geringfügig selbständig und AU, Kündigung

Neben meiner angestellten Tätigkeit in Teilzeit bin ich noch geringfügig selbständig tätig. Jetzt bin ich krankgeschrieben und meine Chefin hat mir deshalb gekündigt. An einem Tag habe ich meine selbständige Tätigkeit ausgeübt. Deshalb hat mir die Chefin jetzt fristlos gekündigt. Darf sie das? Die AU war, da sie mich total fertig gemacht, gemobbt hatte und ich nicht mehr an diesem Arbeitsplatz arbeiten kann.

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Nein, so einfach geht das natürlich nicht, denn das setzt ja voraus, dass sie weiß warum du krank geschrieben bist und die selbstständige Tätigkeit deiner Genesung schadet.

Also auf jeden Fall dagegen angehen, denn fristlos wird das wohl eh eher nichts.

Da ich davon ausgehe, dass sie geringfügige Selbstständigkeit bekannt war bzw. bestenfalls sogar genehmigt ist, wird es dann für den AG eh schwierig, denn damit musst du da ja egal ob AU oder nicht in der Regel arbeiten.

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Nein, meine Chefin kennt nicht den Grund der AU, ich habe ihr keine Diagnosen genannt.
Die geringfügige Selbständigkeit ist ihr seit Jahren bekannt, sie hat diese Tätigkeit teilweise sogar mit mir zusammen ausgeführt.
Muss ich mich jetzt an einen Anwalt wenden und wie teuer wäre das? Oder gibt es irgendeine Schlichtungsstelle? Ich habe keine Rechtschutzversicherung.

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Ja, ich denke, Anwalt ist hier hilfreich und sicher nicht teurer als ganz ohne Geld jetzt dazustehen, weil sie dich fristlos gekündigt hat ;)

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Ist denn deine Haupttätigkeit mit deiner freiberuflich ausgeübten vergleichbar? Wenn ja dürfte dies zumindest für eine Abmahnung ausreichen. Entweder du bist krank geschrieben, dann gilt das für alle deine beruflichen Tätigkeiten oder du bist arbeitsfähig.

Da hast du evtl. deiner Chefin eine Steilvorlage geliefert.

Lg

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Die Arbeit an sich ist ähnlich, die Arbeitsumstände sind aber ganz anders. Ich hatte am ersten Weihnachtsfeiertag einen Dienst gemacht, also nicht an einem gewöhnlichen Arbeitstag. Und ich war ja wegen Mobbing krankgeschrieben. Dienste an einem Feiertag sind ganz schwer zu tauschen, da müssen alle auch kommen, wenn sie krank sind. Und bei Selbständigkeit gilt ja keine AU, da muss man selber für Ersatz sorgen und kann nicht einfach weg bleiben.

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Sorry, aber dass sind recht dünne Ausreden. Ob die AU Selbstständigkeit gilt oder nocht ist doch nicht das relevante. Offensichtlich warst du i. Der Lage dort zu arbeiten und noch als Angestellte, bei wie du sagst gleichwertiger Arbeit. Das hat zumindest einen Beigeschmack und lässtbnatürlich an der AU zweifeln. Die Arbeitsfähikeit hängt doch auch in keinerlei Zusammenhang ob Feiertag oder nicht.

LG

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