Krankschreibung / Elterngeld... Sorry lang

Hallo ihr Lieben,

Ich habe eine wichtige Frage die mir unter den Nägeln brennt.
Ich wurde schon während meiner Schwangerschaft schon ein paar Mal krank geschrieben. Bin jetzt in der 17. Woche.
Am Anfang wurde ich 2 volle Wochen krankgeschrieben, da ich unter sehr starker Übelkeit mit Erbrechen litt, musste sogar übers WE ins Krankenhaus, damit ich Infusionen bekomme.
Seit den 2 Wochen war ich mal noch 2 einzelne Tage daheim weil ich morgens so stark Erbrechen musste. Seit ca 4 Wochen gehts mir besser, ein Glück!!

Jetzt hab ich seit gestern ziemlich mit dem Kreislauf zu kämpfen und mir wird regelmäßig schwarz vor Augen, dass ich die Std Autofahrt am Morgen zur Arbeit nicht schaffe. Wurde jetzt wieder 1 Woche krank geschrieben.

Jetzt meine Frage: wenn ich mit meinen Krankmeldungen insg über 6 Wochen komme ( nur angenommen, man weiß ja nie) würde mir was am Elterngeld abgezogen werden?
Wie läufft das genau ab, hat da jmd Erfahrung?

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Huhu,

Wenn du insgesamt 6 Wochen wegen der gleichen Krankheit (ICD Code) krank geschrieben bi fällst du im Anschluss ins Krankengeld. Da dieses ja erheblich weniger ist wirkt sich das natürlich auch auf das Elterngeld aus. Aber theoretisch müsste Übelkeit und Kreislaufbeschwerden ja einen unterschiedlichen ICD Code haben. Schau da mal auf deiner AU nach.

VG Cunababy

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Hallo, danke für deine Antwort:)
Ja es sind 2 verschiebene Codes. Ok dann würde das ja in dem Fall von Neuem anfangen.

Was ich auch mal gelesen gabe, dass SS-Beschwerden gar nicht dazu zählen, auch wenns wegen dem gleichen Grund mehr als 6 Wochen sind...Weiß aber auch nicht ob das stimmt. .. Im Internet liest man ja viel:-/

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Huhu,

Die 6 Wichen zählen in der SS genauso. Und die müssen nicht am Stück/hintereinander sein.
Sobald du innerhalb des Jahres insgesamt 6 Wochen mit dem gleichen ICD Code ne AU hast fällst du ins Krankengeld. Egal ob 1 Woche im Januar, 4 im Mai und dann noch mal 2 im September z.B.

LG Cunababy

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Huhu
Soweit ich weiß musst du wegen der selben Krankheit 6wochen hinter einander krank geschrieben sein damit du ins Krankengeld fällst. Was ich deinen Schilderungen nach nicht denke...
Ansonsten steht frag bei deiner Kasse nach die können dir das genauer sagen

Lg Jenny mit bauchzwerg 31.ssw

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Nein, es muß nicht exakt dieselbe Krankheit bzw. Diagnoseschlüssel sein, sondern können auch zusammenhängende Diagnosen sein, in ihrem Fall unter dem Oberbegriff "schwangerschaftsbedingter" Erkrankungen,.

LG

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Hallo,

leider muss ich dich enttäuschen, da "Kreislauf", "Übelkeit", "Blutungen" usw. als schwangerschaftsbedingte Probleme gesehen werden ist es egal welchen ICD Code es hat. Nach 6 Wochen Krankmeldung innerhalb der letzten 12 Monate fällst du automatisch ins Krankengeld.

Der einzige Trost: Diese Zeiten werden aus der Berechnung für Elterngeld ausgeklammert, wenn man sich selbst darum kümmert.

Ich hatte nachgefragt, weil ich selbst wegen ständiger Blutungen und drohender Fehlgeburt 11 Wochen krankgeschrieben wurde.

Lieben Gruß