Steuerklasse wechseln vor Geburt

Guten Morgen zusammen,

ich habe mehrere Artikel gelesen, dass wenn man schwanger ist man in die bessere Steuerklasse wechseln sollte um später mehr Elterngeld zu bekommen. Mein Geburtstermin wäre der 25. September. Jetzt habe ich gelesen dass der Antrag mindestens sieben Monate vor Mutterschutz sein muss. Kann ich noch wechseln? Oder ist es schon zu spät?

Vielen Dank
LG Annemi

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Hallo

Kommt ja auch darauf an, was dein Mann verdient.

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Wir verdienten ungefähr das selbe :)

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Aber es ging mir darum dass ich gelesen habe dass man es direkt nach dem schwangetschaftstest machen muss damit es 7 Monate vorher passiert..

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Dann ist dein Mutterschutzbeginn der 14.8.2017.
Bemessungsgrundlage für das Elterngeld wären dann 08/2016 -07/2017.
Es wird die Steuerklasse verwendet die überwiegend im Bemessungszeitraum vorgelegen hat (bei Gleichstand die letztere) damit hättest du zum Februar 2017 wechseln müssen (vorausgesetzt 08/2016-01/2017 hast du keinen weiteren Steuerklassen wechsel gehabt)

Was kannst du noch tun?
Variante 1
Du könntest den Mutterschutzbeginn verschieben zum 1.9. und gehst noch die Tage arbeiten oder kannst Urlaub nehmen dann passt auch ein Steuerklassenwechsel zum 03/2017 da sich dein Bemessungszeitraum dann auf 09/2016 - 08/2017 verschiebt.

Variante 2
Du verzichtest auf die Ausklammerung des Monates 08 beim Elterngeldantrag damit wird halt nur dein Gehalt für August bis zum 14.8. mit in die Berechnung eingerechnet. Da aber das Durchschnittsgehalt aus dem gesamten Bemessungszeitraum zur Elterngeldberechnung verwendet wird muss man mal durchrechnen ob sich das lohnt. Kommt auch darauf an ob du von Klasse 5 zu 3 oder nur von 4 zu 3 wechselst und wie hoch dein Einkommen ist.

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Hallo Smokefighter,

du hast die Möglichkeiten prima zusammengefasst, finde ich! Ausführlicher nachlesen kann man es zB auch hier: https://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Riesenplus-beim-Elterngeld-4577976-4577981/
Ich hatte sicherheitshalber auch bei unserer Elterngeldstelle nachgefragt, um sicherzugehen. Das ist tatsächlich gar kein Problem. Auch in der offiziellen Broschüre zum Elterngeld vom BMFSFJ wird knapp auf die Möglichkeit des Verzichts der Ausklammerung hingewiesen: https://www.bmfsfj.de/blob/93614/384df498f46806a16d1845e0d4a07e76/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf
Liebe Grüße!

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Ist zu spät, das hättest du spätestens im Januar tun müssen, um noch auf 6 Monate zu kommen (die ausreichend sind). Es sei denn, du hast bisher mehr als eine Steuerklasse gehabt oder nicht durchgängig gearbeitet.

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Hallo Annemi!
Auf die Gefahr hin, dass es jetzt eh zu spät ist, weil du die Frage schon letzte Woche gestellt hast... Hast du mal im Finanzamt nachgefragt ob ein Wechsel für Februar noch möglich ist?
Ich habe den Wechsel Mitte/Ende Januar beantragt und er wurde rückwirkend für den Januar noch genehmigt. Sollte das bei dir auch klappen (rückwirkend für Februar), dann hättest du ja mit Februar bis Juli genau sechs Monate die Steuerklasse III, was ja eigentlich ausreichen sollte!
Bedenke dabei jedoch, dass du mehr Elterngeld bekommst, dein Mann dann aber natürlich weniger Lohn ausgezahlt bekommt als vorher. Vermutlich rechnet es sich aber trotzdem :-)
Liebe Grüße
#blume

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"Hast du mal im Finanzamt nachgefragt ob ein Wechsel für Februar noch möglich ist?"
Da braucht sie nicht beim Finanzamt nachfragen, ein Wechsel ist nie rückwirkend, sondern immer erst frühestens zum nächsten Monat möglich.

Wieso da bei dir funktioniert haben soll, ist mir vollkommen unklar, denn die Gesetze dazu sind eindeutig.

"Bedenke dabei jedoch, dass du mehr Elterngeld bekommst, dein Mann dann aber natürlich weniger Lohn ausgezahlt bekommt als vorher. Vermutlich rechnet es sich aber trotzdem "
Klar rechnet sich das trotzdem, denn das was er vorübergehend weniger bekommt, bekommt sie mehr und das wird eh hinterher ausgeglichen. Das Elterngeld aber bleibt ihr in der Höhe. Wenn sie Elterngeld bekommt kann der Mann ja bereits wieder in die andere Steuerklasse zurückwechseln!

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Hallo Susannea, liebe Annemi,

ich kann nur berichten wie es bei mir war und ich habe "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" den Wechsel beantragt und es wurde rückwirkend geändert. Kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt gegen geltende Gesetze verstößt und den Bescheid habe ich ja bekommen. Daher kann es wohl nicht schaden nachzufragen.

Dass im Endeffekt insgesamt ein höherer Betrag rumkommt ist wohl klar. Man muss aber bedenken, dass dann ab dem Wechsel und vor der Elternzeit eben etwas weniger Geld zur Verfügung steht, falls nicht beide exakt das gleiche verdienen, sondern der Mann etwas mehr. Darauf wollte ich lediglich hinweisen.

#blume

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