Stiefvater rückt Erbe meiner Mutter nicht raus. Was tun ?

Hallo ,

Ich brauche euren Rat.
Meine Mutter ist vor 5 Jahren bei einem Unfall gestorben.
Sie war nicht mehr mit meinem richtigen Vater zusammen und hatte schon als ich klein war , meinen Stiefvater kennengelernt und geheiratet.
Lange Rede kurzer Sinn: es ist nicht viel , aber es handelt sich um 3000 Euro.
Seit 5 Jshren spreche ich ihn hin und wieder darauf an, da dies auch durch den Notar anhand des Erbscheines belegt wurde. Mein Stiefvater und ich hatten nie eine gute Beziehung. Leider.
Auch nach dem Tod meiner Mutter versuchte ich immer wieder guten Kontakt zu halten , aber vergebens. Er läd mich nie ein, kommt meine Tochter und mich nie besuchen und beleidigt mich regelmäßig sobald wir mal telefonieren oder uns mal sehen.

Es ist nicht viel Geld , aber ich denke , bei so einer schlechten Beziehung- warum soll ich darauf verzichten ? Zumal er es auch bisher nicht ausbezahlt hat , mit den Worten : er habe nix, er hätte es angelegt , mir stünde nix zu und er braucht schließlich ein neues Auto und vieles mehr. Ich habe es jedoch notwendig. Ich bin nicht adoptiert und sollte ihm was passieren , verfällt mein Anteil.

Als er letzte Woche wieder sagte das mir nichts zusteht und ich würde lügen, schickte ich ihm die Kopien des Notars mir Auflistung zu.trotzdem sagt er nein!

Er hat 30.000 Euro auf dem Konto und lebt gut.!

Er sagt , wenn ich Geld brauche , solle ich doch einen besseren Job als jetzt suchen oder mein Auto verkaufen.
Was würdet ihr tun? Empfindet ihr es als zu wenig um ein "Fass " aufzumachen deswegen und darauf verzichten ?

Oder auch um 3000 Euro kämpfen und zur not zum Anwalt gehen ?

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Anwalt für Erbrecht und denke damit und evtl Gerichtsvollzieher kommst voran.
Ach ja lass dir mal von deiner Bank ausrechnen welche Zinsen dir seit 5 Jahren entgangen sind.

Das ganze am besten Vorgestern.

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Der macht es mit dir, weil er damit rechnet, dass du dir einen Anwalt gar nicht leisten kannst oder willst.

Ich wundere mich, dass du nicht schon eher tätig geworden bist. Er hätte es jetzt genauso gut schon verbraten habe können. Dann wärst du selbst mit Anwalt leer ausgegange.

Bist du rechtschutzversichert? Dann kannst du es drauf ankommen lassen.

Alles andere ist ein Risiko. Der Anwalt berechnet nach dem Streitwert und du weißt ja keinesfalls sicher, dass da noch irgendwas zu holen ist. Vielleicht sprichst du mal mit einem Anwalt und lässt ihn wenigstens ein Schriftstück aufsetzen. Manchmal wirkt das ja schon und die Beklagten setzen sich in Bewegung.

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Du meinst eine Rechtsschutzversicherung würde einen Rechtstreit bezahlen?

In Erbrechtsstreitigkeiten?!

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Es gibt Vereinzelte, die das zahlen und sogar inzwischen welche, die bei Trennung/Scheidung greifen und den damit verbundenen Streitigkeit. Muss aber i. d. R. separat auf Wunsch abgeschlossen werden.

Bei der TE konnte ich jetzt nicht erkennen, ob sie nur Skrupel hat gegen ihren Stiefvater vorzugehen oder ob es ihr an Kapital dafür mangelt.

Aber eine Erstberatung bekommt die TE bestimmt auf Kosten der Rechtschutzversicherung. Der Versicherungsfall ist ja eingetreten und sie könnte sich wenigsten Rat holen, ob ein weiteres Vorgehen sinnvoll ist.

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Anwältin und gut.

Alternativ: abhaken.

Jammern bringt nix.

Gruß

Manavgat

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Anwalt nehmen. Der fordert ihn dann auf, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, in dem er ALLES angeben muss. Es kann ja evtl. auch mehr sein als die von Dir genannten 3.000 EUR. Zur Herausgabe dieses Nachlassverzeichnisses ist er verpflichtet. Notfalls kannst ihn auf Herausgabe verklagen.

Wie oben schon geschrieben. Anwalt geben und weitermachen oder abhaken. Allein kommst gegen den nicht an.

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Du bist gesetzlicher oder testamentarischer Erbe und die Höhe steht zweifelsfrei fest?

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Es muss doch beim Gericht festgestellt worden sein, wie hoch das Erbe ist. Das hast du?

Wurde von dem Geld vielleicht die Beerdigung bezahlt?

Denn das musst du ja abziehen und sowas ist teuer.

Wenn also wirklich noch was da sein sollte, so würde ich einen gerichtlichen Mahnbescheid erstellen. Das kostet nicht viel und du kannst anhand der Unterlagen ja belegen, das du im Recht bist. Wenn er dagegen keinen Einspruch einlegt, hast du direkt deinen Vollstreckungsbescheid für den Gerichtsvollzieher. Legt er Widerspruch ein, so geht es automatisch vor Gericht und ihr klärt die Sache dort.

Man braucht nicht für alles einen Anwalt, wenn man eh schon kein Geld hat.

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Da wäre ich schon längst beim Anwalt gewesen!