Finanzamt Schikane?

Hallo,

mir kommt es so vor, als würde das FA uns schikanieren.

Die verlangen

-Bescheinigung des Arbeitgebers über die Anzahl der Arbeitstage - sowas gibts doch gar nicht? Und diese elektronische Steuerbescheinigung wird doch automatisch übersandt oder nicht?

- Nachweise der Ausbildungskosten durch eine Studienbescheinigung. HÄ? Steht doch gar nicht drauf. Die Uni hat abgebucht, aber noch nie eine Rechnung ausgestellt und auf der Studienbescheinigung steht sowas doch gar nicht drauf.

-Nachweise über Fortbildungskosten. - Habe da nur Benzinkosten angegeben und den mir zustehenden BEtrag zur Verpflegung, aber seit wann muss ich bitte die Tankbelege abgeben?

Dann haben wir seit Jahren ein Haus, das teils vermietet wird und was dem FA bekannt ist. Jetzt will die offenbar neue Sachbearbeiterin wieder mal

-Aufstellung der Mieteinnahmen
-Vertrag über den Erwerb des GRundstücks (WOZU verdammt, wenn die das schon alles haben?????)

Nachweise über Notarkosten von vor über 6 Jahren. Finden wir nicht mehr...

Ist das normal, dass die nichts aufbewahren und wir ständig alles nachreichen müssen? Ich finde das grenzt an übelste Schikane

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Hallo,
- Bescheinigung über die Anzahl der Arbeitstage bekommst Du vom Arbeitgeber. Auf der elektronischen Steuerbescheinigung steht das nicht drauf.

- Die Studienbescheinigung ist keine Rechnung, gehört aber zu den Steuerunterlagen. Sonst könnte man einfach behaupten, man studiere.

- normalerweise reicht man keine Benzinkosten ein, sondern Fahrtkosten als Kilometerpauschale. Willst Du die tatsächlichen Kisten erstattet haben musst Du selbstverständlich alle Rechnungen beifügen. Warum rechnest Dunicht über die Kilometerpauschale ab?

- das Finanzamt bewahrt gar nichts auf, sondern sendet doch zurück, zumindest bei uns. Rechnungen, die über mehrere Jahre erforderlich sind bewahre ich mindestens in Kopie zuhause zusätzlich auf (oder als Scan im Computer um Pspier zu sparen).

- Schikane ist das nicht. Wir sind beim Finanzamt Geldern und werden auch sehr genau geprüft. Ist wohl ein Ausbildungsfinanzamt....

Liebe Grüße Andrea

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Hi,

danke für deine Antwort.
Das heißt, ich darf meinen Arbeitgeber damit behelligen mir einen Wisch mit den Arbeitstagen extra auszustellen?

Die will ausdrücklich ja die Nachweise über Ausbildungskosten und fordert dazu die Studienbescheinigung. Das passt doch nicht zusammen?

Ok. selbst wenn sie alles zurückschicken. Haben die das doch in ihren PCs vermerkt, wozu also ständig denselben Quatsch einreichen?

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Sie wollen halt sehen, dass die Gebühren wirklich überwiesen wurden. Kann ja jeder eine Studienbescheinigung einreichen, aber letztendlich ist man vielleicht schon exmatrikuliert.

Und wer nach 6 Jahren nicht mal mehr die Rechnungen vom Notar bei sich zu Hause hat, der sollte sich über ein Finanzamt nicht aufregen. Sorry, das konnte ich mir jetzt nicht verkneifen.

