Frage zum Beschäftigungsverbot - Wer kann mir helfen?!

Hallo ihr Lieben,

ich bin nun in der 8. SSW und habe von unserem Betriebsarzt von Beginn an ein schriftliches Beschäftigungsverbot erhalten, da ich keine Antikörper gegen CMV habe und auf einer Onkologischen Station arbeite (Krankenschwester)

Ich habe trotz dieses Verbotes weiter gearbeitet, da meine Kollegen soweit es geht Rücksicht auf mich nehmen können.
Nun hatte ich jedoch lange Arbeitsblöcke, 1x 9 Tage am Stück und 1x 7 Tage und dazwischen nur 2 Tage frei. Ich habe dennoch Patienten rausgehoben und Inkontinenzhosen gewechselt, obwohl ich das nicht mehr dürfte. Aber ich habe mich fit gefühlt und mir nichts dabei gedacht.

Nun bekam ich vorgestern Abend Schmierblutungen. Im Krankenhaus und am Tag danach wurde mir von meiner FA bestätigt, dass alles i.O. sei, das Herzchen hat auch geschlagen. Die Blutungen kämen wohl zu viel Stress.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Diese Blutungen waren ein Warnsignal für mich und ich würde nun das Beschäftigungsverbot wahrnehmen. Auf dem Zettel steht, dieses Verbot bezieht sich auf jede Tätigkeit.

Kann mich die Pflegedienstleitung nun dennoch auf einer anderen Station einsetzen, bei der ich dann z.B. nur Schreibtischdienst mache oder mich im EKG arbeiten lassen?
Oder könnten das die Pflegedienstleitung nur machen, wenn auf dem Zettel
"das BV bezieht sich auf folgende Tätigkeiten: ...." angekreuzt gewesen wäre?

Ich danke euch für eure Hilfe!!

1

Mit einem BV darfst du gar nicht mehr arbeiten.

Egal welche Station.

2

Eine Kollegin von mir hatte auch ein BV und hätte dann bis zum Mutterschutz im EKG arbeiten sollen. Dies wollte sie nicht und blieb dann auf unserer Station.

Ich weiß aber nicht, ob bei ihr "jede Tätigkeit" oder "bezieht sich auf folgende Tätigkeiten" angekreuzt worden ist.

3

Hallo,

ich bin von Anfang an im BV, da ich keinen Rötelschutz habe. Ich arbeite in einer Kinderklinik für Herz- und Krebskranke Kinder. Ich musste sofort meine Sachen nehmen und gehen.

Von meiner Schwester und auch von meiner Schwiegermutter weiß ich (Arbeiten alle im KH), dass sie dich versetzen können. An deiner Stelle, würde ich dass auch sofort verlangen. Du darfst nur noch bestimmte Tätigkeiten ausüben und keine Schichten mehr arbeiten. Ich würde hier, dass Gespräch mit der PDL suchen.

Herzlichen Glückwunsch erstmal noch.

Alles gute euch beiden und achte mehr auf dich.

LG von mir und meinen Bauchzwerg 20 SSW #winke

4

Danke für deine Antwort.

Also obwohl sich mein BV auf "jede Tätigkeit" bezieht, können die mich auf eine andere Station versetzen?!

Habe gerade noch einmal nachgelesen, ich habe keine Immunität gegenüber Ringelröteln und CMV.

Dies könnte auf anderen Stationen doch genauso herumschwirren #schwitz

5

Hey,

wenn du ein generelles BV hast (das hab ich auch), dürftest du gar nicht mehr arbeiten gehen. #kratz

Wenn Du dir gar nicht sicher bist, kontaktier deinen Betriebsarzt nochmal!!!
Bei uns müssen die Krankenschwestern sofort aufhören, finde ich persönlich auch viel besser.

