die Möglichkeit diesen Satz zu erhöhen, indem sie wieder Vorschuss beantragt, oder?

Echt kompliziert... :) Aber Danke für die Antwort.

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Der Mindestunterhalt beträgt pro Kind 302 € in der jetzigen Altersstufe. Das Kindergeld wird nämlich nur halb berücksichtigt.

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2018/Duesseldorfer-Tabelle-2018.pdf

Die Gebühren für den Nahverkehr sind ziemlich genau an der 5 %- Pauschale, das passt so dann.

Für den Bafög-Kredit wäre es interessant, ob du ihn in Kenntnis der Schwangerschaft aufgenommen hast. Dann kannst du ihn nämlich nicht abziehen. Wobei ich mir nicht ganz sicher bin bei der Erstausbildung (falls sie das ist).

Die höhere Miete kannst du nicht einfach so berücksichtigen. Du bist alleine und wenn die Kinder nicht regelmäßig bei dir übernachten, kannst du dir auch etwas billigeres suchen.

Du bist gesteigert unterhaltspflichtig, es kann von dir verlangt werden, einen Nebenjob zu suchen. Das solltest du auch dringend tun.

Ich denke einfach, es wird Zeit, dass du auch finanzielle Verantwortung für deine Kinder übernimmst. Sie sind ja schon 8 und 9 Jahre alt!

Mit dem Mindestunterhalt kommt man nämlich nicht besonders weit, bei mir wäre nicht einmal der Mietanteil für meinen Sohn abgedeckt.

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Also mal ganz ernsthaft was hast du denn studiert das du auf so ein geringes Nettogehalt kommst 🤔 das kann ich mir schier nicht vorstellen.

Bei all dem was du schreibst denk ich eher du WILLST keinen unterhalt zahlen, sorry.

Das Einkommen des Freundes deiner ex scheint dich wahnsinnig anzukotzen.

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Nanana, nicht jedes Studium führt automatisch zu goldenen Wasserhähnen. Gerade als Berufsanfänger kann man es sich nicht immer aussuchen. In meinem Beruf ist die Spanne sehr groß je nach Arbeitgeber. Sozialarbeiter bei Bildungsträgern verdienen deutlich weniger als bei Caritas oder Awo (Tarif).

Das nur als Info. Ich will den TE da nicht in Schutz nehmen, sondern denke auch er sollte den rechtmäßigen Unterhalt zahlen ;-)

Gruss
Muriel 🐇

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Jaja der Vater sollte immer zahlen ;-) Finde ich auch, ohne wenn und aber!
Ging nur mal um Hypothetische Fragen. Viel verdiene ich tatsächlich nicht und es gibt auch noch Eltern in einem gewissen Alter die auch unterstützt werden müssen.

Schade, dass viele hier gleich den pseudo Psychologen spielen und einen gleich Charakterschwäche unterstellen wollen. Sind viele gebeutelte hier. Kann das ja verstehen aber nicht alle pauschalisieren deswegen.