Erbe

Hallo. Der Ehemann meiner besten Freundin ist Anfang des Jahres unerwartet verstorben. Die beiden lebten nicht mehr zusammen, waren aber noch verheiratet. Er besaß ein eigenes Haus, das nur auf ihn lief, seine Eltern haben dafür gebürgt. Es existiert kein Testament. Beim zuständigen Nachlassgericht wurde ihr gesagt, dass es nur zu einer Testamentseröffnung kommt, wenn logischerweise ein Testament vorliegt. Jetzt weiss Sie nicht, wie es mit dem Haus weiter gehen soll. Zu seinen Eltern hat sie keinen Kontakt aus diversen Gründen. Die Eltern wiederum kümmern sich wohl momentan zm das Haus aber wollen es nicht behalten. Meine Freundin möchte das Haus auch nicht. Durch Bekannte hat meine Freundin erfahren, dass seine Eltern das Haus aber nicht verkaufen können oder anderes weil sie ja nichts vom Nachlassgericht gehört haben.. also ein kleiner Teufelskreis sozusagen...
Wer ist denn jetzt dafür zuständig also das entweder seine Eltern oder meine Freundin von irgendwem was hört, wie es mit dem Haus weitergeht... Ihr wurde nur gesagt, dass die rechtliche Erbfolge in Kraft tritt...
Vielen Dank

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Hallo,

wer welchen Anteil erbt, hängt von verschiedenen Faktoren, z.B. Scheidungsantrag ab.

soweit kein Testament (und keine Kinder) vorhanden, erbt sie 50 % bzw. 75 % bei Zugewinngemeinschaft in der Ehe

https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge

es gibt da also einige "wenn" und "aber" - ein Notar oder RA sollte da Licht ins Dunkel bringen können (Notar wird bei Verkauf des Hauses ja eh gebraucht)

Sinnvoll wäre sicher, wenn die Erben sich vernünftig einigen könnten - so wie ich das sehe, kann der Eine nicht ohne den Anderen das Haus verkaufen - und einen Teil des Erbes für nen Rechtsstreit zu verpulvern wäre wohl auch unsinnig

LG

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Danke für die Antwort. Muss sie zum Notar gehen und dort alles in die Wege leiten damit das Haus verkauft werden kann? Das Nachlassgericht ist ja nicht zuständig aber von irgendjemand muss das „GO“ zum Hausverkauf ja kommen... So wie ich weiss wissen die Eltern des Verstorbenen auch nicht wer da jetzt zuständig ist...

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Normalerweise erbt sie zu 75% und die Eltern zu 25 %, sie bilden also eine Erbengemeinschaft.

Sie können das Haus also nur gemeinsam verkaufen bzw. es zwangsversteigern lassen, wenn sich eine Partei querstellt.

Den Teufel würde ich tun und das Geld nicht nehmen, es gehört ihr!

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Jetzt muss ich doch mal saublöd fragen:
Ich bin normal verheiratet, 1 Kind, 1 Mann und wenn ich sterbe bekämen doch nicht ernsthaft meine Alten was ab???
Ela

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Nein, weil du ein Kind hast. Wenn du kein Kind hättest, schon.

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Die Erben müssen einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen.

https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/erbfolge/erbschein-beantragen-erbscheinsantrag.html

LG

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Vielen dank

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Wenn die Scheidung eingereicht wurde erbt sie nichts mehr.

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Hallo, also die Erben müssen zum Notar oder Nachlassgericht und einen Erbschein beantragen, was einfacher ist, da sie das Haus verkaufen möchten, gleich alles über den Notar laufen zu lassen! Ist die Scheidung schon beantragt? Weil dann ist deine Freundin raus aus der Erbfolge.
Lg