2 Jahre Elternzeit und wieder Schwanger

Hallo, und zwar folgendes :

Ich habe am 08.07.2015 meinen Sohn zur Welt gebracht hab vorher vollzeit gearbeitet bzw. Bin ab der 12 ssw. Im beschäftigungsverbot gewesen ( Zahnarzthelferin)

Eltergeld lief für ein Jahr.

Elternzeit habe ich 2 jahre beantragt.

Wie ist es nun wenn ich demnächst auf Mini Job Basis anfange zu arbeiten, und werde dann zb im Mai schwanger. Steht mir dann in der Elternzeit auf minijob Basis auch ein BV zu ??
Bei uns erteilt der Chef das BV weil er kein riskio eingehen möchten das der schwangeren durch röntgen etc. was passiert.

Und wie ist es wenn im Juli meine Elternzeit aufläuft? Lebt dann mein alter vollzeit Vertrag wieder auf und ich bekomm auch dafür das BV??

Dann würde sich quasi nachher mein Eltergeld zusammen rechnen aus 450€ BV und meinem Vollzeit BV ist das korrekt??#kratz

Vielen Dank schonmal.

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Also. .Du kannst nicht parallel 450 Euro und vollzeit beim gleichen AG arbeiten - entsprechend auch nicht doppelt bv.

Du kannst den 450 Euro Basis auf deine EZ begrenzen - dann ruht der VZ Vertrag. Wirst du in der EZ schwanger erhälst du das bv Geld während der EZ vom 450 Euro Job berechnet. Endet die EZ und somit der 450 Euro Job ist dein VZ Vertrag inkl dessen Gehalt aktuell und dann wird das VZ Gehalt fürs bv Genommen

Hoffe verständlich?

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Hallo , danke für die schnelle Antwort.

Also würde ich quasi von Jetzt bis Elternzeit ende auf 450€ Arbeiten sobald ich schwanger bin greift dann mein BV Verbot und ich bekommen weiterhin die 450€

Und wenn die Elternzeit zuende ist , bin ich ja aber immer noch schwanger und in der Praxis nicht brauchbar dann bekomm ich also ab juli dann mein BV Verbot vollzeit Gehalt?

Muss ich das irgendwo anmelden das der minijob nur während der Elternzeit laufen soll ? Oder ist das nur ne Absprache mit dem Chef??

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Du lässt dir einfach einen Vertrag geben wo drin steht "befristet bis EZ ende".. So hast du automatisch wieder Anspruch auf vz

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Ja, du bekommst dann ein BV, ja dann gibt es das später für Vollzeit.
Und ja, Berechnung stimmt auch.

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Hallo , ich muss nochmal was fragen - im Internet bin ich auf folgendes gestossen:
"Man kann das Elterngeld auch ab Geburt (nicht ab Mutterschutz) berechnen lassen wenn das besser ist.
Ist bei mir zB so, da ich vor Entbindung erst ein halbes Jahr gearbeitet habe und davor Hausfrau war."

Wo muss ich das ankreuzen / ausfüllen auf den Antrag?? Da ich auch noch einige 0€ monate in meiner Berechnung habe wenn ich vor April/ Mai schwanger werden sollte.

Wäre dann ja sinnvoller das mein Eltergeld auch ab Geburt erst berechnet wird.

#winke

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Das hängt vom Antrag ab, aber nicht vergessen, Mutterschaftsgeld ist auch kein Einkommen, was zählt!

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Bedenke bitte, dass wenn du dich befristet für die EZ auf 450€ anstellen lässt und es mit dem schwanger werden nicht klappt oder es zu einer FG kommen sollte, du wieder voll arbeiten musst...

Natürlich ist die Variante mit schwanger werden und BV finanziell am besten, aber auch ein wenig risikoreich.