Ss bedingt krank und Beschäftigungsverbot negativ fürs Elterngeld?!

Hallo meine Cousine ist ins Beschäftigungsverbot gegangen.. bin auch schwanger nun werde wohl ab den 6 Monat mein Beruf nur zum Teil oder gar nicht mehr ausüben können! Hatte schon mit meinem Hausarzt darüber geredet und der meinte das es negativ also mit 0 berechnet wird! Meine Cousine hingegen meinten das stimmt nicht beides wird voll berechnet.. was stimmt denn nun?!

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Hallo janina742,

alle durch die Schwangerschaft bedingten Gehaltseinbußen, egal ob durch Krankengeld oder Verdienstausfall, werden bei der Berechnung des Elterngelds meines Wissens nicht berücksichtigt.

Viele Grüße
nz.kiwi

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Ahh ok Danke dir!! Habe meine Cousine voll verunsichert sage es ihr gleich mal! Lg

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Im BV, egal ob ein Komplettes oder eins was nur eingeschränkt gilt, und auch egal ob Individuell oder Generell...bekommst du dein Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate vor Eintreten der Schwangerschaft ausgezahlt. Du darfst keine finanziellen Einbußen haben, das ist so im Muschu festgelegt.
Ich bekomme auch ganz normal meine Gehaltsabrechnungen , die ich dann zur Elterngeldberechnung mit schicken muss. Dementsprechend wirst du auch nicht nachteilig behandelt beim Elterngeld. Es wird wie normales Einkommen mitgezählt.
Lg

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Ahhh ok, Danke dir!! Man hört soo vieles!!!
also egal ob krank, Chef oder Arzt BV ausstellt alles keine Einbußen!

Was ich net versteh so ganz ist mit den „Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate vor Eintreten der Schwangerschaft“
habe ein fest Gehalt.. werden nicht die letzen 12 Monate berechnet nur 3 Monate beim Elterngeld?! oder wie darf ich es verstehen?!

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Richtig. Im BV hast du keine Gehaltseinbußungen. Die 3 Monate von denen ich geschrieben habe , ist der Zeitraum der Berechnung für das Bv- Gehalt. Nicht für das Elterngeld. Das Elterngeld wird natürlich mit den zwölf Monaten berechnet.

Wenn du ein Festgehalt hast, ohne Zuschläge oder Sondrzulagen, dann wirst du nicht mal rechnen müssen. Du bekommst genau das dann auch weiter, sobald du im BV bist.

Und das Elterngeld wird dann später nach der Geburt durch deinen Antrag gesondert berechnet. Dazu musst du dann deine letzten 12 Gehaltsabrechnungen mitschicken.

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Hallo, eine Bekannte von mir hat vor ein paar Wochen ihr Kind entbunden, sie war die ersten paar Wochen krank geschrieben. Dann hat sie ein paar Tage gearbeitet und ist ins BV geschickt wurden weil sie die Arbeit nicht mehr geschafft hat. Sie war ein Paar Wochen in Krankengeld wo sie 70% vom Gehalt bekommen hat. Es wir entsprechend später angerechnet. also von den 70%Krankengeld bekommst du max.67% Elterngeld, das ist ganz sicher. Wenn du im BV bist bekommst du dein normales Grundgehalt und ein paar Zulagen, davon werden max 67% angerechnet. Es ist also schon ein Unterschied Krankgeschrieben zu werden oder im BV zu sein. Dein Arbeitgeber kann dich ins BV schicken und/oder der Betriebsarzt wenn die der AG keine passende Stelle anbieten kann. Aus gesundheitlichen Gründen kann es der Behandelnde Arzt.

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Krankengeld das durch die SS entstanden ist, wird beim Elterngeld ausgeklammert. Das steht sogar auf dem antrag drauf.

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Das stimmt so nicht....

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Hallo,

In meiner ersten ss bin ich ins Krankengeld gerutscht und habe der Elterngeldstelle nachgewiesen, dass es ss bedingt war.

In der 2. ss war ich im Teil-/beschäftigungsverbot und habe mein Gehalt vom ah erhalten- er hat bekommt es erstattet.

Beide Male hatte ich keine Einbußen beim Elterngeld!
Lass dich nicht verunsichern, es darf nicht zum Nachteil sein, wenn es ss-bedingt ist!

Lg und alles gute!

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Wie weißt man denn das der Elterngeldstelle nach das es ss bedingt war?!

Achso wenn der Chef ein teilverbot ausstellt zb statt 40 std nur 20 bekommt er das erstattet von wem Krankenkasse?!

Danke dir hast mich berruhigt!

Und werden dann alle 12 Monate rückwirkend oder 3 Monate vor ss Ende berücksichtigt beim Elterngeld?! Das meine erste ssw hihi viele Fragen!

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Hey,
Entweder du lässt es dir vom Arzt bescheinigen oder reichst einfach Kopien der AU-Bescheinigung ein, da steht der Diagnose Schlüssel drauf!

Dein Chef bekommt beim bv (egal ob voll oder teilweise) dein Gehalt erstattet.

Für das Elterngeld werden 12Monate vor dem Mutterschutz berücksichtigt- nicht vor Geburt!

Lg

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https://m.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/beschaeftigungsverbot.htm

Im BV bekommt man ganz nirmal sein Gehalt weiter gezahlt...