TVÖD - Fragen zu Entgeltgruppen und Höhergruppierungen - Personaler hier?

Hallo.

Ich bräuchte mal bitte eure Hilfe.

Gibt es eine Quelle, in der man nachschlagen kann, welche Tätigkeitsmerkmale welcher Entgeltgruppe zuzuordnen sind??

#danke

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Welcher Bereich denn genau?
Für den Bereich freie Wohlfahrtspflege gibt es das.
Im Bereich Verwaltung auch.
Für den Bereich SuE habe ich auch mal was gefunden

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Betrifft den Bereich VKA (Kommunen).

Hab leider nichts dementsprechendes gefunden.

Suche was, wo die einzelnen Tätigkeiten aufgelistet sind, z.B. Ausstellen von Reisepässen, Beantragung von Führungszeugnissen, usw.
So, dass man halt rauslesen kann, in welche Entgeltgruppe ein bestimmtes Sachgebiet eingruppiert sein sollte.

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Hallo,

Es gibt allgemeine Beschreibungen, aber darin stehen keine Sachgebiete sondern wieviel Ermessen ausgeübt wird, selbstständige Tätigkeit....

Du kannst einfach googeln in stellenbeschreibungen wie andere eingruppiert sind im Einwohnermeldeamt.

Lg

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hallo

hilft das weiter?

http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/

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Nö, hilft mir leider nicht weiter.

Mich würde interessieren, wo steht, welche Tätigkeit (z.B. Passamt) welcher Entgeltgruppe zuzuordnen ist. #zitter

Wenn ein Arbeitgeber eine Stelle ausschreibt, dann muss er sich ja vorher überlegen, in welche Entgeltgruppe die Bewerber eingestellt werden müssen. Und um diese Bewertung einer Stelle vorzunehmen, muss es ja gewissen Grundlagen geben. Und genau diese suche ich.#gruebel

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Das steht nirgendwo so explizit drin... es gibt Eingruppierungsverordnungen, wo eben allgemeine Tätigkeitsmerkmale beschrieben werden. Auch ist eine Eingruppierung im Normalfall keine personengebundene Entscheidung, sondern bildet nur die Tätigkeiten und das Maß von Verantwortung ab.

Ich habe selber mal im Meldeamt gearbeitet. Meine Vorgängerin bekam EG 6, ich nur EG 5. Konnte ich nicht ändern, auch nicht mithilfe des PR. Hab mich wegbeworben, studiert und bekomm nun A9 😉

Es ist meist auch so, dass größere Städte eher höher eingruppieren als ein kleines Wald- und Wiesendorf.

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http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/entgeltgruppen.html

Aufgaben werden nicht als Eingruppierung dargestellt.
Ausbildung und Verantwortungsbereich definieren diese.

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http://oeffentlicher-dienst-news.de/tvoed-entgeltordnung-vka-eingruppierung-gehalt-taetigkeitsmerkmal-entgeltgruppe-entgeltstufe/

Hier ist es doch noch etwas genauer

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Vielen Dank für deine Bemühungen. Lieb von dir, aber das ist auch nicht das, was ich suche. Ich weiß auch gar nicht, ob es sowas genau aufgegliedertes überhaupt gibt.#zitter

Ich dachte, es müsse doch irgendwo festgehalten sein, dass Tätigkeiten im Bauamt z.B. höher einzustufen sind als Tätigkeiten im Passamt. So wird es nämlich bei uns gehandhabt. Aufgrund welcher Grundlage dies so ist erschließt sich uns (Frauen) da nämlich nicht! Wieso sollte der Kollege vom Bauamt eine verantwortungsvollere oder selbständigere Tätigkeit ausüben, als die Kollegin in der Hauptverwaltung/Passamt/Friedhofswesen. Oder wieso verdient Kollege im Gewerbeamt deutlich besser, als die Kollegin im Einwohnermeldeamt (inkl. Rentenberatung)??

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An der Ausbildung liegts übrigens nicht. Da verdient nämlich der Verwaltungsangestellte mehr als die Verwaltungsfachangestellte!

