Schwanger und Jahresvertrag

Hallo ihr Lieben!

Ich hielt gerade einen positiven Test in den Händen und bin überglücklich. Nun heißt es nur noch nen Termin machen und es auch offiziell bestätigt bekommen.
Aber schon gehen mir die ersten Fragen durch den Kopf!

Ich habe einen Jahresvertrag und der läuft zum 1.9. hin aus. Ich bekomme gerade mal 760 Euro ca. ausgezahlt.

1. Wie geht es finanziell weiter ,was für Möglichkeiten habe ich?

2. Wo muss man die jeweiligen finanziellen Hilfen beantragen, also wer ist dafür verantwortlich?

Ich war schon mal schwanger und hatte damals mega stress mit Arbeitsamt, Krankenkasse usw. Und hatte damals leider eine Fehlgeburt erlitten, das war damals auch ungeplant. Dieses mal will ich früh genug auf alles vorbereitet sein und den größten stress vermeiden.

LG Sabrina

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dein vertrag läuft ja noch eine weile, also bis zum et hinaus. danach bekommst du mutterschutzgeld und elterngeld in den bekannten höhen.
je nachdem, wie lange du elternzeit machen möchtest, bewirbst du dich entsprechend lange vorher und suchst dir eine neue stelle.
wenn es bei euch knapp ist, solltest du dir überlegen, eben nur ein jahr elternzeit zu nehmen, so lange bekommst du dann ja elterngeld als ersatzleistung. (und ja, das kann man prima machen. hab ich auch gemacht)
frag direkt bei deiner gemeinde an, wann du dein kind für die krippe anmelden kannst. ich habe gleich nach bekanntwerden der schwangerschaft angefragt, allerdings durfte ich erst mit geburtsurkunde anmelden.
für die finanziellen hilfen ist der erzeuger des kindes verantwortlich. solltet ihr mit elterngeld und dem gehalt deines mannes nicht hinkommen, könnt ihr aufstockend hartz4 beantragen.

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Erst mal danke für deine Hilfe!

Du beruhigst mich schon mal sehr. :-)
Das gute ist, dass ich gute Chancen habe nach der Elternzeit wieder meinen gleichen Job zu bekommen. Heißt zwar leider wieder nur dauerhaft Jahresverträge (man bekommt dort keinen festen job, ist ne lange geschichte), aber dann hätte ich wenigstens eine gewisse Sicherheit falls sich nix anderes ergeben sollte.

Mein Freund verdient eigendlich ziemlich gut und ich hatte sowieso überlegt nur 1 Jahr zu pausieren und dann wieder mit 30 Stunden arbeiten wie jetzt auch. Und da mein Schatz Wechselschicht hat, kann man das auch alles sehr gut regeln, dass der Krümel nicht immer 6-7 Stunden in der Krippe ist, zumindest wenn es noch so klein ist.

Also brauche ich mir vielleicht doch nicht so große Gedanken machen was das finanzielle betrifft.

Bei der letzten Schwangerschaft bin ich gerade mal 2 oder 3 Monate vor Vertragsende schwanger gewesen, ungeplant. Und da hatte auch das Arbeitsamt mega stress gemacht, aber das fällt dann ja alles weg, da ich vorteilhafter Weise jetzt doch viiiel Zeit habe bis zum Vertragsende.

Und mein Geld bis Vertragsende ist mir ja auf jeden Fall sicher oder? Also da kann mir nix passieren! Egal ob der Vertrag noch so lange läuft?

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Hallo

Da sie bei der Geburt wohl keinen Ag mehr hat, kann sie keine Elternzeit nehmen.

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Hallo,

wenn ich das schon wieder lese...wo kann ich finanzielle Hilfen beantragen. Erstmal würde ich meinen, hast Du ja noch Arbeit. Und es gibt einen Vater zu dem Kind der sicher etwas mehr verdient, oder? Sicher setzt Du kein Kind in die Welt mit einer solchen finaniellen Ungewissheit, richtig?

LG

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Es war nur eine Frage um informationen zu sameln, falls du es nicht gemerkt hast.
Sorry, dass ich mein Kind möglichst absichern will.
Und ja, mein Freund verdient gut, sonst hätten wir es gar nicht erst gewagt. Trotzdem will ich ja wohl frühst möglich alles nötige beantragen können und dafür muss ich erst mal wissen was ich alles beantragen kann/muss.

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Hallo

Also gut definiert ja jeder anders. Ist nicht böse gemeint

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Erst einmal geht deine Elternzeit nur bis Vertragsende, danach bist du auch nur über das Elterngeld beitragsfrei versichert.

Beim Arbeitsamt meldest du dich, wenn du wieder arbeiten möchtest.

Bis dahin bekommst du ganz normal Elterngeld und Kindergeld.

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Hallo

Du bekommst Kindergeld, Elterngeld und hast das Einkommen des Kv, der für euch beide für den Unterhalt zuständig ist.

LG

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Du hast Anspruch gegen den KV auf Unterhalt für Dich und das Kind. Reicht das nicht oder ist da nichts beizutreiben, dann hast Du neben dem Elterngeld Anspruch auf ALG2, wobei das Elterngeld - soweit ich weiß - bis zur Höhe von 300 Euro nicht angerechnet wird. Der AG wird wohl keinen weiteren Arbeitsvertrag mit dir machen, aber da würde ich mir jetzt keinen Kopf drum machen.

Wende Dich umgehend an Pro Familia (oder Caritas oder Diakonie). Die können Dir sagen, wo Du Anträge auf Erstausstattung und Hilfe stellen kannst. Wichtig ist, dass Du das in der Frühschwangerschaft beantragst, da es später u. U. nichts mehr gibt.

Informiere Dich jetzt schon, wo die Tafel ist und sieh zu, dass Du auf die Warteliste kommst, wie Du an ein Sozialticket der Stadt kommst, kuck, ob es eine www.kulturloge.de bei Euch gibt, einen Fair-Teiler (Lebensmittel for free), ein Sozialkaufhaus, Secondhandladen für Bedürftige sowie wann und wo die Kinderbasare sind.

Ich wünsche Dir alles Gute

Manavgat