Kindergeld oder Kinderfreibetrag oder beides?

Hallo :)
Ich habe eine Frage zum Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag.

Im Internet habe ich gelesen, dass man nur entweder Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bekommt und niemals beides und dass das vom Finanzamt geprüft wird.

Interessanterweise kenne ich aber viele Paare, die beides bekommen (manche verheiratet, andere nicht).

Entweder jeder Partner 1/2 Kinderfreibetrag und einer das Kindergeld oder einer Kindergeld und einer den vollen Freibetrag.

Was stimmt denn nun?

Falls das wichtig ist: mein Mann wird weiterhin verdienen wie bisher (30.000 brutto im Jahr), ich werde nach dem 1 Jahr mit Elterngeld auch wieder arbeiten (40.000 brutto im Jahr).

Vielen Dank schonmal :)

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Der Kinderfreibetrag (oder auch -entlastungsbetrag), der mit dem Kindergeld gegengerechent wird, ist ein anderer als der, der beim Steuerabzug genommen wird.
Daher kennst du da viele (eigentlich alle), die beides haben.

Ob ganze Kinderfreibeträge (in der Regel nur bei verheirateten mit Steuerklasse 3 oder 4) oder halbe Kinderfreibeträge (unverheiratet Eltern) hängt eben vom Beziehungsstand ab. Der Freibetrag wirkt sich aber nur auf Kirchensteuer und Solidaritätsbeitrag aus, auf nichts anderes.

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Ah okay, das war mir neu, dass es da zweierlei gibt :)

Also bekommt man einen gewissen Freibetrag automatisch "eingetragen" (sieht man ja immer in den Gehaltsabrechnungen) und alles andere geht dann über die Steuererklärung?

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In Elstram müsste es automatisch eingetragen sein, dass muss dein AG nur abrufen.

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Das Kindergeld ist quasi wie eine vorweggenommene Steuerentlastung und wird bei der Einkommensteuererklärung gegen den Kinderfreibetrag gegengerechnet. Dazu macht das Finanzamt automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung: Ist durch das Anrechnen des Kinderfreibetrags die Steuerersparnis höher als das Kindergeld des Veranlagungszeitraums dann wird der Kinderfreibetrag auch angesetzt und das Kindergeld gegengerechnet (das ist daher erst bei höheren Bruttogehältern der Fall) wenn nicht ist das Kindergeld die staatliche Förderung der Familie.
Ansonsten hat der Kinderfreibetrag nur geringe Auswirkungen bei der monatlichen Lohnberechnung. Es ist daher korrekt das nicht beides angewandt wird aber es wird immer das für dich vorteilhaftere bei der Steuererklärung angewandt. In deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ist natürlich immer der Freibetragsfaktor eingetragen auch wenn du Kindergeld erhältst.

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Vielen Dank, jetzt habe ich das System verstanden :)