Zählt das Kindergeld als Einkommen?

Hallo,

zählt das Kindergeld der "neuen" Kinder als Einkommen des Unterhaltspflichtigen?
Durch unseren Nachwuchs möchten wir den Unterhalt neu berechnen lassen und der Anwalt zählt das Kindergeld als Einkommen. Ist das richtig so?

Gruß.

1

Ja das zählt als Einkommen

5

Nein, zählt es NICHT.!

http://www.juraforum.de/ratgeber/familienrecht/zaehlt-kindergeld-als-einkommen

9

Gibt es ein Gesetz, in dem dies steht?
Ich bräuchte für den Anwalt eine seriöse Quelle.

weiteren Kommentar laden
2

Nein, das ist falsch. Kindergeld ist kein Einkommen für die Unterhaltsberechnung.

Ist das EUER Anwalt??

LG

6

Ja, es ist unser Anwalt.

Kann es sein, dass Kindergeld als Einkommen zählt, wenn nicht der volle Unterhalt gezahlt wird?

LG

7

Hallo

Nein, auch das kann nicht sein. Es kann dann nur passieren, das der Selbstbehalt gesenkt wird und das Einkommen des neuen Partners berücksichtigt wird.
Aber das kann dann nur ein Gericht entscheiden.

weitere Kommentare laden
3

Im Sinne des Düsseldorfer Tabelle zählt das Kindergeld nicht zum Einkommen.

8

WIE ist es möglich, in diesem Forum, anonym zu schreiben?

11

Gar nicht die TE schreibt in einem Forum in dem das erlaubt ist und es wird von urbia dann verschoben da offtopic...

weitere Kommentare laden
4

Hallo

Nein, es zählt nicht zur Berechnung für den Unterhalt. Es zählt nur das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen als Einkommen.