Vater zahlte zu wenig Unterhalt, was tun?

Unterhalt rückwirkend verlangen wenn Vater zu wenig gezahlt hat?
kind ist 4 Jahre alt, der Vater zahlt schon immer 225.-€, das wurde vor 2 Jahren vom Jugendamt festgelegt. Vater arbeitete lange in einer zeitarbeitsfirma bei Volkswagen. Vater sagte immer auf Nachfrage das er jedes halbes Jahr wegen der Verlängerung des Vertrags bangen müsste und evtl bald arbeitslos wäre.
Als der Vater regelmäßig das Kind mit einem dicken Audi abholte und anfing 3 mal in Jahr in Urlaub zu fahren, fragte die Mutter nach mehr Unterhalt. Vater gab an, das er nun schon seit einem Jahr fest angestellt ist bei VW, er der Mutter Lohnabrechnung schicken will und nun "freiwillig" 289€ anstatt 225€ zahlen will, und die Differenz seit der Festanstellung nachzahlen will, immerhin mehr als 700€. Vater schickt aber keine Lohnabrechnung, Mutter informiert sich über den Lohn bei VW, er hat Ca. 2.900- 3.200€ netto + weihnachts und Urlaubsgeld + Prämien Zahlung einmal jährlich zwischen 5.000-7.000€ .
Hat Mutter evtl mehr Anspruch auf Unterhalt als die 289.-€? Rückwirkend laut Google NEIN, also würde Mutter die freiwillige Nachzahlung von einem Jahr verlieren wenn der Vater wüsste das man rückwirkend nicht zahlen muss. Deshalb die Frage, lohnt es sich das Risiko einzugehen um mehr Unterhalt Monatlich einzuklagen?

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Hallo.

Sie hat das Recht, sich aller zwei Jahre eine Neuberechung des Unterhaltes erstellen zu lassen. Hat sie einen Titel, dann einfach ab zum Anwalt und das neu berechnen lassen. Rückwirkend wird es eher schwierig. Aber wenigstens für die Zukunft und ich denke mal 289 Euro sind da noch harmlos, wenn er wirklich so viel verdienen sollte.

Das Jugendamt wird davon abraten, zumindest war es bei mir so. Aber ich habe es trotzdem gemacht. Und, ich habe meinen Titel und gewonnen.#huepf

LG

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Hat die Mutter einfach nur so beim Vater nachgefragt, oder hat sie auch das Jugendamt in Kenntnis gesetzt? Man kann viel fordern (und dies womöglich auch zu recht), aber einklagen kann man das nur, wenn ein Titel vorliegt.

Ich würde mich nicht mit den 700 Euro zufrieden geben, sondern mich an das Jugendamt wenden - sonst hängt die Mutter ja immer in der Luft, ob der Vater nun mehr zahlt oder eben weniger ...

LG

Anja

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Hallo

Du musst das Jahresbrutto nehmen. Davon dann die Steuern, Pflegeversicherung, KK, Kirchrnsteuer, Arbeitslosenversicherung,
Soli abziehen. Dann noch die anerkannten Km für Fahrten zur Arbeit. Private Altersversorgung kann er auch geltend machen.
Das was dann rauskommt durch 12. Somit hast du denn Netto verdienst und kannst schauen, was er zahlen muss.
Rückwirkend kannst du nichts fordern. Er zahlt ja das waa er muss.

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Lg