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Hallo,

dafür gibt es keine allgemeine Regelung. Wir haben bei unserem Meldeamt E6-E8.
Normalerweiße steht das doch auch in der Stellenbeschreibung, jedenfalls machen die das bei uns.

Aber uns wurde gesagt E5-E6 ist Ausbildung abgeschlossen, E7-8 Ausbildung sehr gut abgeschlossen oder Berufserfahrung. Alles unter E5 ist ungelernte Kraft.

Lg

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Nein, bei uns stehen EG-Gruppen nicht in der Stellenbeschreibung.

Es spielt bei uns keine Rolle, ob man VA oder VFA ist. Es kommt rein auf die Tätigkeit an.
z.B. die Stelle als Kassenleitung war erst von einem VFA (EG 8) besetzt, dann von einer Beamten (A7) und derzeitig von einer VA (EG 5). Alle machen/machten aber dieselbe Tätigkeit und an der Stellenbeschreibung hat sich nix geändert. :-[

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Das ist echt bescheiden. Wie gesagt bei uns steht es jedes Mal drin und dann kann man selbst entscheiden ob die Stelle was für einen ist, bzw. ob man die Stelle für die EG macht.

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Hallo,

ich bin Beamtin in der Berliner Verwaltung.
Unsere Stellen werden anhand der Vorgaben der KGSt bewertet. Auf der Internetseite kannst du einen kleinen Einblick haben, wie Beamtenstellen bewertet werden.

Für Angestellte gibt es etwas Vergleichbares in der tat nicht. Die Bewertung richtet sich nach den Tätigkeiten und dem Verantwortungsbereich. Ich kenne die Seite "Öffentlicher-Dienst.Info" recht gut, weil ich da öfter mal was nachschaue. Die Beschreibungen der Verantwortlichkeiten sind doch eigentlich recht informativ.

Mir ist immer noch nicht ganz klar, warum es bei Euch keinen PR gibt. Die Frage hast du bisher nicht beantwortet.
In welcher Verwaltung arbeitest du? Gemeinde, Landkreis, Stadt? Mit welcher Einwohnerzahl? Danach richten sich die Bewertungen auch etwas.
Natürlich geht es auch um Aus-/Vorbildung. Wir haben hier viele technische Angestellte. Die sind alle "Seiteneinsteiger", weil sie schlichtweg ein technisches Studium und einen entsprechenden Abschluß haben mit keinerlei Vorerfahrung in der Verwaltung. Die verdienen gleich zum Einstieg alle meilenweit mehr (nämlich EG 12/13), als ich mit meiner schlichten Beamtenausbildung im mD oder eine vergleichbare gelernte Verwaltungsfachangestellte. Denen bin ich (zunächst) in allen Verwaltungsdingen überlegen, besonders in meinem eigenen Arbeitsbereich , nämlich Haushalt. Trotzdem fehlt mir eben das Studium, um entsprechend zu verdienen.

Grundsätzlich muss es doch gerade für die Angestellten zu jeder Stelle eine BAK geben. Die Bewertungen müssen ja auch im GvPL fest gehalten sein. Wenn Du meinst, da stimmt was nicht, beantrage doch schriftlich bei deinem Vorgesetzten eine Neubewertung bzw. Überprüfung der BAK (aber Vorsicht, der Schuß kann auch nach hinten los gehen)...
Grundsätzlich wäre meine erste Anlaufstelle immer der Personalrat. Den MUSS es doch bei euch geben. Ansonsten wende Dich doch an die Geschäftsstelle eurer zuständigen Gewerkschaft. Die haben in der Regel auch Tarifinformationen.

Gruß, S.

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Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Wir haben keinen PR. Sind 15 Angestellte.
Arbeite in einer Verwaltungsgemeinschaft mit mehreren Mitgliedsgemeinden und haben insgesamt ca. 8 000 Einwohner zu verwalten.

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Dann müsste es doch aber auf Landkreis-Ebene einen PR geben, der dann auch für euch zuständig wäre?

Wie gesagt, ansonsten würde ich mich an die Gewerkschaft meiner Wahl wenden.