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Ich kann leider nur was zu den Arbeitstagen sagen. Manchmal kommt das Finanzamt auf die Idee, die Angaben aus der Steuererklärung zu überprüfen. Viele geben gerne mal 220 Tage an. Als bei meinem Arbeitgeber mal ein Steuerprüfer im Haus war, wollte der die Zeiterfassungen von allen Angestellten mit mehr als 30 km Arbeitsweg sehen. Und das für mehrere Jahre rückwirkend. Da sind dann einigen Aufforderungen zur Rückzahlung ins Haus geflattert. Eine Kollegin von mir hatte auf Anraten einer Freundin, die Steuerberaterin ist, auch immer 220 Arbeitstage angegeben. In einem Jahr hatte sie aber wegen vieler Krankheitstage und abgebummelter Überstunden nur 190 Tage gearbeitet. Ich glaube, sie musste 400 Euro zurückzahlen.

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Das erzähl ich mal ein paar Freunden. Die schätzen ihre Arbeitstage auch immer so wie du es beschreibst.

Ich selber rechne immer genau aus, wie viele Arbeitstage das Jahr hatte und ziehe Urlaub, krank und Feiertage ab.

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Um welche Steuererklärung geht es denn?
Ich finde erstmal nix Seltsames an diesen Belegforderungen. Wenn man Dinge steuermindernd geltend macht, muss man sie belegen können.
Wenn Du Fahrtkosten für 220 Tage geltend machst, musst Du halt belegen, das Du 220 Tage arbeitest. Wenn Du Ausbildungskosten geltend machst, musst Du belegen, das Du tatsächlich studierst, etc. Sonst könnte ja jeder jeden Mist angeben.

Einzig die Notarkosten wundern mich. Wenn die vor 6 Jahren fällig wurden, was haben die dann in einer aktuellen Steuererklärung zu suchen?

Es ist übrigens ganz normal, das die eigenen Steuererklärungen von Zeit zu Zeit genauer durchleuchtet werden. Insbesondere wenn irgendwelche Dinge widersprüchlich erscheinen.
Und nein, das Finanzamt bewahrt nicht Eure gesammelten Unterlagen jahrelang auf. Das ist Euer Job.

Grüsse
BiDi

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Hallo,

Glückwunsch ! Sie wurden ausgewählt. Ihr Steuerfall wurde einer genaueren Untersuchung unterzogen.

Schikane ? Nicht mehr oder weniger als der 60. (oder ist es der 100. ?) Autofahrer, der bei der Einreise in die Schweiz einer genaueren Untersuchung unterworfen wird.

Die paar Belege, die angefordert wurden, finde ich relativ harmlos, Schikane geht anders. Bei den Arbeitstagen wissen wir ja nicht, wieviel Du angegeben hast. Warst Du ganzjährig beschäftigt und hast 230 AT angegeben, wird normalerweise nicht genauer nachgehakt. Hattest Du Krankengeld oder andere Unterbrechungen, oder hast Du mehr als 230 Tage angegeben, ist es normal, das eine Bescheinigung verlangt wird.

Eine Studienbescheinigung ist das mindeste, was verlangt wird, um die Berechtigung zu Kindergeld und Kinderfreibetrag nachzuweisen.

Und zu den Anschaffungskosten des Grundstücks: Das FA verlangt ja nicht nur die Notarkosten, sondern sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Anschaffungskosten des Grundstücks. Anscheinend wird die AfA-Bemessungsgrundlage nochmals berechnet. Ein Grund könnte sein, dass die Finanzämter neuerdings Excel-Tools haben, um die Aufteilung zwischen Grund und Boden und Gebäuden vorzunehmen. Nur das Gebäude ist abschreibungsfähig.

Alles in allem kein Grund zur Aufregung.

LG

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"-Bescheinigung des Arbeitgebers über die Anzahl der Arbeitstage - sowas gibts doch gar nicht? Und diese elektronische Steuerbescheinigung wird doch automatisch übersandt oder nicht?"
DAs hat doch damit gar nichts zu tun, du musst eben einfach vom AG Krankheits- und Urlaubstage bestätigen lassen. Klingt für mich, als ob deine Zeiten sehr hoch gegriffen sind. Bei uns war das allerdings mit einem Dreizeiler erledigt, weil das Finanzamt zu dämlich war, zu bedenken, dass man auch in Elternzeit arbeiten kann #augen

"- Nachweise der Ausbildungskosten durch eine Studienbescheinigung. HÄ? Steht doch gar nicht drauf. Die Uni hat abgebucht, aber noch nie eine Rechnung ausgestellt und auf der Studienbescheinigung steht sowas doch gar nicht drauf."
Eine Studienbescheinigung wird eigentlich immer verlangt und damit geht es nur darum zu sehen, dass wirklich eine Immatrikulation vorliegt!

