KÜNDIGUNG ??! Mutterschutz/Kündigungsschutz ??

Hallo ihr lieben.

Tut mir leid wegen dem langen Text im Voraus.
Ich bin bereits in der 17 ssw. Also ich fang mal an. Ich arbeite in einem 450€ job (unbefristet) und die wissen auch über meine Schwangerschaft bescheid meine Chefin war sehr glücklich drüber hat sich auch gefreut gehabt. So und ich bin seit über 4 wochen krank geschrieben am Anfang hatte ich total schlimm mit der übelkeit zu kämpfen und seit 2 wochen habe ich schlimme rücken schmerzen ( habe bandscheibe ) so und hatte am Sonntag blutung war im Kh gott sei dank war mit dem baby alles in Ordnung. Montag sage mein Arzt das ich nur liegen muss und nur auf WC aufstehen darf mehr nicht. Heute hatte ich ein FA termin zur Untersuchung wegen den Blutungen und die Ärztin meinte das ich nicht mehr arbeiten darf das es ein risiko wäre. Sie würde mir gerne ein BV geben aber weil sie die Vertretung war hat sie mich weiterhin bis zum 27.9 krankgeschrieben da ich ein termin beim FA habe (bei meinem Arzt) und er soll mir lieber den BV geben.
So und dann komme ich heim und schau im Briefkasten ein Brief KÜNDIGUNG!! Ich wurde zum 15.10 gekündigt. Wie geht das ich bin doch im Mutterschutz und habe Kündigungs schutz oder nicht ? Ich habe ja auch schon vor 7 wochen den zettel meiner Chefin zugeschickt die ich vom Arzt bekommen habe das ich schwanger bin.

Meine frage ist och habe doch ein Kündigungsschutz oder nicht ?

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Hey :-)

Da ist ja noch ne schlaflose Eule... 🙂
Aber verständlich bei so einer Gemeinheit!!!

Ja den Kündigungsschutz hast Du auf jeden Fall. Genauso wie dein Recht auf Lonfortzahlung etc. Auch bei einem Job auf 450 € - Basis! Du wirst ja einen Arbeitsvertrag haben, oder? Hast du einen Rechtsbeistand? Rechtsschutzversicherung oder sowas?

Und hast Du irgendwas schriftliches, mit dem Du belegen kannst, dass Du die Schwangerschaft mitgeteilt hast? Sonst würd ich der Firma an Deiner Stelle nochmal ein Einschreiben mit Bestätigung Deiner Schwangerschaft (vom Arzt) schicken! Nach einer Kündigung muss man die Schwangerschaft innerhalb von 2 Wochen beim Arbeitgeber offiziell bekanntgeben, dann ist die Kündigung hinfällig. Und Du kannst dann ja auch einfach mal mit Anwalt drohen, dann ist das Thema evtl gleich vom Tisch.

Ich denke sie probieren's einfach, es gibt mit Sicherheit Leute, die sich von sowas einschüchtern lassen und die Kündigung nicht anfechten! Sowas ist so gemein! 😠
Und dass es Dir nicht gut geht ist ja nicht Deine Schuld, Du würdest es Dir mit Sicherheit auch anders wünschen!! Nimm Dein BV dankend an, da drin würdest Du wahrscheinlich nimmer froh werden bis zum MuSchu.

Du arme 🙁 Ich wünsch Dir nur das Beste! Und lass Dich nicht unterkriegen!!

Liebe Grüße,
Sommerliebe

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Hey super für die schnellen Antworten ich danke euch allen einzelnen.
Also geht das wenn ich noch einmal ein atest hole vom Arzt das ich schwanger bin und es ihr so schicke das ich auch eine Bestätigung habe das sie es erhalten hat würde reichen oder ? Habe ja jetzt 2 wochen noch zeit. Dann versuch ich es halt noch einmal. Echt nur zum aufregen grundlos stress wirklich

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Du musst definitiv zusätzlich eine Kündigungsschutzklage einreichen.

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Mit welcher Begründung wird dir denn gekündigt?

Im Krankenstand hast du auch einen Kündigungsschutz und schwanger sowieso!

Wenn du hast, dann schalte wirklich einen Anwalt ein!

Oder wende dich an Gewerbeaufsicht oder ähnliches, da es in jedem Bundesland Aufsichtsbehörden gibt, bei der dein AG eine Genehmigung holen muss um dir in der Schwangerschaft betriebsbedingt zu kündigen. Ab Kündigung hast du zwei Wochen Zeit, dem AG von der Ss zu berichten. Leider gibt es viele, die gern behaupten vorab nichts gewusst zu haben.

