Arbeitsunfall->Probezeit->Kündigung

Hallo,

Ich bin gestern aufgrund eines Arbeitsunfalles ( verstauchter Zeh und Mittelfußknochen ) bis zum 7.8.16 krankgeschrieben. Ob eine Folgekrankschreibung stattfindet kann ich noch nicht einschätzen, da ich nicht weiss wie lange die Verletzung anhält. Gehe aber davon aus das es bis dahin genesen ist. Angestellt bin ich seit 14.5.16 und daher noch in der Probezeit. Heute wurde ich telefonisch gekündigt. Die schriftliche folgt.

Wie verhält es sich mit den Resturlaubstagen und den freien Tagen die ich normal hätte? Habe eine 5 Tage Woche .

Da ich eine Tätigkeit ausübe die laufen durch Gänge und Treppen steigen mit sich bringt und auch der "Aufstieg" zur Arbeitsstätte nicht Krückengeeignet ist, wäre es mir nicht möglich wärend der Verletzung dort zu arbeiten.

Danke schonmal. Lieben gruss

1

Zu welchem Datum wurdest Du denn gekündigt?

2

Ich wurde heute telefonisch benachrichtigt das ich gekündigt werde. Die schriftliche ist noch nicht da. Ich soll allerdings direkt nach krankheitsablauf (also am 8.8) meinen Schlüssel abgeben

3

Hallo,
so einfach ist das nicht. Es gibt schlichtweg keine telefonische oder mündliche Kündigung. Das ist nur eine Information, dass du gekündigt wirst.
Die tatsächliche Kündigung ist erst die Schriftliche und da ist wichtig, wann du sie erhältst.
Wann du deinen Schlüssel abgeben sollst ist hingegen wieder irrelevant. Nicht wenige Unternehmen stellen ihre gekündigten Mitarbeiter bis zum Austritt aus dem Unternehmen frei bei voller Bezahlung.

4

"Wie verhält es sich mit den Resturlaubstagen und den freien Tagen die ich normal hätte?"

Wenn du erst seit zweieinhalb Monaten dort arbeitest, kannt du ja keinen großartigen Urlaubsanspruch haben...dein Anspruch muss dir allerdings, wenn du keine Gelegenheit hast, den Urlaub bis zum Kündigungstermin zu nehmen, ausgezahlt werden.

Den zweiten Teil deiner Frage verstehe ich nicht. Die freien Tage, die du normalerweise hättest, "verfallen" natürlich während der AU...oder habe ich dich jetzt missverstanden?

5

Hallo,

die Kündigung ist natürlich nicht gültig und sollte sie schriftlich eintreffen, gehst Du damit sofort zum Arbeitsgericht!

LG

6

Hallo
Warum soll sie zum Arbeitsgericht gehen?

LG

7

Weil die ganze Sache link ist und schon garnicht mit dem Gesetz zu vereinbaren #aha

weitere Kommentare laden