Änderungskündigung Vollzeit -> Teilzeit - und jetzt?

Hallo Ihr alle,

habe heute von meinem Chef eine Änderungskündigung erhalten. Wegen der schlechten Auftragslage kann ich ab 01.09. nur noch 20 Stunden (statt 39 Stunden) arbeiten.
Er meinte, ich könnte das auch ablehnen?

Irgendwie weiß ich jetzt nicht so richtig, was ich jetzt damit anfangen soll - lehne ich es ab, muss er mir ja ganz kündigen (denn die Auftragslage wird ja nicht besser deswegen und finanzielle Schwierigkeiten hat die Firma auch). Offen gestanden hätte ich sowieso mit einer Kündigung gerechnet und da wäre ja der Weg klar...

Kann ich mich jetzt beim Arbeitsamt "halbtags-arbeitslos" oder arbeitssuchend melden?

Werde natürlich weiter eine neue Stelle suchen (hatte mich eh schon umgesehen), oder wenigstens noch Nebenjobs, zur Überbrückung...

Wäre schön, wenn mir jemand Tipps geben könnte, #danke schon im voraus

Lieserle

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Hallo Lieserle,

wenn Du die Änderung ablehnst, wird die Änderungskündigung automatisch eine Beendigungskündigung; d.h. Dein Chef braucht dann nicht noch "extra" kündigen. Er muss allerdings auf jeden Fall die Kündigungsfrist einhalten. Du kannst auch unter Vorbehalt der Überprüfung durch das Arbeitsgericht zu den neuen Bedingungen weiterarbeiten. Ansonsten musst Du auf jeden Fall innerhalb 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. Arbeitssuchend kannst Du Dich auf jeden Fall schon melden. Ruf doch einfach mal bei Deiner zuständigen Arbeitsagentur an und frag nach.
Alles Gute.

Ela

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Hi Ela,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort, werde dann gleich mal bei der Arbeitsagentur anrufen.

Eine Frage hätte ich aber doch noch, da mein Chef meinte, ich soll es mir bis Ende August überlegen.
Würde das dann nicht auch heißen, dass ich theoretisch am 31.08. noch sagen könnte, hallo, hat sich ganz kurzfristig ergeben, dass ich ab 01.09. woanders anfangen könnte, müsste er das dann akzeptieren?

Danke!

Liebe Grüße, Lieserle

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Zu wann hat er denn gekündigt? Ist die Kündigungsfriste eingehalten? Wenn er Dir zum 31.08. gekündigt hat und Du ihm am 31. sagst, Du lehnst sein Angebot ab, dann ist die Änderungskündigung damit eine Beendigungskündigung. Willst Du absolut sicher gehen, würde ich umgehend einen Anwalt hinzuziehen. Ein Beratungstermin ist nicht so teuer. Ggf. gibt es ja auch die Anwaltshotline (einfach mal googlen). Kostet zwar auch was, aber ist eine schnelle Möglichkeit für kompetente Beratung.
LG Ela

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generell
eine Änderungskündigung ist erstmal eine KÜNDIGUNG
Punkt

Gleichzeitig wird Dir ein neuer Job angeboten , eben Teilzeit
Das KANN Goodwill für einen verdienten Mitarbeiter in einer bescheidenen Firmensituation sein, das KANN anders auch der pseudosanfte Abschied von einem Mitarbeiter sein, weil eben Teilzeit zu wenig Kohle ist.

DU hast ab JETZT - ich glaube 21 Tage - eine Frist, vors Arbeitsgericht zu gehen und zu klagen (und ggf. ne Entschädigung für den Verlust des Ganztages-Arbeitsplatzes rauszuholen)

Du mußt Dich binnen einer Woche (?) beim Arbeitsamt arbeitssuchend für ne Vollzeitstelle melden

ob Du da ne Differenz zur Teilzeitstelle wg. ALG1 bekommst , keine Ahnung

ob das Arbeitsamt drauf besteht. dass Du auf den "vollen" Arbeitsplatz klagst, ist sehr verschieden, kann sein


Klaus

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Hi Klaus,

danke schonmal. Hab grad schon gesehen, dass unsere Arbeitsagentur heute nachmittag lange auf hat und werde am besten gleich hingehen und mich erkundigen.

Tja, mein Chef meinte, er hofft, dass er mich ab Januar wieder Vollzeit beschäftigen kann, die Auftragslage ist einfach nicht rosig und ich bin eh schon von früher mal 3 Vollzeitkräften als einzige übrig... also hab ich meine Zweifel.

Jedenfalls danke für Deine Hilfe,

Grüße
Lieserle

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Zitat
Tja, mein Chef meinte, er hofft, dass er mich ab Januar wieder Vollzeit beschäftigen kann


wieso macht der Chef dann nicht auf Kurzarbeit ?
vielleicht ist ihm das nicht bekannt - oder geht halt auch nicht nicht, keine Ahnung

das haben in München sogar sehr seriöse Firmen, wie die Buchhandlung Hugendubel, gemacht


Klaus

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Brauchst Du das Geld so dringend?

Dein Netto ist bei gleichem Lohn mehr als die Hälfte wegen der Steuerprogression.

Ich würde die halbe Stelle nehmen!

Beantrage - wenn das Geld nicht reicht - ergänzendes ALG2

Gruß

Manavgat