Ich würde denen ein schreiben aufsetzen, wo auf jeden Fall drinnen steht, dass du am XX.XX.XXXX herrn/Frau XY schriftlich/persönlich/telefonisch mitgeteilt hast, dass du schwanger bist und entspr. MuSchuG von deinem Kündigungsdchutz Gebrauch machst.

Kommt halt immer auf die Begründung des AG an...

Ein Chef der sich freut ist noch lange kein Chef, der sich freut! ;-)

Aber du sitzt am längeren Hebel! Also atme tief durch!

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Du solltest deiner Chefin sofort mitteilen, dass du Kündigungsschutz hast lt Mutterschutzgesetz. Sie muss die Kündigung schriftlich zurücknehmen.

Zudem hast du nach Eingang der Kündigung nur 3 Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage bei Gericht einzureichen.

Dir steht zudem Lohnfortzahlung zu im Krankheitsfall sowie dein Durchschnittslohn falls du ein BV bekommst.

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Du hast Kündigungsschutz. Damit dieser greift, musst du innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Das kannst du selbst machen oder über einen Anwalt.

Eventuell reicht schon die Drohung der Klage.

Nimmt der AG dann schriftlich die Kündigung zurück UND du willigst nachweislich, am besten schriftlich, ein (eine einseitige Rücknahme nur durch den AG ist nicht möglich)
Dann ist alles ok.

VORSICHT wenn er es nicht tut und das ganze mit Absicht hinauszögert:

Wenn du in dem Fall nicht innerhalb von 3 Wochen geklagt hast, wird die Kündigung wirksam!
Der Kündigungsschutz muss aktiv von dir eingefordert werden.

Hatte den Fall selbst. Nachdem ich die Klage eingereicht hatte, zog mein AG die Kündigung zurück. Dieser kündigte ebenfalls trotz NACHWEISLICHER Bekanntgabe der Kündigung.

Hier noch die Info vom Anwalt dazu als Anhang.

Lg
Sun & Babyboy 31.SSW

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Wenn du unsicher bist was du alles beachten musst, nimm dir definitiv einen Anwalt!

Ich hatte mich nur beim Anwalt beraten lassen und den Rest dann selbst gemacht.
Da es aber einige "Fallstricke" gibt empfehle ich dir einen Anwalt zu nehmen.

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Mein AG wurde dann ziemlich schnell kleinlaut und hatte wohl keine grosse Lust auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ;)

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Also, mach bitte folgendes: Du gehst heute direkt zum Arzt und lässt Dir Deine Schwangerschaft attestieren. Dann wirst Du ein Schreiben unter Zeugen aufsetzen, in dem Du Deiner Arbeitgeber nochmals über Schwangerschaft informierst und es gemeinsam mit Zeugen dort abgeben, in den Briefkasten einwirfst, oder einwerfen lässt. Lass es Dir nur bestätigen, also von Arbeitgeber , oder von Deinem Zeugen. Dann kannst Du entweder einen Anwalt beauftragen, was aber teuer ist, oder Du fährst zum Arbeitsgericht und r

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Mist: blödes Handy. Zum Arbeitsgericht und reichst Klage ein. Das kannst Du ohne Anwalt. Es gibt dort eine Rechtsantragstelle, die schreibt das für Dich nieder, so dass die Form gewahrt ist. Und dann musst Du nur unterschreiben. Es gibt erstinstanzlich vor dem Arbeitsgericht keinen Anwaltszwang und jeder trägt seine Kosten selbst. Da die Sache bei Dir eindeutig ist, kannst Du Dir die Snwaltskosten sparen und es selber machen. Man wird Dir dort helfen. Alles Gute. Nur wirklich Frist nicht versäumen. Und wenn dann ein BV kommt, hat Dein Chef doch auch kein Problem mehr...

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Direkt zum Anwalt. Das ganze Hin und Her mit Attest usw kostet nur sein. Mindestens ein Beratungsgespräch. Dort wird er dir alles genau erklären und auch besprechen, wer die Kosten trägt und worauf sie sich belaufen würden. (Beratung und ein aufgesetztes Schriftstück sollten nicht die Welt kosten, zudem gibt es Kostenhilfestellen, aber das kann dir vor allem der Anwalt sagen) Zudem muss auch ein Grund in der Kündigung stehen. Ohne Angabe von Gründen darf nämlich nur in der Probezeit gekündigt werden. Die Sachlage ist klar, die hoffen nur auf deine Untätigkeit.

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"Ohne Angabe von Gründen darf nämlich nur in der Probezeit gekündigt werden."

Selbst das geht nicht während der Schwangerschaft.

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Hab ich ja auch nicht gesagt.. Ich wollte eher ausdrücken, dass ein Grund angegeben sein MUSS, unabhängig vom MuSchG. Sonst ist die Kündigung nicht formgerecht und daher unwirksam.

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