Beitrag zu BV zwecks Paragraph

Hey Mädels!

Vor ein paar Tagen gab es hier einen Beitrag von einer netten Dame zum Thema BV. Ich erinnere mich, dass ihr Arbeitsverhältnis zum 30.4. (?) endet und sie zwei Paragraphen erwähnt hatte.

Kann mir da vielleicht jemand weiter helfen? Vielleicht liest die junge Frau auch den Beitrag, dann würde ich mich über eine Mail freuen. Ich hab diesbezüglich ein paar Fragen.

Danke schonmal.

LG, Sophia

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Schau doch mal im Forum Beruf und Finanzen, vielleicht wurde es dorthin verschoben...

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Wenn das Arbeitsverhältnis endet und man ein ärztliches BV hat, dann ist man nicht vermittelbar und erhält keine Leistungen aus ALG. Deswegen benötigt man bei Arbeitslosigkeit entweder eine Angabe, für wieviele Stunden man dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung steht, oder eine AU - dann gibts Krankengeld von der KK.

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Die "nette Dame" hat das nicht gewußt und dann Leistungen eingefordert; mit ganz viel Mühe konnte sie dann erreichen, dass ihr BV in eine AU umgemünzt wurde. Das ist aber individuell davon abhängig, wie es tatsächlich um den Gesundheitszustand steht.

Sie meinte, sie habe um ihr Recht gekämpft. Vielmehr hat sie mit den Folgen ihrer Unwissenheit zu kämpfen gehabt.

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Dann habe ich das aus ihrem Beitrag wohl falsch entnommen oder verstanden...

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