Hallo ihr Lieben,
ich wollte mal was zum Elterngeld schreiben, weil ich hier immer lese, dass alle versuchen, möglichst viel rauszuholen bzw., was ich sehr löblich finde, ihre Partner auch Elternzeitmonate in Anspruch nehmen und Elterngeld beziehen wollen!
ABER - und bei JEDER steuerfreien "Gabe" vom Land gibt es ein ABER - das erhaltene Elterngeld wird komplett steuerfrei ausgezahlt, jedoch dann nachträglich mit einem höheren Steuersatz als der normale Lohn versteuert (kalte Progression), wodurch es zu hohen Rückzahlungen kommen kann.
Leider legen auch wenige Geld zurück, weil das Elterngeld halt wie das normale Gehalt gehandhabt wird.
Also rechnet euch bitte parallel aus, wieviel Elterngeld / Elterngeld Plus ihr bekommen könnt - und in welcher ca Höhe ihr mit einer Rückzahlung bei der Steuererklärung zu rechnen habt!
=> Der Link zum Elterngeldrechner lautet:
https://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner
=> Der Link zum Progressionsrechner lautet:
http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerberechnung/Progressionsvorbehalt/
Grundtarif => wenn man nicht verheiratet ist / getrennt lebt etc
Splittingtarif => bei zusammenveranlagten Ehepartnern
VG
Nina
WICHTIG: Elterngeld / nachträgliche Progression (Rückzahlung)
"ABER - und bei JEDER steuerfreien "Gabe" vom Land gibt es ein ABER - das erhaltene Elterngeld wird komplett steuerfrei ausgezahlt, jedoch dann nachträglich mit einem höheren Steuersatz als der normale Lohn versteuert (kalte Progression), wodurch es zu hohen Rückzahlungen kommen kann."
Glücklicher Weise hast du die Progression überhaupt nicht verstanden. Das Elterngeld ist und bleibt genauso wie Mutterschaftsgeld, AG-Zuschuss usw. komplett steuerfrei. Nur das restliche Einkommen wird mit einem höheren Steuersatz dann versteuert, damit ist aber das an Steuern abzugebende immer geringer als das, was du an Zahlungen bekommst! Achso und manchmal hilft dann auch die getrennte Veranlagung bei verheirateten ;)
Versteh das Grad überhaupt nicht !!
Musst du auch nicht, weil es so nicht stimmt ;)
Nur, dass man evtl. etwas vom Elterngeld indirekt zurückzahlen muss über die Einkommenssteuererklärung, sollte man schon mal gehört haben.
Hallo,
das stimmt nur teilweise.
Das Elterngeld ist steuerfrei, richtig. Das Elterngeld bleibt auch steuerfrei, auch rückwirkend.
Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt es wird erstmal in die Rechnungen einbezogen, bis der Steuersatz ermittelt wird. Dieser ist dadurch ggf. höher. Dann wird das Elterngeld wieder abgezogen, da es ja steuerfrei ist und der höhere Steuersatz wird auf das zu versteuernde Einkommen (z. v. E.) angerechnet.
Nachzahlungen sind entsprechend natürlich durchaus möglich.
Bei dem Rechner ist es etwas unglücklich, dass man ja das z. v. E. schon wissen muss. Und um dort anzukommen, bedarf es bereits sehr umfangreiche (gruselige) Berechnungen.
LG erdbeerchen
Könntet ihr das nochmal für doofe erklären Wir wollen das Elterngeld auf zwei Jahre splitten und mein Mann soll die lstk 3 mit dem Kinderfeibetrag bekommen. Nehmen außerdem die Partnermonate und die Papazeit in Anspruch (so der Plan). Machen immer eine einzelveranlagung weil er keine kirchensteuer zahlt und derzeit haben wir beide die vier mit faktor und da kommt am ende vom jahr noch eine kleine Gutschrift.
Wäre dann ein jahr für uns günstiger? Hab jetzt angst das unser plan uns am schluss noch mehr kostet.
Vielen Dank schonmal
Och würde eich empfehlen die vier zu behalten. Meistens wenn einer die drei nimmt gibt's ne Nachzahlung
Ist doch logisch...?
Aber der erhöhte Steuersatz bezieht sich auf das restliche Einkommen, soweit ich weiß...
DAs weißt du richtig!
"Leider legen auch wenige Geld zurück, weil das Elterngeld halt wie das normale Gehalt gehandhabt wird. "
Nein, das Elterngeld wird nicht wie das normale Gehalt besteuert. Das Elterngeld bleibt steuerfrei. Nur die restlichen Einkünfte werden mit einem höheren Steuersatz besteuert als wenn es kein Elterngeld geben würde. (Stichwort Progressionsvorbehalt).
Vielleicht wäre eine Aufteilung des Elterngeldes auf 2 Jahre oder die Ehegatten müssen sich steuerlich einzel veranlagen lassen (sollte man bei der Steuererklärung prüfen (lassen)).
Aber selten ist die Rückzahlung der Steuern höher als das Elterngeld zu beziehen. Nur man sollte einkalkulieren, dass die Erstattung der Steuern geringer als im Vorjahr ausfällt bzw. die Nachzahlung der Steuern höher ist als im Vorjahr.