Elternzeit unterbrechen?

Hallo, vielleicht hatte ja auch jemand den Fall und kann mir helfen

Ich bin erneut schwanger, aber noch zwei Jahre in Elternzeit. Nun wurde mir gesagt, dass ich die Elternzeit in dem Zeitraum um die Geburt unterbrechen könnte und Mutterschutz in Anspruch nehmen kann. Somit auch das Geld wie im Mutterschutz beziehen würde und die unterbrochenen Wochen an die Elternzeit hinten ran setzen könnte. Stimmt das? Konnte mir das ja nicht vorstellen.

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Nein, unterbrechen geht nicht. Du hast nur lt. BEEG das Recht, die Elternzeit vorzeitig zu beenden (Enddatum 1 Tag vorm neuen Mutterschutz), somit erhältst du auch den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom AG wie in deiner vorigen Mutterschutzzeit.

Aber der Rest der Elternzeit verfällt.

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Ja, es ist genau so wie Verena schreibt. Ich werde es auch so handhaben, allerdings verkürze ich die erste Elternezeit nur um zwei Monate. Dann bin ich 14 Wochen im Mutterschutz und bekomme mein volles (!) Gehalt von vor der letzten Elternzeit und schließe dann die neue Elternzeit an. Leider nur mit dem Mindestsatz von 300 Euro Elterngeld, aber da bin ich ja selbst "schuld" ;-)

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Hallo Du,
Es gibt keinen direkten rechtlichen Anspruch, aber es gibt Rechtsprechung, die zugunsten der Eltern entschieden haben. Bevor du dich aber mit einem Anwalt dazu berätst, sprich doch einfacher mit deinem Arbeitgeber. Vielleicht lässt sich so ganz einfach alles klären.

LG Aviva

PS: hier auch ein Link: http://app.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/bundesarbeitsgericht-urteil-elternzeit-geht-nicht-verloren/3161236.html?mwl=ok

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Es gibt keinen direkten rechtlichen Anspruch

Irrtum, es gibt auch keinen indirekten rechtlichen Anspruch .

Dein link ist total veraltet, hier gilt das BEEG.

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Hallo Du,

Ich habe ja geschrieben, dass es keinen Rechtsanspruch gibt.

Ich kenne allerdings allein in meinem privaten Umfeld 9 Fälle (innerhalb der letzten beiden Jahre, an verschiedenen deutschen Standorten und vom Großkonzern bis zum kleinen Malbetrieb), von denen keine einzige Übertragung abgelehnt wurde. In drei Fällen (3 Frauen bei 2 Großkonzernen angestellt) waren leider auch Rechtsanwälte involviert. Auch die erklärten damals, dass es für Unternehmen kaum Chancen gibt eine gerichtliche Entscheidung zu Ungunsten der Eltern treffen zu lassen. Kennst du konkrete Urteile, die anders ausfielen oder gar ein Grundsatzurteil? Das interessiert mich wirklich :-)

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Also, vielleicht ist das ja unterschiedliche... bei meinem Arbeitgeber ist es kein Problem die EZ zu unterbrechen und den Rest dranzuhängen. Habe extra in unserer Rechtsabteilung angerufen, da ich natürlich auf das mutterschaftsgeld nicht verzichten möchte.