Elternzeit und Unterhaltspflicht

Guten Morgen 😊

Es passt wahrscheinlich nicht wirklich in dieses Forum; aber vielleicht weiß es jemand von euch oder kann mir etwas dazu sagen:

Mein Mann hat einen Sohn (7 Jahre) aus erster Ehe.
Wir haben jetzt Nachwuchs bekommen und mein Mann würde zwar gerne 2 Monate Elternzeit nehem, allerdings machen wir uns Gedanken, ob wir das dann finanziell so gut hinbekommen.

Muss er in den 2 Monaten den vollen Unterhalt für seinen Sohn bezahlen? Oder wird dieser auf das Elterngeld angerechnet?

Freue mich auf Antworten 😊

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Er muss den vollen Unterhalt zahlen.

Ich persönlich finde eure Überlegung auch grenzwertig. Ihr werdet doch nicht wirklich überlegt haben, ob ihr gerade am Unterhalt für ein Kind sparen könnt!

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Du kennst weder uns noch unsere Situation. Wenn dann ist die Kindsmutter grenzwertig. Aber darum geht es nicht.

Mein Mann zahlt sogar gern den Unterhalt für seinen Sohn. Sowie er jedes Wochenende die Verpflegung bezahlt, sowie diverse Ausflüge und Urlaube! Entschuldigung, dass er für unseren Sohn sehr gerne Elternzeit nehmen würde! Es aber unter diesen finanziellen Umständen dann nicht geht!
Sein Sohn würde mit Sicherheit nicht am Hungertuch nagen, wenn für einige Monate der Unterhalt angepasst werden würde.

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>>Sowie er jedes Wochenende die Verpflegung bezahlt, sowie diverse Ausflüge und Urlaube! <<

Das ist ja wohl selbstverständlich und hat überhaupt nichts mit Unterhaltszahlungen oder Großzügigkeit eurerseits zu tun!

>>Entschuldigung, dass er für unseren Sohn sehr gerne Elternzeit nehmen würde! <<

Das muss man sich halt leisten können, aber mit Sicherheit nicht durch Kürzung des Unterhalts. Dann hättet ihr einfach im Vorfeld ansparen müssen.

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Huhu
Das wird nicht mit einberechnet, mein Mann zahlt trotz Elternzeit den vollen Unterhalt.
Lg

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Okay danke 😫

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Japp mein Freund muss auch den vollen unterhalt zahlen

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Dankeschön!

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Der Unterhalt muss während seiner Elternzeit in voller Höhe weitergezahlt werden.

Allerdings ändert er sich generell durch die Geburt des Babys. Er ist nicht nur zwei Kindern sondern auch dir zu Unterhalt verpflichtet und hat somit 3 statt 1 Berechtigte. Demnach kann - je nachdem in welcher Stufe er ist - eine Stufe niedriger gezahlt werden, wenn kein Titel besteht.

LG

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Gilt nur bei verheirateten.
Ich wurde nicht berücksichtigt.

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Uns wurde gesagt, dass sich die Stufe erst ab dem 3. KIND ändert.
Und das die Frau gar nichts damit zu tun hat 🤔
Ist das vielleicht von Bundesland zu Bundesland verschieden?

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Natürlich muss er vollen Unterhalt zahlen.

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Wir sind in einer ähnlichen Situation. Das Elterngeld liegt unter dem Mindesterhalt. Somit müsste er für sein erstes Kind nicht weiterzahlen in der Zeit. Das JA/de

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Das JA/der Landkreis würde in Vorleistung gehen, es sich danach aber wiederholen. Daher ist es gehopst wie gesprungen.
Allerdings werden wir den Unterhalt neu ausrechnen lassen. Da wird sich etwas ändern. Nicht erst ab dem 3. Kind.

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Natürlich ist Kindesuntethalt vorrangig und muss weitergezahlt werden. Der Vater darf sich nicht mutwillig arm machen.

Und ob sich was ändert oder nicht weißt du nicht, keiner von uns kennt genaue Zahlen.

Die Düsseldorfer Tabelle ist auf 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt.

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Normal muss der Unterhalt wie gewohnt weiter gezahlt werden.
Er verringert sein Einkommen ja absichtlich. Dafür kann ja nun das andere Kind nichts.
So schön wie Elternzeit für den Papa auch ist, muss man es sich leisten können.

Mein Partner wäre auch sehr gerne 2 Monate zuhause gewesen, aber finanziell ist es leider nicht drin.

Und die Unterhaltspflicht dem ander Kind geht nunmal über den Luxus der Elternzeit.