Frage zur Miete/Verwandt

Hallo ihr Lieben,
ich hoffe ich habe das richtige Forum gewählt.
Ich komme direkt zum Punkt:
Wir wohnen im Industriegebiet. Neben den Schwiegereltern. Unter unserer kompletten Wohnung ist noch das Lager. Schwiegereltern haben ein Geschäft. D.h ,,Lärmbelästigung ist stärker, stört uns aber nicht extrem.
Trotzdem gelten hier vermutlich unter diesen Umständen andere Regelungen.
Das Haus ist älter. Wie alt kann ich nicht genau sagen. Aussicht auch nicht die schönste... Wie gesagt, es stört uns nicht sonderlich .. bis auf die Miete.
Schwiegereltern haben die Wohnung vor ca 2 Jahren saniert und viel Geld reingesteckt.

Ich gehe trotzdem davon aus, dass auf Grund der Lage und den Umständen hier nicht unbedingt jemand einzieht und diese Miete zahlt.
Wir haben ca 170qm und zahlen 750€ kalt.
Liege ich da völlig falsch oder findet ihr das in Ordnung so?

Und zur eigentlichen Frage:
Sind die Eltern dazu verpflichtet, dass die so viel Miete nehmen müssen?!
Die meinen, dass das der Steuerberater sagte, aber ich glaube dass es gelogen ist.
Habe was von 66% von der ortsüblichen Miete gelesen... das wäre okay ohne Verluste zu machen?!
Wie ist sowas geregelt?

Ich denke,, wenn die WOLLTEN, KÖNNTEN Sie oder ?

Danke schonmal und einen schönen 1. Advent :)

1

Zieht doch aus und sucht euch was günstigeres, wenn du der Meinung bist, 170qm für weniger zu bekommen. Für diese Miete würde ich töten😂

2

Verpflichtet vielleicht nicht, aber Unkosten haben/hatten sie doch trotzdem. Du schreibst ja selbst, dass sie Geld für den Umbau investiert haben, vielleicht hatten sie dieses Geld auch nicht flüssig und mussten einen Kredit aufnehmen.
Außerdem wissen sie ihre Wohnung gut und langfristig vermietet, neue Mieter zu finden, die auch solvent genug sind, wäre sicher nicht einfach.
Ich finde es in Ordnung, wenn Eltern oder andere Verwandte Miete für ihre vermietete Immobilie verlangen, man muss ja nicht dort wohnen. Und ich gehe mal davon aus, dass Eltern ihre Kinder selten abzocken, sondern ihre Kosten decken wollen und ggf. etwas zum Leben über haben wollen.
Was wären denn Deine Vorstellungen, hast Du schon mal alleine gewohnt und Miete gezahlt, kennst Du die Mieten/Immobilienpreise in Eurer Region?

3

Dankeschön schonmal.
Wir haben vorher in einer anderen Wohnung gewohnt. Diese hatte aber nur 75qm und wir haben 700€ für alles bezahlt
Wir haben bei der Stadt angerufen und der Mietspiegel liegt hier zwischen 3,50-4,20€pro qm.
Somit würde unsere Wohnung doch schon an der oberen Grenze liegen...
und dann ist es noch Industriegebiet..
und ich meine.. es sind ja auch die Eltern.
Sie schieben es halt einfach auf den Steuerberater. Aber ob es so stimmt würde ich echt gern wissen..

4

Warum seid ihr eingezogen, wenn dir die Miete zu hoch vorkommt?

weitere Kommentare laden
7

Ich glaube irgendwann mal gelesen zu haben (mit anderen Worten; ich kann vollkommen falsch liegen), dass es von wegen Steuern schon gewisse Regelungen gibt. Vermietet man unter xy Prozent der üblichen Miete, muss man die Einnahmen trotzdem so versteuern, als ob man den normalen Preis verlangen würde.

Erkundigt euch bei einem anderen Steuerberater.

Man kann ja mit den beiden reden und ihnen diesen eventuellen Verlust ersetzen falls sie bereit sind euch indirekt zu unterstützen indem sie mit der Miete runter gehen. Sie haben dann natürlich insgesamt noch immer weniger Einnahmen als jetzt. Wollen sie das?

Lg

PS
Bei uns in der Gegend wäre der Preis für 170 qm (egal ob Lärm oder Industrie) immer ein Geschenk. Aber das ist halt ortsüblich...

10

Falls die Räume zum Betriebsvermögen gehören muss bei Vermietung an Angehörige oder sonstige Nahestehende tatsächlich mind. 66%der ortsüblichen Miete berechnet werden um deutlich zu machen dass hier keine Übervorteilung stattfindet.

Der %satz schwankt bzw ändert sich bisweilen.

11

Sonst sind die betriebskosten nicht absetzbar.

12

Du bist ja drollig...wenn es dir da nicht passt, zieht doch aus! Deine SE können an Miete nehmen, was sie für richtig halten, egal ob Verwandtschaft besteht oder nicht. Gruß

14

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/vermietung-an-angehoerige-so-wird-die-ortsuebliche-miete-berechnet_258_375876.html

17

Hier die rechtliche Grundlage:

https://ratgeber.immowelt.de/a/vermietung-an-angehoerige-vorsicht-steuerfalle.html

Ich verstehe aber nicht, warum Deine Schwiegereltern sich bei Euch für den verlangten Mietpreis rechtfertigen sollten.
Sie können Euch die Wohnung für min. 66% der örtlichen Vergleichsmiete (dann müssen die Wohnungen aber auch tatsächlich vergleichbar sein) vermieten, um keine steuerlichen Nachteile zu haben, müssen das aber natürlich nicht. Sie können durchaus auch die reguläre Miete verlangen.

Gruß
W