Wer bestimmt den letzten Arbeitstag vor dem Mutterschutz?

Hallo Mädels!

Ich habe mal eine vielleicht blöde Frage. In meinem Mupa stehen zwei vorr. Entbindungstermine, der berechnete nach der letzten Periode und der korrigierte nach US. Bei mir ist da wirklich ein großer Unterschied von ca. 14 Tagen.
Meine FA hat den letzten Arbeitstag gemäß dem ersten, berechneten Termin eingetragen. Mein AG fragt jetzt nach dem vorraussichtlichen Entbindungstermin, es geht ja sicherlich auch um die Berechnung des Mutterschutzes etc. Ich würde jetzt natürlich den korrigierten Termin angeben, weil das ja der aktuelle und richtige Termin ist. Muss ich im Zweifelsfall dann 14 Tage länger arbeiten? Oder hätte die Eintragung des FA im MuPa Vorrang?
Mir ist es ehrlich gesagt auch etwas peinlich, sowas mit der Personalabteilung zu diskutieren...
Danke für Eure Antworten!

LG Hilde

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Hallo,

Ich wurde sagen es richtet sich nach dem korrigierten Datum also nach dem tatsächlichen Termin vom US.

LG

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Hey du.
Wie weit bist du denn?
Du bekommst um die 33.SSW von deinem FA eine Bescheinihung über den mutmaßlichen ET für die Krankenkasse und den Arbeitgeber und danach wird sich dann gerichtet.
Alles Gute dir.
Liebe Grüße von Buschi mit Bauchprinz 35+3

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Hallo!

Ich bin erst in der 16. SSW, habe also noch viel Zeit. Hatte mich nur schon auf die schöne Adventszeit zu Hause gefreut. ;-)
Na ja, jetzt muss ich halt mal abwarten, wie die Sache ausgeht. Im blödesten Fall arbeite ich bis Weihnachten. Zur Not nehme ich halt noch Urlaub vor dem Mutterschutz oder, wenn es wie bei meinem ersten Sohn läuft, nimmt sie mich ggf. wieder wegen Komplikationen eher raus. Jetzt mit einem Kleinkind zu Hause wäre mir das gar nicht so unrecht. #schein

Danke für Eure Antworten!

LG Hilde

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Huhu,

aktuell geht es nachdem korrigierten Entbindungstermin. Wenn du nicht gerade kurz vor dem Mutterschutz stehst, auch für den AG einfach zwecks erster Planung und Formalitäten. Kurz vor dem Mutterschutz bekommst du von deinem FA aber noch die Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung. Dieser zeigt letztlich den ET von dem sowohl AG, du und KV ausgehen. Eigentlich ist das Datum dann auch das Datum was bis zur 12. Woche ausgerechnet wurde. Die meisten FA ändern danach das Datum nicht mehr.

Tatsächlich könnte es daher sein, dass du 14 Tage länger arbeiten gehst.

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Hallo!
Hast du am Anfang keine SS-Bestätigung von deinem Arzt bekommen? Diese ist ja eigentlich für den Arbeitgeber gedacht. Darin steht auch der Entbindungstermin. Dieser gilt auch.

Wenn du so eine Bescheinigung nicht eingereicht hast, gilt wohl der korrigierte Termin. (Mein Arzt korrigiert erst ab 2Wochen, somit ist der Unterschied normal)
LG

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Hallo!

Nein, so eine Bestätigung habe ich nicht bekommen, leider. Habe sie aber auch nie verlangt, weil mein AG keine braucht, sondern nur den ET.

LG Hilde

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Hm....

Also eigentlich sollte der Arbeitgeber diese Einfordern. Du könntest ja theoretisch eine SS vortäuschen.

Naja, damit wärst du fein raus, denn dort muss der Entbindungstermin angegeben werden.

Da du sie aber nicht hattest, musst du wohl den tatsächlichen, korrigieren Termin angeben. (Auch der Fairness halber)
LG

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Huhu,

der korrigierte ET ist dein Entbindungstermin, von dem alles abhängig gemacht wird. Davon hängt dann auch der Beginn des Mutterschutzes ab.

#winke

LG erdbeerchen
mit 2 Räubern (7 Jahre & 8 Jahre), Prinzessin (20 Mon.) und Ü-Ei (32+1)

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Lass dir vom FA die Bescheinigung für den Mutterschutz geben, da steht das aes drauf.

Geht auch jetzt schon und nicht, wie einige immer noch denken ab der 33. SSW.

Das ist längst überholt!

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Hallo, bei mir ist das genauso. Der korrigierte Tag zählt. Und ja da musst du die 2 Wochen dann länger arbeiten. 6 Wochen vor dem korrigierten et beginnt dein Mutterschutz. Dein Frauenarzt stellt dir eine Bescheinigung für die Krankenkasse und den Arbeitgeber aus.

Liebe Grüße