Arbeitslos und Elterngeld nach Geburt?

Hallo,
Habe eine Frage und vielleicht gibt's ja Spezialisten unter euch:
Ich bin aktuell in Elternzeit mit 1. Kind. Habe meinen Job gekündigt und erhalte ab 1.1.2017 ALG1. Wenn ich nun mit dem 2.Kind schwanger werde, und ALG1 erhalte, bekomme ich nach der Geburt dann wieder Elterngeld oder habe ich andere Geldansprüche?

Vielen Dank euch

Grüße Bonny

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Hallo.

Meine Schwägerin hatte einen Job, war schwanger und hat entbunden. 9 Monate später war sie mit Kind Nr.2 schwanger und dachte, sie würde nur die 300€ bekommen, hat aber nur etwas weniger als bei Kind 1 bekommen.

Ich weiß nicht, worauf es bei der Berechnung ankam.

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Beim zweiten Kind würde wieder das Einkommen vor der Geburt berechnet, ALG I fließt mit 0 in diese Berechnung ein. Wahrscheinlich hättest du dann Anspruch auf den Sockelbetrag von 300 Euro, da du im entsprechenden Bemessungszeitraum kein eigenes Einkommen erzielt hast. Außerdem würdest du, sofern dein erstes kind noch unter 3 Jahre ist, einen geschwisterbonus in Höhe von 10% des Elterngeldes bzw. 75 Euro bekommen (je nachdem, was höher ist, also 75 - max. 180 Euro Geschwisterbonus).

Wegen Mutterschaftsgeld müsstest du dich mal schlau machen, evtl. bekommst du welches, sofern du zu dem Zeitpunkt noch ALG I bekommst. Falls nicht, würdest du ab Geburt des zweiten Kindes Elterngeld bekommen.

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PS: Monate, in denen du im Mutterschutz warst oder Elterngeld bezogen hast, werden aus dem Bemessungszeitraum ausgeklammert, also wenn dein Kind innerhalb von 12 Monaten nach Ende der 1. Elternzeit geboren wird, würden ein Teil der Monate, in denen du ALG I bekommen hast, mit 0 in die Berechnung eingehen, aber eben auch noch entsprechend ein paar Monate vor Bezug des 1. Eltergeldes, also als du noch regulär gearbeitet hast, mit eingehen. Das kommt halt drauf an, wann denn das zweite Kind geboren wird.

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Du bekommst Elterngeld, aber da ALGI kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist, nur die 300 Euro Sockelbetrag (plus evtl. Geschwisterbonus).

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Naja um ALG1 zu beziehen muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, das weißt du oder? Und um dir richtig zu antworten müsste man wissen wann dein erstes Kind geboren wurde und da du anscheinend noch gar nicht schwanger bist sind das eh alles nur Vermutungen.