Kündigungsschutz nach Elternzeit

Hallo Mamas. Leider muss ich mich zur Zeit mit dem o.g. Thema auseinandersetzen. Zumindest denke ich das.
Von Arbeitskollegen habe ich erfahren, dass in meiner Firma umstrukturiert wird. Frei nach dem Motto: Neue Besen kehren besser. Und es sieht auch so aus, als ob meine Stelle nun dauerhaft vergeben ist. Das macht mir Angst und ich bin kein Mensch, der in den Tag hinein lebt.
Nun war ich eigentlich der Meinung, dass ich mindestens 3 Monate nach der Elternzeit kündigungsgeschützt bin.
Wollte sicher gehen und habe Google gefragt. Da steht, dass ich sofort gekündigt werden kann. Ist das richtig?
Kann mir jemand weiterhelfen? Mir geht gerade der Arsch auf Grundeis. Schade, dass man sich mit so etwas in einer solch schönen Zeit befassen muss.
Falls ich im falschen Forum bin, tut mir das Leid.
LG

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Wie kommst du auf die Idee mit den 3 Monaten Kündigungsschutz nach EZ? Das habe ich ja noch nie gehört 🧐.
Dein AG muss dir nach Rückkehr deine alte Position oder adäquaten Ersatz anbieten und natürlich kann er dir auch unter Einhaltung der Kündigungsfrist (und unter Berücksichtigung eines etwaigen Sozialplans vom BR) kündigen.
Ach ja....Angaben ohne Gewähr 😜.

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P.S. Ich weiß ja nicht, wann deine EZ endet, aber ICH würde mich rechtzeitig schon mal nach einem anderen Job umsehen....absagen kann man diesen immer noch.
Drück dir die Daumen, dass deine Sorgen unbegründet sind!

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Hey,
Ich bin selbst Arbeitgeber und bin der Meinung das man eine Angestellte nach elternzeit mit einer Frist von 4 Wochen kündigen kann. Lg

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4 Wochen? Nur wenn das so im Vertrag steht.
Nach Ende der Elternzeit ist man sofort wieder normaler Arbeitnehmer und kann mit der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden. Das sind nicht zwingend 4 Wochen, oftmals auch 3 Monate oder mehr.
Eine Kündigung bedarf in D jedoch guter Gründe, wir haben (in manchen Fällen leider...) einen extremen Arbeitnehmerschutz. Wenn deine alte Stelle vollständig weggefallen ist, dann ist das leider ein guter Grund. Wenn sie „nur“ dauerhaft besetzt ist, ist das kein guter Grund. Der AG wusste, dass du wiederkommst und hätte der Neubesetzung einen sachgrundbefristeten Vertrag geben können. Wenn er dir nun gar nichts anderes anbieten kann, kommt er da nicht so einfach raus und es wird mindestens eine Abfindung fällig (die kann mit nem guten Anwalt oder im Ernstfall mit nem Arbeitnehmer-freundlichen Richter sehr hoch ausfallen).
Ich an deiner Stelle würde proaktiv auf den Arbeitgeber zugehen, sagen, dass du ja nach Ende der Elternzeit wiederkommen und jetzt gerne schon planen möchtest. Dann wird er dir schon was sagen. Sich parallel schonmal zu bewerben, um im Ernstfall ein Backup zu haben, ist sicherlich auch nicht verkehrt.

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Hilfe dein Ernst? Du bist AG? Lässt du dich beraten? Wir haben auch Angstellte und man kann nicht so ohne Weiteres jemanden nach der Probezeit kündigen. Es müssen triftige Gründe da sein. Und wenn man betriebsbedingt kündigt muss eine Sozialauswahl stattfinden. Die fällt aber im seltensten Fall auf eine Mutter mit Kind.

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Habe wohl leider recht 😢

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Wie lang geht denn deine Elternzeit? Hast du nur 1 Jahr eingereicht?
Bei zwei Jahren könntest du ja nochmal verlängern und dann erstmal wieder Teilzeit anfangen.

