Muss AG TZ während EZ bei anderem AG genehmigen?

Hallo,
ich bin seit 2013 in Elternzeit und möchte jetzt im Februar in Teilzeit während der Elternzeit wieder einsteigen.
Mein AG hat mir auch eine Stelle angeboten.
An sich ideal. Alte Filiale, AZ während der KiGa-Öffnungszeiten.
Ich sagte das ich theoretisch 30h kann.
RL meinte, ach Frau M. Damit tun sie sich keinen Gefallen. Wir sagen 20-25h und machen einen Flex.-vertag mit mind. 16h/w.
Der Vertrag wurde mir noch nicht zugesandt.
So jetzt ruft mich grade meine Kollegin an und erzählt mir das die RL zu ihr sagte das ich jede Woche meine 30h voll arbeiten muss. Ich hätte gesagt ich könnte das, dann soll sie mich auch so planen.
Naja alles in allem, hat sie mich mehr oder weniger gewarnt das zu machen. Die RL sei sehr "hinterfotzig" würde einem immer die Worte im Mund umdrehen etc.

Da ich noch eine Stelle in der Hinterhand habe, die mir ohnehin mehr Spaß machen würde, weil es mein gelernter Beruf ist, frage ich mich gerade ob der AG Teilzeit in Elternzeit bei einem anderen AG genehmigen muss, obwohl er mir eine Stelle geben kann, oder ob mir nur eine Kündigung als Option bleibt?!

LG Bellis

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Was ich machen würde an deiner Stelle:

Schriftlich beantragen TZ in Elternzeit mit genauer Auflistung der Stunden und auch die Verteilung in der Woche!

Ich würde auch nur einen befristeten Vertrag unterschreiben, in dem die genaue von dir gewünschte Stundenanzahl steht!!

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Hallo,
Danke für deine Antwort.
hab ich natürlich schon beantragt.
Habe einen möglichen Zeitraum innerhalb der KiGa-Öffnungszeiten angegeben.
Ich arbeite im Einzelhandel beim großen grünen Dekogeschäft. Da herrsch allgemein große Fluktuation #kratz
Habe bei der Sache so, aber ein ungutes Gefühl, weil wir eben was anderes besprochen hatten, als das was sie meiner Kollegin weitergegeben hat.

Die Frage war ja jetzt aber, ob mein AG drauf bestehen kann das ich dort TZ in EZ arbeite, oder ob er mir erlauben muss auch wo anders zu arbeiten.
Betrieb hat übrigens mehr als 15 Mitarbeiter.

LG

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"Da ich noch eine Stelle in der Hinterhand habe, die mir ohnehin mehr Spaß machen würde, weil es mein gelernter Beruf ist, frage ich mich gerade ob der AG Teilzeit in Elternzeit bei einem anderen AG genehmigen muss, obwohl er mir eine Stelle geben kann, oder ob mir nur eine Kündigung als Option bleibt?!"
Wenn dein AG eine Stelle für dich hat, kann er natürlich darauf bestehen, dass du bei ihm und nicht woanders arbeitest.

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Vielen Dank für deine Antwort.
Da ich auch nach der Elternzeit nicht unbedingt dahin zurück möchte, wäre eine Kündigung kein so großer Nachteil, oder doch?

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Wenn der andere Vertrag auch ein Vollzeit-Vertrag ist, wo du nur reduzierst nicht. Sonst natürlich schon!

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Nein, er muß das nicht gestatten, wenn er selbst Bedarf hat.

Gruß,

W

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Vielen Dank für deine Antwort. :-)

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Hallo,

die Zustimmung des Arbeitgebers ist zwingend erforderlich. Die Nebentätigkeit darf nur aus einem dringenden betrieblichen Grund (z.B. direkte Konkurrenz) abgelehnt werden.

Die Wochenarbeitszeit darf 30 Stunden nicht überschreiten.

Viele Grüße
zaubergehilfin

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Solange Du keinen neuen Vertrag unterzeichnet hast, musst Du die Stelle nicht antreten.

Wenn Du was anderes arbeiten möchtest, brauchst Du für die Arbeitsaufnahme aber die schriftliche Zustimmung Deines aktuellen AG. Diese darf er Dir nur aus dringenden betrieblichen Gründen verwehren. In dem Fall, wenn Du ggf. bei der Konkurrenz beginnen würdest und er die Befürchtung hast, Geschäftsgeheimnisse dort mit einzubringen, die ihm Schäden könnten.

"Dringende betriebliche Gründe, die den/die Arbeitgeber/in zur Ablehnung berechtigen, verlangen mehr als die betrieblichen Gründe des früheren Rechts. Bloße Anhaltspunkte für mögliche Gefährdungen von Geschäftsgeheimnissen oder die bloße Möglichkeit von Wettbewerbsnachteilen durch die andere Tätigkeit reichen nun nicht mehr. Auch darf die Zustimmung nicht nur deswegen verweigert werden, weil der bisherige Arbeitsplatz beim eigenen Arbeitgeber in Teilzeit besetzbar wäre. Das Gesetz gibt den Eltern eine Wahlmöglichkeit zur Teilzeitarbeit entweder beim eigenen oder bei einem anderen Arbeitgeber. Dringend ist der entgegenstehende Grund daher nur, wenn die neue Tätigkeit vertragliche Nebenpflichten zur Rücksichtnahme auf den bisherigen Arbeitgeber etwa im Wettbewerbsbereich verletzt und dadurch konkrete Schäden beim bisherigen Arbeitgeber eintreten würden. Im Regelfall ist die Arbeitgeberseite daher zur Zustimmung verpflichtet."

Also Du beantragst die Zustimmung schriftlich.

Dein AG hat 4 Wochen Zeit zu antworten. Antwortet er nicht, gilt die Zustimmung als erteilt. Bitte immer mit Nachweis, Einschreiben, schicken.

Deinen alten Job brauchst Du vorerst nicht zu kündigen. Nur wenn Du nachher tatsächlich nicht mehr aufkreuzen willst, solltest Du fristgerecht aussteigen.