Elterngeld bei Steuerklassenwechsel

Hallo,
mein Mann und ich haben Ende Januar/ Anfang Februar den Antrag auf Steuerklassenwechsel beim Finanzamt eingereicht. Der Steuerklassenwechsel wird ab März berücksichtigt. Der VET ist der 06.10.18. der Mutterschutz beginnt somit am 25.8.18.
Unser Lohn war zuvor etwa gleich. Ab Februar verdiene ich etwas mehr.
Jetzt ist meine Frage ob dadurch, dass ich bis zum Mutterschutz keine 6 vollen Monate in der neuen Steuerklasse bin, nur mein geringerer Lohn vor dem Wechsel berücksichtigt wird?
Sollten wir vielleicht wieder zurück wechseln?

1

ZUrückwechseln geht nicht, da nur ein Wechsel im Jahr bis auf besondere Grüdne erlaubt ist.

Und ja, dadurch, dass nur 5 Monate zählen, nützt der Steuerklassenwechsel nichts mehr, wenn du vorher die ganze Zeit die selbe Steuerklasse hattest.
Die wichtige Frage ist, wann habt ihr nun gewechselt, Ende Januar, dann muss es ab Februar zählen, das würde reichen. Oder Anfang Februar, dann seid ihr zu spät gewesen und guckt in die Röhre.

2

Der Antrag war erst im Februar beim Finanzamt. Heißt das also dass mein höheres Gehalt ab Februar nicht berücksichtigt wird?

3

Hast du denn im Februar schon das höhere Gehalt mit der neuen Steuerklasse bekommen? Der Arbeitgeber holt sich die Daten ja per Elstam automatisch vom Finanzamt bei der Lohnabrechnung... dann würde es ja passen. Ansonsten da dein Mutterschutz erst spät im August beginnt lohnt sich eventuell auf die ausklammerung des August zu verzichten. Da wird dann zwar mit 5 Tagen weniger Gehalt gerechnet im August aber das relativiert sich dann ja locker durch den Steuerklassenvorteil....

weitere Kommentare laden