ALG2 Antrag auf Erstausstattung für Möbel und Umzug.

Hallo,

ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Ich bekomme zum 1.7.06 endlich eine Wohnung für meinen Sohn und mich und meine Sachbearbeuterin meinte, dass ich schirftlich den Antrag zur Erstausstattung für Möbel und Umzugskosten stellen soll.

Soll ich einfach reinschreiben, dass ich schriftlich einen Antrag stellen möchte, oder muss ich detailiert schreiben was ich benötige und wieviel es kostet?
Ich brauche eine Menge, da ich zur Zeit die Möbel von meiner Schwester nutze und diese beim Umzug nicht mitnehmen darf.
Es wird mit Sicherheit auch ne Menge kosten, wenn ich jetzt einfach so mal in einen Möbelkatalog gucken muss.
Auch weiß ich nicht, was ich für einen Bodenbelag reinlegen will.
Natürlich habe ich auch keine Küche oder Badezimmermöbel.

Werden die mir einen Pauschalbetrag zahlen, damit ich in ruhe nach gebrauchten Möbeln gucken kann?

Ach ja nochwas, wenn es wichtig ist, ich wohne in NRW.

Gruß

Yannie

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"muss ich detailiert schreiben was ich benötige und wieviel es kostet"

Ersteres ja, zweites nein, denn jede ARGE hat normalerweise in ihrer Richtlinie Pauschbeträge für die Möbelstücke.

"Auch weiß ich nicht, was ich für einen Bodenbelag reinlegen will."

Das interessiert in der ARGE keinen, der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass die Wohnung bewohnbar ist und dazu zählt der Bodenbelag. Dafür gibt es also nichts.

"wenn ich jetzt einfach so mal in einen Möbelkatalog gucken muss."

Sorry, aber so läuft das nicht, von wegen mal in den Katalog gucken und aussuchen. Schreib auf, welche Möbel und Haushaltsgeräte Du brauchst (Kleinkram wie Deckenlampen, Gardinen, Stühle, Bügeleisen, Bügelbrett, Wäscheständer etc. nicht vergessen, der wird bei uns z.B gesondert gewährt und was nicht beantragt wurde, wird nicht gewährt) und gut is'. Bei der Küche wollen wir z.B. wissen, wieviel Ober- und Unterschränke und Spülschrank oder auch einen Hochschrank extra etc. pp. Kann sein, dass man Dich auffordert, bescheinigen zu lassen, dass die Küche leer ist und dass es keine Gemeinschaftswaschmaschine im Haus gibt, da könntest Du Dich auch im Vorfeld schon drum kümmern.

Gruß
Christine

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Hi Yannie,

da du ja in Hattingen? wohnst , kann dir das "wir" in der anderen Antwort nicht sehr weiterhelfen, denn das ist denke ich mal Frankfurt!

Überall ticken die Uhren anders , das ist zwar nicht immer richtig, aber es ist nun mal so.

So , nun zu deinem Problem:

Geh am besten alle Räume einzeln durch und schreibe genau auf , was du benötigst, so vergisst du wenigstens nichts. Ggf lad die FM einfach mal auf nen Kaffee ein, wenn sie dir die Sachlage nicht glaubt *g*. Lass dir auch noch von deiner Schwester bescheinigen, dass du die Möbel nicht mitnehmen kannst / darfst!!

Wieviel die einzelnen Dinge kosten würde ich auf keinen Fall reinschreiben, denn jeder SB hält sich hier an eine vorgeschriebene Liste !

Richtig ist dass normal kein Bodenbelag übernommen wird, aber dennoch ist hier drauf zu bestehen, da ein Kleinkind in der Wohnung ist und manche Wohnungen zu Fußkalt sind!!

Ein Urteil hierzu werde ich hier nicht reinsetzen, da hier keine Rechtsberatung statt finden darf und dies wäre eine Grundlage zur Klage!

Also bitte mit beantragen!!

Bezügl. der Möbel kann es passieren dass sie dich in die Möbel*kammer* schicken, aber das passiert heute noch selten, da vor allem ein Kleinkind Anspruch auf eine neue Matratze hat.
Bei Erw. weichen die von dem Standpunkt schon ab *nachzuvollziehen eigentlich*.

Für die Umzugskosten solltest du hier in nrw 2 Kostenvoranschläge einholen ( ich geh einfach davon aus, dass du keine helfenden Hände hast )

So, hab ich noch was vergessen? Dann meld dich einfach noch mal !

wt



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"kann dir das "wir" in der anderen Antwort nicht sehr weiterhelfen, denn das ist denke ich mal Frankfurt"

Na, was meinst Du denn, warum in den Sätzen der Zusatz "z.B." stand, hm?!


Weiterhelfen kann es insofern, als das man sich auf gewisse Eventualitäten vorbereiten kann.