Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen

Hallo :-)

Ich hoffe, jemand kennt sich aus...
Wir haben im Jahr 2015 die Höchstgrenze von absetzbaren Kinderbetreuungskosten (4000€) nicht erreicht. Es wäre also noch etwas "Platz" gewesen.

Es gab nun eine Nachberechnung für letztes Jahr und einen neuen Beitrag für dieses Jahr.

Dieses Jahr erreichen wir die 4000€ bereits mit den normal zu zahlenden Kinderbetreuungskosten ohne die Nachzahlung einzurechnen.
Da die Nachzahlung ja dieses Jahr anfiel, gilt sie auch für dieses Jahr - wirkt sich steuerlich dementsprechend gar nicht aus.
Hätten wir bereits letztes Jahr den höheren Beitrag gezahlt, so hätten wir da die Obergrenze ausschöpfen können.

Kann man die Nachzahlung auch mit irgendeiner Begründung bereits für 2015 ansetzen oder muss sie wegen des Abflussprinzips auf jeden Fall 2016 angesetzt werden?

Danke und Grüße great

1

Es gilt das Abflussprinzip § 11 EStG!

Zu berücksichtigen ist die Nachzahlung in 2016, wenn die Nachzahlung in 2016 bezahlt wird.

2

Schade... So habe ich es auch gelesen, ich hatte nur gehofft, es gäbe eine Möglichkeit, da die Leistung 2015 erbracht wurde.

Somit zahlen wir einen Haufen Geld, den wie nicht geltend machen können :-(

3

Ich weiß, das passt nicht wirklich zur Frage, aber darf ich wissen wo ihr wohnt? Wo zahlt man über 500 Euro im Monat für Kinderbetreuung? Hab für die große damals 482 Euro im Monat gezahlt und das tat schon verdammt weh.

weitere Kommentare laden