Steuerklassenwechsel wg. Elterngeld

Hallo ihr Lieben, sagt mal habt ihr quasi direkt mit positivem Test eure Steuerklasse gewechselt? Wir sind zzt. 4/4 und für das Elterngeld wäre es ja deutlich günstiger, wenn ich in der 3 wäre. Viel Zeit bleibt aber nicht mehr für den Wechsel (da er mind. 7 Monate vorher erfolgen muss, richtig?), d.h. habt ihr noch vor dem ersten Arzttermin oder sogar schon bei Kinderwunsch gewechselt? Würde mich über eure Erfahrungen freuen. :-)

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Huhu,

muss man nicht sogar sieben volle Monate vor Beginn des Monats in dem der Mutterschutz beginnt, wechseln.

Der Wechsel selber wird ja auch erst zum nachfolgenden Monat wirksam.
Meinst du das schaffst du noch?

LG
ChaosSid

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Wir haben nicht gewechselt, weil ich zu oft gelesen habe das es zwar im Bezug auf Elternteils zwar erst mehr gibt, dann aber beim Finanzamt für Nachzahlung sorgt.

LG

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Aus dem selben Grund haben wir es auch gelassen. Man hat zwar erstmal mehr Geld im Monat, muss dann aber häufig eine dicke Nachzahlung in Kauf nehmen. Das wollten wir dann doch lieber nicht. Lasst euch da lieber vorher sehr gut zu beraten!

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Wir haben jetzt schon bei Kiwu gewechselt.
Ich war aber vorher in Steuerklasse 5 und bin jetzt wieder in Steuerklasse 4, macht doch einiges aus beim Elterngeld.
Aber ja man muss voll 7 Monate in der besseren Steuerklasse sein vor Mutterschutz.
Also wenn der Mutterschutz z.B. am 28.02.beginnt würde der Februar schon nicht mehr zu den Monaten gezählt werden die relevant fürs Elterngeld sind.

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Wir haben gar nicht gewechselt.
Die Nachzahlung war so schon hoch genug :)
Klar hat man dann im Monat mehr, aber 10% ca. von deinem Elterngeld musst du als Nachzahlung rechnen und am besten gleich zur Seite legen.

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Huhu..
Wir haben schon gewechselt als wir quasi noch dabei waren zu üben ;-) so kommt es dann nun ganz sicher hin mit den 12 Monaten die berechnet werden..
Habe nun auch die 3..

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Wechsel ihr wieder zurück, wenn du ins Elterngeld gehst?

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Ja genau.. beziehungsweise im November kommt der kleine und ab 01.01.18 wechseln wir dann zurück,dann nimmt mein Mann die 3..

Wenn ich nach der Elternzeit wieder arbeiten gehe müssen wir gucken ob sich dann 4/4 wieder mehr lohnt

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Guten Abend! :)

Also wir haben auch bereits bei Kinderwunsch gewechselt.
Dass es im Nachhinein zu großen Nachzahlungen kommt wäre mir neu...

https://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Riesenplus-beim-Elterngeld-4577976-0/

LG

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Das ist aber nichts Neues... Es kommt natürlich immer auf das Gehalt/Einkommen an und was man mit der Steuererklärung absetzen kann. Das Elterngeld ist steuerfrei. Erstmal. Bis zur nächsten Steuererklärung. Daher gilt es zu beachten, dass es als „Lohnersatzleistung“ die Progression beeinflusst. Übersetzt heißt das, dass das Elterngeld dem Bruttoeinkommen des verdienenden Elternteil zugerechnet wird. Übersteigt dessen Gehalt dadurch bestimmte Grenzen, steigt der Steuersatz. Das widerum kann schnell zu einer saftigen Nachzahlung führen. Darum sollte man im Zweifelsfall lieber gründlich nachrechnen.

LG :-)

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Wir haben schon zu Anfang des Jahres bei kiwu gewechselt.
Danach geht mein Mann in 3.
Nachzahlung ist bei uns, durch vieles das wir absetzen können (viel Fahrtweg etc) laut Steuerberater bei nur 200 Euro!
Wenn sogar bei Null.

Kommt halt immer drauf an wieviel man abesetzen kann.

Kann man sich ja durch rechnen .
Wenn ihr nach Geburt wieder 4/4 macht müsst ihr aber wahrs.nix nachzahlen. Würden wor dann 4/4 machen statt mein Mann in 3 würden wir 1000 Euro rausbekommen.

Durch Kreditabzahlung ist es für uns aber sinnvoller jedeb Monat mehr zu haben statt am Ende rauszukriegen.

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Wir haben gleich gewechselt als der Test positiv war. Alles andere kann zu knapp sein.
Würde es gleich machen wenn du weißt dass du schwanger bis.

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Mein Mann und ich verdienen in etwa gleich.

Wir haben bereits vor 2 Jahren bei Kinderwunsch die Steuerklassen (von 4/4 zu 3/5) gewechselt.
Da wir noch nie eine Lohnsteuererklärung (jaja ich weiß.. Geld verschwendet) gemacht haben, schauen wir mal, was da auf uns zu kommt ;-)

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Wenn ihr jetzt seit zwei Jahren 3/5 habt, dann müsstet ihr eigentlich eine Steuererklärung gemacht haben. Bei der Kombination ist man doch verpflichtet eine zu machen.

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Das wird dem Finanzamt vermutlich auch noch auffallen und wenn schon vor zwei Jahren gewechselt wurde sind sie vermutlich sogar schon in der Verzinsung. Zumindest für das Jahr des Wechsels. Und wenn wenig zum Absetzen da ist und nicht gerade die Person mit der Steuerklasse V nur sehr wenig zum Einkommen beiträgt, dann kommt da vermutlich eine saftige Nachzahlung zzgl. Zinsen...