"-Nachweise über Fortbildungskosten. - Habe da nur Benzinkosten angegeben und den mir zustehenden BEtrag zur Verpflegung, aber seit wann muss ich bitte die Tankbelege abgeben?"
Musst du gar nicht, es reicht, wenn du Teilnahmebestätigungen abgibst!

"-Vertrag über den Erwerb des GRundstücks (WOZU verdammt, wenn die das schon alles haben?????)"
Schreibe ihr das so:" diese Unterlagen liegen ihnen bereits seit xxx vor, ich gehe also davon aus, dass die Nachfrage ein Versehen war"

Und nein, das muss alles da sein, wenn sie es dir nicht zurückgeschickt haben (dann bist du zur Aufbewahrung eine bestimmte Zeit verpflichtet). Also nein, da scheint einfach jemand nur neu zu sein und wenig Ahnung von dem, was er tut, aber nach Schikane sieht das eher nicht aus.

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Nun,

ich sehe da die Schikane nicht. Im Interesse aller Steuerzahler hat das FA die Steuererklärung auf Korrektheit zu prüfen - insbesondere eben dann wenn man besondere Posten als Steuermindernd berücksichtigt haben will.

"-Bescheinigung des Arbeitgebers über die Anzahl der Arbeitstage - sowas gibts doch gar nicht? Und diese elektronische Steuerbescheinigung wird doch automatisch übersandt oder nicht?"

Natürlich gibt es das. Wenn ich da was in Verbindung mit Studienkosten lese, dann ist das vermutlich ein Duales Studium oder etwas ähnliches. Woher soll das FA denn ohne Bescheinigung wissen für wieviele Tage Werbungskosten berücksichtigt werden können?

". - Habe da nur Benzinkosten angegeben und den mir zustehenden BEtrag zur Verpflegung, aber seit wann muss ich bitte die Tankbelege abgeben?"
Soll das FA erraten wann du wo für welchen Betrag getankt hast?
Man glaubt gar nicht wieviele Leute aus Fahrgemeinschaften versuchen Kosten geltend zu machen als wären sie alleine gefahren...

"- Nachweise der Ausbildungskosten"
Ja - soll das FA einfach glauben was jeder so angibt? Dann würde gar niemand mehr Steuern zahlen, da einfach immer unheimlich hohe Weiterbildungskosten anfallen ...

"Dann haben wir seit Jahren ein Haus, das teils vermietet" also Mieteinnahmen.
Woher soll das FA die aktuelle Miethöhe kennen? Es soll ja auch sowas wie Mieterhöhungen geben. Entsprechend sind die Einnahmen aus der Vermietung natürlich detailiert anzugeben - oder das FA schätzt halt großzügig.
Meinst du der Hr. Bayer kann sagen "Wir machen doch schon seit Jahrzehnten Medikamente und Chemie - was sollen wir denn da immer unsere Einnahmen belegen" ?

"Nachweise über Notarkosten von vor über 6 Jahren. Finden wir nicht mehr..."
Euer Problem. Steuerrelevante Unterlagen sind 10 Jahre aufzubewahren. Da gibt es nix zu diskutieren.

"Ist das normal, dass die nichts aufbewahren und wir ständig alles nachreichen müssen?"
Ja, das FA ist nicht für Archivpflege der Steuerpflichtigen zuständig.

Wenn dir das zu viel Aufwand ist kannst du auch ganz einfach auf alle absetzbaren Posten verzichten, dann braucht es auch keine Unterlagen.