Beendigung Teilzeit in Elternzeit - Fragen

Hallo zusammen!

Der nachfolgende Fall ist bei mir noch nicht aktuell, aber ich wollte mich schon mal informieren.

Bin derzeit in Elternzeit von Kind 2. Grundsätzlich sind wir einem dritten Kind gegenüber nicht abgeneigt ;-) Dies könnte bei mir wegen bestehender Hormonprobleme aber etwas länger dauern.

Wäre Folgendes möglich:

Nach Ablauf der Elternzeit von zwei Jahren für Kind 2 würde ich Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Falls eine erneute Schwangerschaft eintritt, würde ich die Teilzeit in Elternzeit zum Mutterschutz (einen Tag vor Beginn der Frist) "auslaufen" lassen. Würde als Beamtin während des Mutterschutzes dann die Bezüge aus meiner Vollzeit erhalten.

Jetzt frage ich mich aber:

1. Unterbricht man die Teilzeit in Elternzeit dann wegen Inanspruchnahme der Mutterschutzfrist oder muss man kündigen? Was ist mit der restlichen Elternzeit? Ist die dann weg (= verbraucht) oder kann die nach Ablauf des Mutterschutzes angehängt werden?

2. Der Entbindungstermin und damit auch der Beginn des Mutterschutzes ist ja immer ein voraussichtlicher Termin. Wie soll man denn da das Ende der Teilzeit in Elternzeit formulieren? "Kündige/Unterbreche... voraussichtlich zum...? Das ist doch wenig konkret! Und was ist, wenn das Kind früher kommt? Wird der Termin dann angepasst? Oder kündigt/unterbricht man zum Beginn der Mutterschutzfrist ohne konkretes Datum?

Bin auf Antworten gespannt!

Viele Grüße,
Rike

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Deine Teilzeit in Elternzeit endet automatisch mit Ende der Elternzeit da diese ja auch an die Elternzeit geknüpft ist.

Beendest du die Elternzeit dann zum Beginn des neuen Mutterschutzes endet auch automatisch die auf die Elternzeit befristete Teilzeitbeschäftigung.

Der Mutterschutzfristtermin steht ja fest sobald du den vorläufigen ET hast, bzw beendest du die Elternzeit ja zum Beginn des Mutterschutzes und gibst dann die vorläufigen Termine an sobald bekannt (lt BEEG §16 (3) brauchst du die Beendigung nur rechtzeitig mitteilen weitere Fristen sind nicht genannt)

Wie sich die Beendigung auf bereits angemeldete aber nicht verbrauchte Elternzeit auswirkt ist im BEEG nicht geregelt.
IMO kann nicht verbrauchte Elternzeit dann übertragen bzw später genommen werden und verfällt nicht einfach.
Es gibt dazu ein Urteil vom BAG zu einem ähnlichen Fall der sich zwar auf die Gesetzeslage von 2009/2010 zu einer Geburt 2004 und damit noch mit Gesetzeslage des alten BErzGG. Allerdings wird sich in der Urteilsbegründung auch stark auf die Regelungen und den Übergang zum BEEG in Bezug auf die Übertragung und Regelungen zu den Elternzeiten bei kurzer Geburtsfolge bezogen. Das BAG sieht es als im Sinne des Gesetzgebers das die Elternzeit übertragbar ist und nicht einfach verfällt https://openjur.de/u/171817.html

Da die Anpassungen in der neuesetn Fassung des BEEG dazu nur noch Arbeitnehmerfreundlicher gemacht wurden hinsichtlich der Übertragbarkeit der Elternzeit ist IMO die dort lautende Rechtssprechung und Begründung immer noch wegweisend...

Also einfach die Elternzeit zum Mutterschutz beenden und entsprechende neue Elternzeitzeiträume dann fristgerecht nach der Geburt anmelden mit Verweis welche Zeiten du für welches Kind Elternzeit anmeldest. Sollte der AG damit ein Problem haben kann man dann das mit Verweis auf das BEEG und dieses Urteil ggf schon klären.

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Nach Ablauf der Elternzeit, kannst du nicht mehr Teilzeit in Elternzeit arbeiten, da diese ja rum ist?!

Dann müsstest du um das 3. Jahr verlängert.

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"Jetzt frage ich mich aber:"
DAs kann dir hier leider niemand sagen, weil Beamtenrecht Landesrecht ist. Da wir dein Bundesland nicht kennen, gibt es keine Antworten, die verlässlich sind.

" 1. Unterbricht man die Teilzeit in Elternzeit dann wegen Inanspruchnahme der Mutterschutzfrist oder muss man kündigen?"
Nach dem BEEG beendest du.

"2. Der Entbindungstermin und damit auch der Beginn des Mutterschutzes ist ja immer ein voraussichtlicher Termin. Wie soll man denn da das Ende der Teilzeit in Elternzeit formulieren? "Kündige/Unterbreche... voraussichtlich zum...? Das ist doch wenig konkret! Und was ist, wenn das Kind früher kommt? Wird der Termin dann angepasst? Oder kündigt/unterbricht man zum Beginn der Mutterschutzfrist ohne konkretes Datum?"
Du hast doch ein konkretes Datum, wann du in den Mutterschutz gehst und zu dem beendest du.