Elternzeit- danach Teilzeit arbeiten?!

Hallo ihr lieben,
Ich habe da mal paar Fragen..

Ich muss nun meine Elternzeit beantragen, werde ich auch machen auf ein Jahr. Nach einem Jahr würde ich gerne Teilzeit arbeiten, so ca. 25 Std/Woche. Ich habe einen unbefristeten Vertrag und bin in der Industrie in Schicht angestellt. (Nicht am Band, sondern im Qualitätsmanagement) also mehr Prozess und Produkt Beobachtung.

Kann mir denn mein Arbeitgeber die Teilzeit Arbeit nicht genehmigen und nur als Vollzeit beschäftigen? Muss ich dann auch in die Schicht für die paar Stunden am Tag??

Ich habe auch noch Rest Urlaub von diesem Jahr "30 Tage" kann ich diese an die Elternzeit anhängen ??

Vlt war jemand in der selben Situation wie ich und kann mir etwas dazu berichten.

Lieben Dank !!

1

Ich denke das sind Fragen die du mit deinem Arbeitgeber klären musst. Also grundsätzlich muss er dich zu den vorigen Konditionen ja wieder einstellen. Bei mir ist es so, dass ich nach dem Jahr Elternzeit wieder auf 450 €-Basis zurückkomme und nach einem weiteren Jahr auf Teilzeitbasis.

Ich hatte auch noch viel Urlaub übrig, so dass ich mir einen Teil auf 6 Monate auszahlen lassen hab, und jetzt nehm ich vor dem Mutterschutz die restlichen 2 Wochen. Ich denke du kannst das alles mit deinem Arbeitgeber besprechen und dann schaut ihr einfach ob ihr ne Lösung findet.

Lg Melli + Bauchmaus (31+0)

2

Huhu,

erst ab einer bestimmten Betriebsgröße muss der Arbeitgeber dir Teilzeit ermöglichen, ab welcher Größe genau weiß ich nicht mehr.

In Schicht betrieben ist es auch einfacher jemand Teilzeit zu beschäftigen.

In erster Linie musst du so arbeiten wie dein Arbeitsvertrag ist.

Dh. Hast du einen vollzeit Vertrag musst du schriftlich eine Teilzeitstelle mit Angabe der wochenarbeitsstd. Angeben.

Ich habe den Zusatz noch Motor rein genommen das ich jederzeit wieder auf die Vollzeitstelle erhöhen kann, empfehle ich dir auch.

Dh. Du musst auch in Schicht arbeiten.

Aber, setz dich mit deinem Arbeitgeber zusammen erzähl ihm was du vor hast und frage was möglich ist.

Ich arbeite im Rettungsdienst also Schicht ...

Mein Arbeitgeber ist klasse. Er hat das Recht mich zu planen wie und wann er will, so daß ich am Monatsende auf meine Stunden komme, er muss nicht Rücksicht darauf nehmen das ich schauen muss wie ich die Kinder unter bekomme, das wäre mein problem... soviel zur Gesetzlichen Lage. ..
Mein AG ist aber wie erwähnt klasse. Ich habe halt dadurch auch kein festen Schichtplatz, aber ne feste Wache. Ich geh regelmäßig hin und sage wann ich wie arbeiten kann... Es gibt kaum Dienste die mit der betreuungszeit in der schule passen. Wenn ich sage ich kann da nicht, ich habe keinen für die Kinder muss ich nicht da arbeiten. Wichtig ist das ich am Jahresende auf meine Stunden komme... Habe sogar aus dem Vorjahr 300 überstd mitgenommen ... personal Mangel. .. Also ich komme im Gegenzug halt auch meinen Möglichkeiten nach entgegen ... Habe auch schon die Kinder am WE zum übernachten bei Freunden untergebracht und hab Nachtdienst gemacht ... schlafen tuen sie ja auch so bei freunden.

