Elterngeld - wie lange ist Auslandsaufenthalt möglich?

Hallo zusammen,

ich recherchiere nun schon eine ganze Weile im Internet, finde aber leider keine eindeutige Antwort.

Wir möchten während der Elternzeit für ein Jahr in das Heimatland meines Mannes gehen. Unsere Wohnung in Deutschland möchten wir behalten und untervermieten.

Soviel ich weiß, hat man Anspruch auf Elterngeld nur, wenn man seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Es stellt sich mir nun die Frage, wie lange man maximal im Ausland sein darf, um seinen Wohnsitz, und somit den Anspruch auf Elterngeld, zu behalten.

Als "Antwort" habe ich von 3 bis zu 6 Monaten oder einem Jahr alles gelesen.

Wenn mir jemand weiterhelfen könnte, wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße,

Sandra

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Die Antwort ist leider nicht eindeutig. Es hängt auch davon ab was man im Ausland macht. Arbeitet einer dort hat auch der andere seinen Anspruch verwirkt. Macht man eine Weltreise bleibt er bestehen.

LG

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"Arbeitet einer dort hat auch der andere seinen Anspruch verwirkt."
Auch das ist so allgemein falsch, denn bei einer Entsendung eines deutschen AG z.B. kann man problemlos im Ausland Elterngeld beziehen.

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Ach ja das gibts ja auch noch.

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Das ist ehrlich gesagt von sehr vielen Punkten abhängig.
Eine 100% richtige Antwort kann dir hier niemand geben, denn niemand kennt die komplette Situation.
Grundsätzlich darf man auch im Ausland Elterngeld beziehen. Das ist nicht an eine bestimmte Zeit geknüpft. Allerdings gibt es dafür schon einige Bedingungen.

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Hallo Sandra,

suche mal auf Instragram Nappy Nomad. Die beiden Reisen mit ihrer Tochter seit Monaten um die Welt und ich bin ziemlich sicher, dass sie das zum teil vom Elterngeld fianzieren. Die beiden sind unheimlich nett und auch aus Deutschland. Die kennen sich garantiert aus. Frag sie einfach mal. ;-)

https://www.instagram.com/nappy_nomad_/