Elternzeitantrag für den Mann ab Geburt - Sonderurlaub?

Hallo zusammen,

ich schreibe gerade den Elternzeitantrag meines Mannes.

Er möchte die ersten beiden Lebensmonate Elternzeit nehmen.
Der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 13.11.2017

Jetzt bekommt mein Mann 1 oder 3 Tag/e Sonderurlaub (muss ich nochmal klären lassen ;-)) für die Geburt der Kinder.

Nimmt man die Elternzeit dann ab dem Geburtstag oder nach dem Sonderurlaub? Wie läuft das dann mit der Berechnung des Elterngeldes (welches ja nur für Lebensmonate, also ab Geburt bezogen werden kann)? Verfallen in diesem Fall die Sonderurlaubstage und man beginnt mit Elternzeit ab Geburtstag? Oder kann man die Sonderurlaubstage noch im Anschluss nehmen (was eigtl. sinnfrei ist, weil man ja nur frei bekommt, weil eben das/die Baby/s kommt/kommen ^^)

Rein logisch gesehen, würde ich jetzt sagen, sie verfallen und man startet einfach direkt mit Elternzeit.

Liege ich damit richtig?

LG
Cassy mit Doppel#herzlich 32. SSW

1

Hi,

Sonderurlaubstage werden einfach auf den Urlaub draufgerechnet, wenn man sie nicht sofort nimmt.
Mein Schwiegervater hat zum Beispiel zu unserer Hochzeit einen Tag Sonderurlaub gehabt. Da wir Freitags Standesamtlich geheiratet haben, hat er ihn direkt an dem Tag genommen.
So wurde es ihm erklärt.

2

Bin leider nicht mehr 100%ig sicher, aber ich meine, dass die Sondertage einfach hinten drangehangen wurden.

3

Mein Partner bekommt auch einen Tag Sonderurlaub. Der Arbeitgeber hat ihm empfohlen, die Elternzeit daher erst ab einen Tag nach der Geburt zu beginnen. Also Tag der Geburt ist Sonderurlaub,danach dann direkt Elternzeit.
Was ich mich immer wieder frage: müssen Elternzeit und ElternGeld tag genau übereinstimmen? Ich meine nicht. Bin mir aber nicht sicher.

4

Nein, Elternzeit und Elterngeld haben nichts miteinander zu tun. Aber Elterngeld wird nur für die jeweiligen Lebensmonate des Kindes gezahlt. Wenn Dein Mann also am Geburtstag noch arbeitet wird dieser Tag auf das Elterngeld angerechnet bzw. gegengerechnet, da er an dem Tag ja von seinem Arbeitgeber bezahlt wird.
Bei uns im Betrieb wird empfohlen Sonderurlaubstage zeitnah um den Termin zu nehmen aber wenn es auf Grund von Elternzeit nicht geht müsste es doch danach möglich sein - das weiß ich allerdings nicht.

5

Genau, das wäre ja mein "Problem". Am liebsten hab ich natürlich Elternzeit und Elterngeld parallel, da es so einfacher wird mit allen Anträgen etc. und man nicht wegen einem oder drei Tagen noch Gehalt bezieht...

Bei uns kommt erschwerend hinzu, dass der Betrieb in dem mein Mann arbeitet ab 01.10. einen neuen Inhaber bekommt ;-) Aber da wir ja die Elternzeit noch beim alten Arbeitgeber beantragen, sollte es möglich sein, auch den Resturlaub einfach hinten dran zu hängen, da dieser ja während der Elternzeit nicht verfällt. (und wir ihn natürlich jetzt vorher nicht noch nehmen möchten) Wir werden es einfach mal mit in den Elternzeitantrag reinschreiben und dann mal schauen. Wenn es so bestätigt wird, sollte es ja auch mit dem neuen Chef klar gehen, da der ja alles so übernehmen muss.
Ist eben ein kleiner Handwerksbetrieb mit 6 Angestellten.

Das würde dann alles so gut hinkommen, dass mein Mann Weihnachten / Neujahr auf jeden Fall zuhause ist. Egal, ob die babys dann zur 39. SSW eingeleitet werden. Ganz ideal wäre es, wenn es zum 01.11. klappt :-D aber das ist illusorisch ;-)