Elterngeld Bayern, Steuerbescheid

Hallo,

Meine Frage ist, ob wir zwingend einen Steuerbescheid mit abgeben müssen zu dem Antrag auf Elterngeld und wofür der gut ist?

Mein Ehemann und ich sind beide Arbeitnehmer. Außerdem reichen wir ja beide die passenden 12 monatslohnnachweise für die Berechnung von Elterngeld mit ein.

Vielleicht kann mir jemand darauf eine Antwort geben.

Vielen Dank

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kenne ich so nicht.

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Seit 2013 und der Einführung der Höchstgrenze an Einkommen beim Elterngeld ist dies Pflicht.

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Hi,

es steht meist mit in den Unterlagen das dieser mit einzureichen ist. Die Gehaltszettel reichen aus. Man kann anstatt die Gehaltszettel den EST-Bescheid abgeben, also wenn ihr den da habt reicht dieser vollkommen aus, da Lohnsummen mit drin stehen sowie weitere benötigte Angaben. Bei uns bittet man auch beim Kitaantrag den Est - Bescheid mit abzugeben ( was wir in dem Falle aber machen). Es lohnt sich evt. nur bei den Kitakosten da diese durch die Aufwendungen gesenkt werden ( zumindest war es bei uns so ).

Ich reiche nur die Gehaltszettel ein, eh ich die Erklärung fertig habe und der Bescheid da ist, geht der Kleine schon in die Kita #rofl

Gruß

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Es geht ja aber nicht im Kita, sondern Elterngeld und da stehet es im Gesetz so drin, dass dies abzugeben ist seit 2013.

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mmh aber wenn man nicht verpflichtet ist, können sie dich nicht zwingen den Bescheid abzugeben ( den Bescheid den es nicht gibt, da du nicht verpflichtet bist abzugeben ) . Hier in Berlin gibt es so eine Regelung nicht. Ich würde für Elterngeld die Gehaltsnachweise einreichen.

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Ja, der muss zwingend mit abgegeben werden und zwar in allen Bundesländern, damit nachgewiesen wird, dass du überhaupt Anspruch auf Elterngeld hast und nicht zuviel verdienst (bzw. ihr). Und da ja dazu alle Einnahmen, nicht nur die nicht-selbstständigen zählen, muss das dadurch eben nachgewiesen werden.

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ach echt in allen Bundesländern?? ist mir echt neu, meine letzte Schwangerschaft ist 7 Jahre her. mmh denn hab ich was verpasst. Aber ich mach mich nochmal schlau.

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Ja, ist ja ein Bundesgesetz, 2007 und 2009 brauchten wir das in Berlin und Brandenburg auch nicht, 2014 schon.

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Wenn ihr einen Steuerbescheid habt dann mit abgeben wenn nicht gilt folgendes:
http://www.urbia.de/forum/28-finanzen-beruf/4766873-elterngeld-bayern-steuerbescheid#p-32007145

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Danke für alle antworten.

vorerst geben wir diesen nicht mit ab, auch aus den Gründen, das wir den von letztem Jahr noch gar nicht haben. Habe jetzt auch nochmal das Internet durchforstet. Meist steht das der Steuerbescheid nur für Selbstständige wichtig ist.

Ich denke mal das die Elterngeldstelle sich schon beschwert wenn ihnen was nicht passt.
Liebe Grüße

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"Ich denke mal das die Elterngeldstelle sich schon beschwert wenn ihnen was nicht passt."
Nur dann darfst du dich nicht beschweren, wenn du evtl. monatelang keine Elterngeld erhältst, sondern erst später.