Elterngeldprofis gesucht - Ausklammerung Mutterschutzfrist

Habe eine Frage an die Elterngeldprofis:

Meine Tochter wurde am 30.8. geboren. Bemessungszeitraum für Elterngeld laut Elterngeldstelle 8/15 bis 7/16. Der Monat 7/16 wurde aber mit 0 Euro berücksichtigt. Auf Nachfrage: "Da waren Sie ja im Mutterschutz!". Ist aber nur bedingt richtig. Mutterschutz war nur knapp der halbe Monat. Ist der Mutterschutz vor der Geburt nicht eh ein Ausklammerungstatbestand? Praktisch fehlt mir ein Monat Verdienst, der für das Elterngeld berücksichtigt wird.

Wer weiß Rat?

PS: Bin Beamtin, falls das eine Rolle spielen sollte

1

Als Beamtin bekommst du deine Bezüge bis zur Geburt weiter, somit bekommst du sie auch im Mutterschutz und somit werden die Bezüge normal angerechnet, so wie in anderen Monaten auch.
Hast du die Abrechnung für den Monat abgegeben?
Ein Ausklammerungstatbestand ist es nicht, da du kein Mutterschaftsgeld erhältst.

3

§ 2b BEEG (1) 2 sagt doch es wird ausgeklammert wer aufgrund der Mutterschutzfristen nach § 3 Absatz 2 oder § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes nicht beschäftigt ODER Mutterschaftsgeld bezogen hat ?

Sind Beamtinnen nicht lt § 3 Absatz 2 oder § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes im Beschäftigungsverbot?

4

Bezügeabrechnung liegt der Elterngeldstelle vor. Der Monat wurde in den Bemessungszeitraum eingerechnet, aber mit 0 und nicht den tatsächlichen Bezügen.

weiteren Kommentar laden
2

Da ist was schiefgelaufen, da der Ausklammerungstatbestand greift wird der Monat komplett übersprungen und ein Monat von davor rangezogen und dieser gar nicht berücksichtigt...

Damit verschiebt sich der gesamte Bemessungszeitraum auf 7/15-6/16...
Ist das geschehen und nur der Monat 07/16 mit aufgelistet?
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2b.html

5

Wenn ausgeklammert wird, sehe ich das auch so. Berechnet wurde von 8/15 bis 7/16. 7/16 wurde mit 0 berechnet. Die Summe der Monate für den Durchschnitt dann durch 12 geteilt.

Soweit ich weiß, kann ich der Ausklammerung aber widersprechen, wenn sie ungünstiger für mich ist.

6

Hier wurde ja gar nicht ausgeklammert und dann noch falsch berechnet...

Wenn ausgeklammert wird dann wird der Monat ja nicht berücksichtigt.
Wir der Ausklammerung widersprochen wird der Monat berücksichtigt aber dann nur mit den vollen steuerpflichtigen Bezügen die bei dir als Beamtin dann ja 100% darstellen...
Nur bei Angestellten die Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld beziehen würde dann der Lohn nur bis zum Beginn des Muschu in die Berechnung einfliessen wenn diese der Ausklammerung widersprechen.

Egal wie man es dreht ist hier was schief gegangen...ich denke mal die BearbeiterIn hat hier das Beamtenarbeitsverhältnis übersehen...

weitere Kommentare laden