Kindergeld / Kinderfreibetrag

Hallo ihr lieben.
Ich habe eine Frage. Und zwar mein Partner und ich sind unverheiratet und bekommen im Juni ein Kind.
Wir sind beide in Steuerklasse 1.
Mein Partner geht weiter arbeiten und ich werde 2 Jahre zu Hause bleiben.
Jetzt meine Frage.
Wie melde ich das Kind auf die "Lohnsteuerkarte" an?
Wie wird das Kind angemeldet. jeweils zu 0,5 Prozent? Oder kann ich das Kind auch ganz auf meinen Partner schreiben lassen.
Ich beantrage ganz normal Kindergeld, vermute ich und mit dem nächsten LohnsteuerAusgleich wird geschaut, ob wir unter den KinderfreiBetrag fallen, sehe ich das richtig?
Danke für eure antworten
liebe Grüße Simone

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"Wie wird das Kind angemeldet. jeweils zu 0,5 Prozent? Oder kann ich das Kind auch ganz auf meinen Partner schreiben lassen."

Genau, jeweils 0,5 Kinderfreibeträge und nein, kann nicht einer komplett bekommen. Wie das bei unverheirateten läuft, kann ich nicht sagen. Sonst geht das automatisch.

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Nicht ganz.
Du bekommst für die Anmeldung zum Kindergeld eine extra Geburtsurkunde ausgestellt. Diese schickst du dann mit dem ausgefüllten Antrag an die Familienkasse. Die Familienkasse schickt dir irgendwann deine Nummer. Diese verrät dir dann, wann du immer dein Geld bekommst die nächsten Jahre.

Durch die Geburtsanmeldung ist das Kind auf der Lohnsteuerkarte. Das Finanzamt macht das automatisch. Eine Wahlmöglichkeit hast du nicht.
Bei der Einkommenssteuererklärung wird automatisch jährlich geschaut, ob Kindergeld oder Freibetrag für euch optimaler ist - das ist die Günstigerprüfung. Die Grenzen kannst du aber auch im Internet z.B. bei Wikipedia finden. Sie liegen sehr niedrig. Natürlich müsst ihr beachten, dass in eurem Fall zwar dir das volle Kindergeld ausgezahlt wird, aber in der Steuererklärung steht das halbe Kindergeld bei dir und die andere Hälfte bei ihm.

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Wird bei unverheirateten Partnern das Jahreseinkommen zusammengezählt oder wird hier nur das Jahreseinkommen von mir zur Berechnung mit einbezogen?

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Da man unverheiratet nur getrennt bei der Steuererklärung veranlagt werden kann gilt bei jedem sein Einkommen und das hälftige Kindergeld....

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Nicht Prozent.

0.5 müsste es sein bei LStkl.1 o. 2.

0 bei 5.

1 bei 4/4.

1 bei 3.

Für 1 Kind.

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Das bekommt man eingetragen. Ich bin mir sicher, man meldet dem FA nur die Geburt. Die Eintragung der "Ziffer" machen die selber.

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Du meldest gar nichts mehr, das geht inzwischen automatisch.