Frage zur Erziehungszeit / 3 jahre pro Kind?!

Ich habe am 25.09.2012 einen Jungen zur Welt gebracht und meine Elternzeit ging bis 24.09.2015. Innerhalb meiner ersten Elternzeit, also am 07.10.2014 wurde ich erneut Mutter eines Jungen. Mein Arbeitgeber musste mir betriebsbedingt und
aufgrund Standortschließung zum 24.09.2015 kündigen. Rein gesetzlich dürfte man doch pro Kind 3 Jahre zu Hause bleiben. Da mein zweites Kind allerdings noch in der Elternzeit des ersten Kindes geboren wurde, weiß ich nun nicht,
wie sich das mit dem einem Jahr beim ersten Kind, welches nun nicht ausgeschöpft werden konnte, verhält? Die gesetzliche Erziehungszeit ist beim zweiten Kind zum 06.10.2017 ausgelaufen.
Mir geht es darum, ob ich noch das Recht habe, das eine Jahr bis September 2018 auszuschöpfen und als "erziehende" zu gelten. Oder, ob ich keinen Anspruch mehr habe und mich arbeitssuchend melden müsste. Denn per 06.10.2017 wäre ich ja nicht mehr
"erziehende im Urlaub" sondern "Hausfrau" bis zum heutigen Zeitpunkt ohne Einzahlung in die Rentenversicherung, aber wohl über die Familienversicherung meines Mannes krankenversichert.
Kann mir jemand Auskunft geben? Würde mich freuen. Lieben Dank.

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"weiß ich nun nicht,
wie sich das mit dem einem Jahr beim ersten Kind, welches nun nicht ausgeschöpft werden konnte, verhält? "

Erziehungszeit gilt doch nicht separat für jedes Kind einzeln. Wenn es sich überschneidet, weil das erste Kind erst 2 war, als das 2. geboren wurde, dann ist das halt so.

Die Erziehungszeit gilt bis zum 3. Geburtstag und nicht 3 Jahre komme was wolle - ich finde die Frage schon ziemlich dreist, ehrlich gesagt, aber na ja.

Viele Grüße
mari

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Aha, das findest du also....

Ich habe drei Kinder geboren. Jeweils unter drei Jahren Abstand. Genommen habe ich die Elternzeiten hintereinander weg. In dieser Zeit habe ich Rentenansprüche gesammelt und war selbst krankenversichert. Jedem stehen pro Kind 3 Jahre zu. Ob du das dreist findest oder nicht.

Zur TE: in unserem Bundesland gibt es eine Hotline vom Familienministerium, dort wurde ich kompetent und ausführlich beraten. Gerade wenn es um Arbeitslosigkeit etc geht würde ich auf Nummer sicher gehen und nicht auf Forenbeiträge vertrauen.

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Ach so. Mein letzter Elternzeittag war der Tag vor dem 9. Geburtstag des ältesten Kindes. Das jüngste war da schon fast 4.

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Du kannst so lange du möchtest zu Hause bleiben. Du bist einfach Hausfrau.

Wenn du arbeiten möchtest, dann such dir was bzw. melde dich beim Arbeitsamt.

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Ach ja, Erziehungszeiten gibt es pro Kind

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Mal anders herum: hast du mit der Erziehung des ersten Kindes denn ein Jahr aufgehört, als Kind nr 2 dann da war? Um etwas an einen Zeitraum anzuhängen, muss man doch eigentlich vorher damit pausiert haben.... oder sehe ich das falsch?

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Die Elternzeit ist ja durch den Wegfall des AGs beendet, hat aber auch nichts mit der Kindererziehungszeit für die Rente zu tun.

Diese hast du pro Kind 3 Jahre und die verlängert sich dann entsprechend:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232676/publicationFile/56110/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.pdf
Seite 8-10

Sprich, für die Rente bekommst du aktuell noch Zeiten gutgeschrieben, aber auch für das ALGI wird die Zeit nicht ausgeklammert, also Achtung, nicht, dass du damit deinen Anspruch auf ALGI verschenkst, den du aktuell hast. Dafür dürftest du nur noch knapp ein Jahr zu Hause bleiben, sonst wird es eng.


Also doch, in die Rentenversicherung "zahlst" du die ganze Zeit ein!