Also es kommt halt darauf an ob die Schicht oder allgemein auch flexibler geplant werden kann oder es nur nach Nem festen schichtrhythmus geht.

Das einfachste sprich mit dem AG ...

Meistens freuen Sie sich ja wenn man vor hat früher wieder zu kommen.

Im übrigen kannst du auch in Elternzeit in teilzeit arbeiten ... Stichwort Kündigungsschutz ..

Ich bin halt schon zu Hause darf meinen Job nicht mehr machen ....Mir fällt die decke auf den Kopf :(

Aber wie das nun mit meinen überstd oder RestUrlaub ist ka ... Aber interessant was geschrieben wird ... Muss ich mich mal gesetzlich schlau machen ... Den bei den anderen Kindern war es so das es einfach verfallen ist weil konnte die ja net nehmen weil ich war ja zu hause ...

Wenn die mir natürlich ausbezahlt werden müssten wäre nicht schlecht. .. Großer Umzug steht bald an ... Neue Schule für die großen etc pp

3

Diese Autokorrektur :(

Also die Teilzeitstelle musst du schriftlich beantragen bei deinem AG und dabei die wochenstd angeben die du möchtest.
Ich habe es jedesmal mit meinem AG vorher besprochen auch das ich den Zusatz mit drin haben will, dass ich jederzeit wieder erhöhen kann auf die Vollzeitstelle, man weiß ja nie was in ein paar Jahren ist.

Danach hab ich es schriftlich gemacht, was der AG auch brauchte um den Zusatz zum Arbeitsvertrag zu machen.

Ob das natürlich bei euch im Betrieb geht mit jederzeit erhöhen weiß ich natürlich nicht.

Da im Rettungsdienst neben Hauptamtlichen auch viele Aushilfen beschäftigt sind ( Leute die die Ausbildung gemacht haben und dann studieren)ist das bei uns überhaupt kein Problem. .. Denn erst werden die Hauptamtlichen geplant und dann die Aushilfen

4

1. Elternzeit wird nicht beantragt sondern angemeldet.

2. geht erst nach der Geburt, innerhalb der ersten Woche. Nicht jetzt schon.

3. mein Rat ist es besser 2 Jahre anzumelden und im 2. Jahr Teilzeit in Elternzeit zu beantragen, da hier der AG kaum ablehnen kann, wenn er mehr als 15 Angestellte hat.

4. Schichtarbeit musst du machen, außer er genehmigt dir deine im Antrag angegeben Stunden und Verteilung.

5

Du möchtest ja quasi deinen Vollzeitvertrag in Teilzeit umgewandelt haben.

Das muß dein AG nicht machen (egal wie groß der Betrieb).

Nimm lieber erstmal 2 Jahre eins bleibst heim, das 2. gehst du in Elternteilzeit, das muß dein AG so hinnehmen. In dieser Zeit ruht dein Vollzeitvertrag ja nur. Und zur Not kannst dann das 3. noch anhängen.

Aber ich empfehle trotzdem das Gespräch ;)

6

"Kann mir denn mein Arbeitgeber die Teilzeit Arbeit nicht genehmigen und nur als Vollzeit beschäftigen? Muss ich dann auch in die Schicht für die paar Stunden am Tag??"
Ja natürlich kann das sein.

Du hast sehr unglücklich deine Elternzeit angemeldet (beantragen kannst du die eh nicht!), du hättest besser zwei Jahre genommen und dann Teilzeit In Elternzeit. Da hast du viele Vorteile, warum hast du dies nicht gemacht?

Dann darf der AG nämlich nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen und muss sich mit dir über die Zeitverteilung einigen (die du vorschlagen darfst).

7

Ich sehe gerade, du hast ja noch gar nicht angemeldet, dann mach das erst fristgerecht (nach der Geburt!) und informiere dich vorher noch mal richtig und melde dann am besten 2 Jahre an!