;-)

weitere Kommentare laden
8

Ob das bv alle tätigkeiten beinhaltet solltest du deinen betriebsarzt fragen. Mir stellt sich aber auch die frage wie dein arbeitgeber dich trotz bv hat weiter arbeiten lassen? Denn wenn was passiert ist ärger vorprogrammiert und vorallem wie sieht es mit deinem versicherungsschutz aus, denn dir ist ja ein bv erteilt worden???
Gruß und alles gute

10

caro, das ist ja eine unglaubliche Geschichte, was du dir da geleistet hast!!

Wenn du ein BV hattest, bzw. hast, dann ist das bindend für dich genauso wie für den Arbeitgeber! Hast du es damals dem Arbeitgeber vorgelegt? Wenn ja, dann hat sich der Arbeitgeber strafbar gemacht, in strafrechtlicher Hinsicht. Beschäftigungsverbote sind laut MuSchG einzuhalten. Nun, da nun auch ein Schaden eingetreten ist oder evtl noch eintritt, macht er sich auch zivilrechtlich strafbar.

Der Arbeitgeber hätte auch gleich zu Anfang für alle Tätigkeiten die du ausführst, eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und dich umsetzen müssen - das was du jetzt gerade haben möchtest.

Ihr könnt das jetzt nachholen. Das muss sorgfältig gemacht werden, Onkologie ist keine harmlose Sache, und zwar wegen der Zytostatika.

Wenn die ganze Geschichte rauskommt, drohen deinem Arbeitgeber - dein direkter Vorgesetzer oder der Klinikchef - hohe Bußgelder bis evlt. sogar Gefängnisstrafe.

13

Ich habe das BV nicht eingereicht. Meine Stationsleitung wusste davon Bescheid, dass ich es habe, aber weiter arbeiten möchte. Ich weiß ja, was ich machen darf und was nicht mehr, und meine Kollegen nehmen auch Rücksicht darauf.

Nun werde ich es aber einreichen, erst dann kann auf das BV doch eingegangen werden.

Ich habe nun im Nachhinein gemerkt, dass ich mir zu viel zugemutet habe. Ich arbeite schon lange in Vollzeit und bin Max 1x im Jahr krank. Dachte nicht, dass schwanger sein doch eine neue Belastung körperlich darstellt. Aber nun bin ich schlauer und vernünftiger. Und dem Krümel geht es zum Glück gut.

14

Meine Stationsleitung wusste davon Bescheid, dass ich es habe, aber weiter arbeiten möchte. Ich weiß ja, was ich machen darf und was nicht mehr, und meine Kollegen nehmen auch Rücksicht darauf.

Deine Stationsleitung hat damit ein Strafverfahren riskiert. Denn die BVs sind kein Wunschkonzert, und es vom Gesetz nicht vorgesehen, dass die Schwangere selber über ihre Risiken entscheidet. Verantwortlich ist allein der Arbeitgeber.

Und dabei geht es nicht um Überforderung, sondern um Infektionsgefährdungen (wie z.B. CMV und blutübertragbare Krankheiten), und Gefahrstoffe (Zytostatika verhindern ja die Zellteilung, und sind deswegen für das Ungeborene enorm gefährlich).

Ob nichts passiert ist, weißt du jetzt ja gar nicht.

In eurem Krankenhaus läuft eine ganze Menge schief! Die BÄ darf keine wahlweisen BVs ausstellen, sondern eigentlich nur eine Stellungnahme an den AG schreiben. Der AG - das ist dein direkter Vorgesetzter, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Hygienefachkraft und der Klinikchef hat die Gefährdungsbeurteilung sorgfältig zu erstellen und dich entsprechend einzusetzen. Dabei kann auch ein generelles BV mit Freistellung herauskommen. Euer Konzept funktioniert nicht, und es wäre dringend nötig, dass die Aufsichtsbehörde euch mal richtig auf die Finger klopft. Anscheinend sind die Verantwortlichen sich nicht bewußt, dass sie ganz persönlich haftbar sind.

Bitte sag deinen Kollegen dass keine Schwangere die Wahl selber treffen kann. Das BV ist bindend! Nicht dass sich das wiederholt und wirklich noch was schlimmes passiert.

weitere Kommentare laden