Kann mir jemand beim elterngeld helfen bei familienversichert und minijob?

Hallo ihr lieben,

Ich bin verheiratet und bin familienversichert da ich nur noch im minijob arbeite.

Nun bin ich schwanger und erwarte im Mai Nachwuchs.

Habe ja irgendwann Mutterschutz und bekomme ja kein mutterschaftsgeld von der kk da ich ja familienversichert bin.

Bekomme aber einmalig ja 210 Euro muttermund von einem anderem Amt, Weiss gerade spontan nicht mehr wie das heisst. Bundesversicherungsamt oder so.es wird ja demnach auch nicht beim elterngeld angerechnet sprich ihr bekomme ja dann direkt ab geburt bis 12lm des Kindes elterngeld in Höhe von 300 Euro. Denn die komme ich doch trotzdem ich danach weiter arbeite im minijob oder?

Ich würde gerne elterngeld splitten auf 24monate zu je 150 Euro und direkt weiter im minijob arbeiten.

Habe zwar schon 4kinder,habe damals aber immer auf diese einmal Zahlung von muttermund 210 verzichtet bzw man sagte mir nie das es das gibt. Und beim Erziehungsmethoden habe ich damals nie angegeben das ich arbeiten war,da es ja damals nie abhängig war. Und 2011 habe ich einfach während der Schwangerschaft gekündigt nund demnach auf den Mehrbedarf verzichtet habe den man beim elterngeld hatte bekommen können.

Diesmal möchte ich aber alles nutzen was mir zu stehen könnte. Und bei dann 5 Kids muss ich eben im minijob weiterhin bleiben.damit ich weiterhin für die Kids da sein kann...

So nun meine frage: STIMMT DAS ALLES WAS ICH MEINE? 210 EINMAL ZAHLUNG DURCHS Versicherungsträger, direkt elterngeld ab 1monat? Und darf ich direkt arbeiten und trotzdem 300 elterngeld bekommen, bzw 150 da ich splitten möchte?

Wie wird es bei den steuern gerechnet? Muss ja dann steuern zahlen, da ich ja mit minijob und elterngeld dann über 450euro habe oder?

Wäre toll wenn sich jemand damit aus kennt und mir da mal auf die Sprünge helfen würde.

Lg diana

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" Denn die komme ich doch trotzdem ich danach weiter arbeite im minijob oder?"
Ja, die bekommst du. Je nachdem, wieviel du beim Minijob verdienst, kann es sein, dass du in den ersten 2 Monaten, wenn du nicht arbeitest (darfst du ja nicht!) oder eben später ohne Minijob, auch etwas mehr erhältst.

"So nun meine frage: STIMMT DAS ALLES WAS ICH MEINE? 210 EINMAL ZAHLUNG DURCHS Versicherungsträger,"
Ja.

"direkt elterngeld ab 1monat?"
Ja.
"Und darf ich direkt arbeiten"
Nein, die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt sind Pflicht!
"und trotzdem 300 elterngeld bekommen, bzw 150 da ich splitten möchte?"
Ja.

"Wie wird es bei den steuern gerechnet?"
Gar nicht, solange du kein anderes Einkommen hast, denn Elterngeld ist Steuer- und Spzialversicherungsfrei.

"Muss ja dann steuern zahlen, da ich ja mit minijob und elterngeld dann über 450euro habe"
Das ist egal! oder? Nur wenn du verheiratet bist, dann muss dein Mann durch den Progressionsvorbehalt evtl. mehr zahlen.

Für die KK ist Elterngeld übrigens kein Einkommen, dadurch fällst du dann nicht aus der Familienversicherung raus!

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Hi Susanne,

Danke für deine Antworten.

Also kann ich nicht freiwillig bis zur Geburt arbeiten und direkt danach weiter?

Also mit steuern meinte ich weil ich ja mit elterngeld 300euro und 400euro Job ja dann über 700euro habe....

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" Also kann ich nicht freiwillig bis zur Geburt arbeiten und direkt danach weiter?"
Bis zur Geburt schon, aber nach der Geburt musst du den Mutterschutz einhalten, da macht sich dein AG sonst strafbar.

"Also mit steuern meinte ich weil ich ja mit elterngeld 300euro und 400euro Job ja dann über 700euro habe.... "
Das ist vollkommen egal, das macht keinen Unterschied.

Ein Minijob ist nicht sozialversicherungspflichtig und wird meist pauschal vom AG versteuert, das Elterngeld ist steuerfrei und unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt. Da der Minijob nicht in der Einkommenssteuererklärung auftaucht, wirkt sich da der Progressionsvorbehalt auch nicht aus.

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