Urlaub bei 4 Tage Woche

Hallo.
Ich bin noch bis Oktober 2018 in Elternzeit und werde ab Februar mit 28 Stunden bei meinem Arbeitgeber wieder einsteigen. Davor habe ich Vollzeit gearbeitet an 5 Tagen die Woche. So war das auch vertraglich festgehalten. Die 28 Stunden kann ich jetzt auf 4 Tage verteilen. Meinen Urlaubsanspruch habe ich schon mitgeteilt bekommen (Februar bis Oktober 14 Tage) da dieser ja logischerweise geringer ist als bei Vollzeit. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich dann in einer Woche auch nur 4 Tage Urlaub nehmen muss und der freie Tag sowieso frei ist oder ob ich 5 Tage urlaub nehmen muss. Der freie Tag wird vorraussichtlich immer der Donnerstag sein, kann aber auch mal variieren. Kennt sich da jemand aus? Im Netz finde ich nur Beiträge zur Berechnung des Urlaubsanspruchs, den kenne ich ja schon.
Danke im Voraus und LG

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Hast du vertraglich eine 4 Tage Woche festgelegt? Dann musst du auch nur die 4 Tage Urlaub nehmen. Deswegen hat man dann auch weniger Urlaubstage.

Hat man vertraglich eine 5-Tage Woche und verteilt "freiwillig" die Stunden auf 4 Tage, so muss man für 5 Tage Urlaub nehmen, aber dann verringert sich auch der Urlaubsanspruch nicht.

Vg Isa

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Ich habe nur meinen Vollzeit Vertrag mit 5 Tagen. Die Regelung für die Teilzeit haben wir nur in einem Bestätigungsschreiben schriftlich, meine Chefin meinte das würde reichen. Da steht drin dass ich 28 Stunden an 4 Tagen arbeite ("bis auf weiteres"). Also wenn mal Not am Mann ist, werde ich da sicher auch ran müssen. Aber da sich mein Urlaubsanspruch ja verringert, gehe ich mal davon aus dass ich nur 4 Tage nehmen muss?! Ich darf auch meinen Resturlaub von vor der Schwangerschaft (hatte zeitig BV und fast den ganzen Jahresurlaub von 2016 noch übrig) erst nach der Elternzeit nehmen, da es unterschiedliche Ansprüche sind, so hat sie es mir geschrieben.

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DAs ist so alles korrekt und ja, dann musst du auch nur 4 Tage Urlaub nehmen bei der Anzahl.

Wieviel Urlaubstage hattest du denn bei einer 6-Tage-Woche im Jahr, die Anzahl kommt mir so komisch für 9 Monate vor.

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Hier noch eine Ergänzung von mir: Bin auch gerade in Teilzeit während der Ez beschäftigt. Relevant sind immer die vom AG angebotenen Teilzeitmodelle - bei uns gibt es viele Varianten, allerdings z. B 4 Tage Woche nur von Di bis Fr oder Mo bis Do auf dem Papier, habe mich aber offiziell auch für Donnerstag als freien Tag entschieden. Feiertage zählen ja einerseits als eingebrachte Arbeitstage. Falls allerdings der Feiertag auf den vertraglich vereinbarten freien Tag fällt hat man Pech gehabt, sprich ich habe auf dem Papier Freitag als freien Tag, in Wirklichkeit komme ich immer donnerstags nicht ins Büro. Ausnahme ist z. B der Donnerstag vor Karfreitag, da habe ich nicht plötzlich 2 freie Tage...

Hast du schriftlich geltend gemacht wie du deine Arbeitszeit genau aufteilen möchtest? Und hast du eine schriftliche Bestätigung dass dein Resturlaub nicht verfällt? Es wäre ja auch denkbar deinen Resturlaubsanspruch auf eine 4-Tage-Woche umzurechnen und auch währenddessen zu nehmen. Beispiel: 20 RU wären jetzt noch 16 Tage wert, denn so viel Urlaubstage bräuchtest du aktuell um 4 Wochen Urlaub am Stück zu haben.

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Nein die genaue Aufteilung ist schriftlich nicht festgehalten da es eben arbeitstechnisch nicht genau festzuhalten geht. Ich habe auch kein problem mit dieser Flexibilität, ist in meiner Branche eben von Nöten (Fitnessstudio).
Der freie Tag ist für mich wünschenswert aber nicht absolut notwendig (Betreuung ist auch so geregelt). Ich werde jetzt einfach mal mit der Annahme ran gehen dass ich 4 Tage urlaub in einer 4 Tage Woche nehmen muss und werde sehen, wie die Reaktion ist.

Vielen Dank für eure Antworten

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"Und hast du eine schriftliche Bestätigung dass dein Resturlaub nicht verfällt? Es wäre ja auch denkbar deinen Resturlaubsanspruch auf eine 4-Tage-Woche umzurechnen und auch währenddessen zu nehmen. Beispiel: 20 RU wären jetzt noch 16 Tage wert, denn so viel Urlaubstage bräuchtest du aktuell um 4 Wochen Urlaub am Stück zu haben. "
Nein, das ist nicht möglich, weil die Stundenzahl meist ja auch eine andere ist.
Außerdem sagt das BEEG ganz klar, dass der Urlaub bis nach der Elternzeit bestehen bleibt und dann erst am 31.12. des darauffolgenden Jahres verfällt.

Also ja, sie hat es wie jeder deutsche und jede Deutsche in Elternzeit schriftlich!