8

Also ich hab mich genau über diesen fall informieren lassen bei pro familia weil ich auch sowas machen werden. Die erste frage die sich stellt ist wie viel elterngeld würdest du bekommen? Und natürlich wie würde dein lohn in teilzeit ausfallen? Ist es höher als dein elterngeld einkommen dann erklär ich dir gleich was mir die beratung gesagt hat. Ist es weniger dann splitte lieber dein 1 jahr elterngeld auf 2 jahre und guck dan ob sich lohnen würde neben her arbeiten zu gehen oder lieber zu hause ganz 2 jahre bleiben. Und nimmst dann 2 jahre elternzeit.

So jetzt so guck mein elterngeld fällt niedrig aus weil ich bei der firma keine 12 monate beschäftigt bin, also lohnt es nicht etwas zu splitten. Ich nehme 1 jahr elterngeld bei der elterngeldstelle aber 2 jahre elternzeit beim arbeitgeber. Und im 2 jahr gehe ich teilzeit arbeiten 20-25 std die woche, da mein teilzeit gehlt höher ausfalle tut als mein elterngeld.

Jetzt so zu dir melde immer 2 jahre elternzeit und das 3 jahr lässt du dir mit vorbehalt (kannst es dranhängen oder bis zur ka wann nehmen), denn in elternzeit hast du immer einen kündigungscshutz und der arbeitgeber hat nicht viel spielraum außer er geht insolvent, was wir nicht hoffen ;). Nie nur 1 jahr elternzeit nehmen, weil du nie weißt wie dein kind ist oder was passiert.

Jetzt zur teilzeitbeschäftigung in elternzeit, wenn dein arbeitgeber mehr als 15 mitarbeiter hat, darf er es dir nicht ablehnen und du musst länger als 6 monate in der firma sein. Also du machst es so, meldest deine elternzeit immer schriftlich, schreibst rein das du 2 jahre elternzeit nehmen willst, aber ab dem und dem datum in teilzeit gehen willst so und so viel stunden in der woche. Und wartest auf seine bestätigung oder eben was er sagt, weil kann auch sein das er sich sturr stellt, aber bringt nicht viel außer er sagt wir haben kein geld und ich kann mir dich nicht leisten, dass darf er machen aber er muss es dann belegen/beweisen. Nach diesen 2 jahren kannst du dann deinen arbeitgeber mitteilen du hängst noch ein 3 jahr an oder kommst in vollzeit zurück oder fragst ob er dich im teilzeit beschäftigen kann weiterhin, weil es für dich leichter ist. Und noch was wenn du nach der elternzeit wenn die endet auf teilzeit gehen willst, pass auch auf das du eine 5 tage woche hast, denn arbeitest du eine 3 tage woche hast du weniger anspruch im urlaub so bei 5 tag die woche, hast du den selben anspruch wie jemand der in vollzeit arbeiten geht( ich hoffe ich hab es nicht jetzt falsch verstanden) ;)

Zum urlaub ka also ich weiß wenn der arbeitgeber zustimmt darfst du ihm am ende der elternzeit dranhängen, musst du aber natürlich beantragen. Und in elternzeit verfällt nicht der urlaub sondern wird nur gekürzt für paar tage so wie ich es verstanden hab aber ka. Lg

9

Sehr sehr ausführlich!! Vielen herzlichen Dank!! So werde ich es nun tun!! Ich habe es nie verstanden, werde zum ersten Mal Mama und keinen im Umfeld in der selben Lage oder ähnliches ! :) freut mich!! Danke!!

10

Ich hoffe nur ich hab alles richtig gesagt oder verstanden.. zumindestens werde ich es so machen aber ka ansonsten ruf bei profamilia an und mach einen termin ich hab einen nach 1 woche gekriegt. Sie gehe wirklich alles mit dir durch soger die anträge und den brief für elternzeit wie auch berechnung des elterngeldes, wie auch beraten sie dich über betreuung deiss kindes also alles gratis ;) ;)

weiteren Kommentar laden