Vg Isa

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Oh je, danke für eure Antworten.
Ich habe keine Ahnung wie ich darauf komme. Hatte mal einen ähnlichen Fall in der Firma mitbekommen. Das ist 5 Jahre her, da war bei mir in Sachen Familienplanung noch nix los. Da scheine ich wohl nur mit einem halben Ohr hingehört zu haben. Es kam damals für mich so rüber, als ob der Arbeitgeber verpflichtet ist denjenigen vorerst wieder einzustellen.
Schade eigentlich, dass dem nicht so ist.
Na gut, dann werden wir mal schauen. Meine Mutter meinte ja ich übertreibe. Hoffentlich hat sie recht.
Elternzeit habe ich noch bis Juli. Da ist meine Tochter dann ein Jahr.

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Du hast in deinem Mutterschutz doch bestimmt deinen AG informiert wie lange du in EZ bleiben möchtest oder nicht?? Meist schreibt man da ja dann schon mit rein wie du danach wieder arbeiten willst. Also voll oder halbtags etc. Hast du das gemacht? Und dann um eine Bestätigung gebeten??dann geht das mit der Kündigung auch nicht so flott , wenn sie dein Schreiben so akzeptiert haben.

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Ja, so ein Schreiben musste ich in meiner Firma einreichen. Dort habe ich aber nur um meine Elternzeit gebeten. Gleich um den Wiedereinstieg zu bitten, wäre mal richtig richtig klug gewesen.
Vllt hilft mir dein Tipp in ferner Zukunft mal weiter. Danke.

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Hallo!

Also, lass dir keinen Quatsch erzählen... Wir haben selbst Angestellte und eine Kündigung ohne Weiteres ist nicht möglich.

Natürlich gibt es diese 3 Monate Kündigungsschutz nach EZ nicht mehr, aber du kannst nicht einfach grundlos nach Probezeit gekündigt werden. Selbst wenn die Firma umstrukturiert, muss sie dir einen ähnlichen Arbeitsplatz anbieten. Kommt es während der Umstrukturierung zu betriebsbedingten Kündigung, etwa weil sich die Firma verkleinern muss, muss eine Sozialauswahl stattfinden. Dort wird herausgefiltert, wen die Kündigung nicht so hart treffen würde und auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar ist. Eine Mutter mit Kind fällt da schon durchs Raster. Natürlich kann dein AG es versuchen, aber du hast jederzeit das Recht zum Arbeitsgericht zu gehen.

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Vielen Dank für deine liebe Antwort. Die gibt mir Hoffnung.
Vllt drehen, durch kleine Veränderungen in der Firma, nur alle gerade sehr am Rad. Ich versuche mich nicht mehr verunsichern zu lassen.
Du schreibst diese 3 Monate Kündigungsschutz gibt es nicht MEHR. Das heißt es gab sie doch mal?

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Ja ich habe das auch schonmal gehört, dass es das gab, wurde aber abgeschafft. Zur Anwendung selbst musste ich es nicht bringen, da wir noch keine schwangere Arbeitnehmerin hatten.

Lass dich nicht verrückt machen. Es gibt nicht für umsonst unbefristete Arbeitsverträge. Erfahrungsgemäß drehen die Arbeitnehmer immer erstmal sinnlos durch, wenn eine Veränderung stattfindet. Keine Ahnung was das für ein Phänomen ist 😂 Vlt liegt es oft an Unwissenheit. Der Arbeitgeber hat es wirklich schwer einen Arbeitnehmer raus zu kicken.... alles Gute!

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dein Chef darf dir erst mit deinem 1. Arbeitstag die Kündigung aussprechen. und dann hast du Meistens 4 Wochen Kündigungsfrist .
vorher darf er dich nicht kündigen

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Aha! Auch sehr gut zu wissen. Vielen Dank für die Info.