Elterngeld gesplittet-Arbeiten im 2. Jahr bei neuem AG. Geht das?

Hallo ihr Lieben,

ich brauche mal einen Rat#kratz

Ich bin nun das zweite Jahr in Elternzeit und habe mein Elterngeld auf 24 Monate gesplittet. Nun habe ich eventuell die Möglichkeit, dass ich in einem neuen Unternehmen für 20 Stunden arbeiten kann. Ist das einfach so möglich, ohne das sich an meinem Elterngeld etwas ändert? Theoretisch steht es mir ja zu, denn es war ja meine Entscheidung, dass ich mir nicht alles im 1. Jahr auszahlen lassen haben.

Ich würde dann auch bei meinem alten AG kündigen, denn da könnte ich nach der Elternzeit nur Vollzeit arbeiten, was ich sehr ungern möchte. Ist das auch einfach so möglich? -Also beim altem AG kündigen und ein neues Arbeitsverhältnis während des zweiten Elternzeitjahr anfangen?

Vielleicht hatte ja schon mal jemand eine solche Situation und kann mir helfen,:-p

Vielen Dank :-)

1

Du hast dein Elterngeld nicht gesplittet, sondern ElterngeldPlus beantragt, da ist es z.T. möglich etwas dazu zu verdienen, ohne das sich die Anrechnung (die immer stattfindet) bemerkbar macht. Und nein, das steht mir zu ist nicht mehr so seit das BEEG geändert wurde.

Aber du musst das bei deinem AG genehmigen lassen. Denn eine Kündigung bedeutet das Ende der Elternzeit (und somit aller Vorteile), also behalte den alten Job bis die Probezeit im neuen um ist!

2

Also auf meiner Bescheinigung für das Elterngeld steht, dass ich Basiselterngeld erhalte und nicht das ElterngeldPlus.

Ich kann doch nicht einfach ein neues Arbeitsverhältnis beginnne, ohne das ich es beim alten Arbeitgeber angebe oder?

3

"Also auf meiner Bescheinigung für das Elterngeld steht, dass ich Basiselterngeld erhalte und nicht das ElterngeldPlus."
Wenn du Basiselterngeld erhältst, dann bekommst du es aber nur bis zum 1. Geburtstag (und dafür jetzt eben voll) oder bei Alleinerziehenden 14 Monate. Dann gibt es danach kein Elterngeld mehr. Und dementsprechend kann dir auch nichts angerechnet werden.

Wie gesagt, splitten gibt es schon seit einer Weile nicht mehr für Kinder, die nach dem 1.7.2015 geboren sind.

Du solltest also dringend noch mal nachgucken im Bescheid, was jetzt stimmt, Basiselterngeld und dann nur ein Jahr oder zwei Jahre (bzw. 22 Monate) und dafür eben ElterngeldPlus (so heißt jetzt das Splitten).

"Ich kann doch nicht einfach ein neues Arbeitsverhältnis beginnne, ohne das ich es beim alten Arbeitgeber angebe oder? "
Kannst du schon, aber nicht sinnvoll. Beantrage einfach beim alten AG Teilzeit in Elternzeit beim anderen AG, sagt er nein, kannst du immer noch kündigen.
Aber haben kannst du zwei Arbeitsverhältnisse gleichzeitig.

weitere Kommentare laden